Einkommensteuererklärung
Werbungskosten: Fahrten zum eigenen Hausstand (Familienheimfahrten)
Das Finanzamt berücksichtigt als notwendige Mehraufwendungen die Fahrtkosten für tatsächlich durchgeführte Fahrten zwischen Beschäftigungsort und Ort des eigenen Hausstands (höchstens eine Fahrt wöchentlich) mit je 30 Cent je Entfernungskilometer. Auf die Art des benutzten Verkehrsmittels kommt es nicht an. Die Entfernungspauschale, die nicht für Flugstrecken gilt, wird wohl aber für An- und Abfahrten zum und vom Flughafen gewährt. Haben Sie ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt, tragen Sie die tatsächlichen Kosten ein. Flugkosten werden stets in der nachgewiesenen Höhe berücksichtigt.
Bei Benutzung eines Firmen- oder Dienstwagens und bei Sammelbeförderung kommt der Ansatz einer Entfernungspauschale nicht in Betracht.
Anstelle der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt können Gebühren für ein Ferngespräch bis zu einer Dauer von 15 Minuten mit Angehörigen, die zum eigenen Hausstand gehören, berücksichtigt werden.
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Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
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