Kirchensteuer, Wohnsitz & Einkommensteuer

Kirchensteuer für Ausländer in Deutschland: Wann Zugezogene zahlen müssen und wie der Kirchenaustritt wirkt

Kirchensteuerpflicht für Ausländer und Zugezogene in Deutschland

Ausländer können in Deutschland kirchensteuerpflichtig sein. Entscheidend ist nicht die Staatsangehörigkeit, sondern ob eine Person einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört und in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das gilt auch dann, wenn im Herkunftsland keine Kirchensteuer erhoben wird oder die Taufe schon viele Jahre zurückliegt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Staatsangehörigkeit ist unerheblich: Auch ausländische Arbeitnehmer, Selbständige, Studierende und Expats können kirchensteuerpflichtig sein.
  • Zwei Voraussetzungen: Kirchenmitgliedschaft und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
  • Taufe im Ausland: Bei christlichen Kirchen kann eine frühere Taufe im Ausland eine Kirchenmitgliedschaft begründen oder fortwirken lassen.
  • Beginn: Die Kirchensteuerpflicht beginnt regelmäßig mit dem ersten Tag des Monats, der auf Wohnsitznahme, gewöhnlichen Aufenthalt oder Kircheneintritt folgt.
  • Höhe: Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Einkommensteuer beziehungsweise Lohnsteuer.
  • Ende: Die Pflicht endet grundsätzlich bei Tod, Wegzug aus Deutschland oder formwirksamem Kirchenaustritt nach deutschem Recht.
  • Keine rückwirkende Befreiung: Ein Kirchenaustritt wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft.

Kirchensteuer-Rechner: Kirchensteuer schnell berechnen

Mit dem Rechner können Sie überschlägig ermitteln, wie hoch die Kirchensteuer ausfällt. Maßgeblich sind insbesondere Einkommensteuer beziehungsweise Lohnsteuer, Bundesland, Religionsmerkmal, Kinderfreibeträge und gegebenenfalls Kappungsregelungen.

Kirchensteuer Rechner


Jahr:

Veranlagung:

Kichensteuer:

zu versteuerndes Einkommen in Euro: (ohne Abzug der Kirchensteuer)

Steuertipp: Gezahlte Kirchensteuer kann grundsätzlich als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung abziehbar sein. Wer Kirchensteuer gezahlt hat, sollte deshalb prüfen, ob sich eine Einkommensteuererklärung lohnt.

Wer ist in Deutschland kirchensteuerpflichtig?

Kirchensteuerpflichtig sind natürliche Personen, die einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören und im Inland kirchensteuerlich erfasst werden, weil sie in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich hier aufhalten. Die Kirchensteuer wird häufig als Zuschlag zur Einkommensteuer oder Lohnsteuer erhoben.

Typische steuererhebende Religionsgemeinschaften

  • römisch-katholische Kirche,
  • evangelische Landeskirchen,
  • altkatholische Kirche,
  • jüdische Gemeinden, soweit sie kirchensteuerberechtigt sind,
  • weitere steuerberechtigte Religionsgemeinschaften je nach Bundesland.

Wer keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört oder wirksam ausgetreten ist, zahlt grundsätzlich keine Kirchensteuer. Wer zwar Kirchenmitglied ist, aber keine Einkommensteuer oder Lohnsteuer schuldet, zahlt regelmäßig auch keine Zuschlagkirchensteuer auf Einkommensteuer. Sonderformen wie Kirchgeld können je nach Bundesland und Religionsgemeinschaft gesondert zu prüfen sein.

Gilt die Kirchensteuer auch für Ausländer?

Ja. Die Kirchensteuerpflicht knüpft nicht an die deutsche Staatsangehörigkeit an. Ausländische Staatsangehörige können daher genauso kirchensteuerpflichtig sein wie deutsche Staatsangehörige, wenn sie in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich hier aufhalten und einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören.

Typische Fälle

  • ausländische Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland,
  • selbständige Unternehmer oder Freiberufler aus dem Ausland,
  • Expats mit deutschem Wohnsitz,
  • Studierende oder Forschende mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland,
  • Grenzgänger und Personen mit mehreren Wohnsitzen, wenn ein deutscher Wohnsitz besteht,
  • Zugezogene, die im Ausland katholisch, evangelisch oder in einer vergleichbaren steuererhebenden Religionsgemeinschaft aufgenommen wurden.

Definition in einfacher Sprache

Wer nach Deutschland zieht, hier steuerlich erfasst wird und Mitglied einer steuererhebenden Kirche ist, kann Kirchensteuer zahlen müssen – auch ohne deutschen Pass.

Taufe im Ausland: Reicht das für Kirchensteuer in Deutschland?

Bei christlichen Kirchen wird die Mitgliedschaft regelmäßig durch Taufe begründet. Eine Taufe im Ausland kann daher auch nach dem Zuzug nach Deutschland relevant sein. Ob im Herkunftsland Kirchensteuer erhoben wurde oder ob die Person dort aktiv am Gemeindeleben teilgenommen hat, ist für die deutsche Kirchensteuerpflicht nicht zwingend entscheidend.

Was bedeutet das praktisch?

  • Eine frühere Taufe kann eine fortbestehende Kirchenmitgliedschaft begründen.
  • Innere Distanz, fehlende Religionsausübung oder Unkenntnis über Kirchensteuer beenden die Mitgliedschaft nicht automatisch.
  • Die Eintragung beim Einwohnermeldeamt oder in den ELStAM ist regelmäßig nur verwaltungstechnisch relevant; sie ersetzt nicht die materiell-rechtliche Prüfung.
  • Wer die Kirchenmitgliedschaft bestreitet, sollte Taufe, Kirchenzugehörigkeit, Austritt und Meldeangaben sorgfältig dokumentieren.

Wichtig für Zugezogene

Angaben zur Religion bei der Anmeldung können steuerliche Folgen haben. Wer unsicher ist, ob eine Kirchenmitgliedschaft besteht, sollte dies vor oder unmittelbar nach der Anmeldung klären und Unterlagen aufbewahren.

Wann beginnt die Kirchensteuerpflicht für Ausländer?

Die Kirchensteuerpflicht beginnt regelmäßig mit dem ersten Tag des Kalendermonats, der auf die Begründung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland folgt. Bei Kircheneintritt oder Wiederaufnahme beginnt sie regelmäßig mit dem Folgemonat nach dem Eintritt. Details können sich aus dem Kirchensteuergesetz des jeweiligen Bundeslandes und der jeweiligen Kirchensteuerordnung ergeben.

Beispiel

Eine in Italien katholisch getaufte Arbeitnehmerin zieht am 12. März 2026 nach Deutschland und meldet hier ihren Wohnsitz an. Besteht eine kirchensteuerlich relevante Kirchenmitgliedschaft, beginnt die Kirchensteuerpflicht grundsätzlich ab dem 1. April 2026.

Was ist bei mehreren Wohnsitzen?

Bei mehreren Wohnsitzen ist zu prüfen, ob ein deutscher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne der Abgabenordnung besteht und welche Landeskirche oder Religionsgemeinschaft zuständig ist. Für die Höhe der Kirchensteuer kommt regelmäßig das Bundesland des Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalts in Betracht.

Wie hoch ist die Kirchensteuer 2026?

Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Einkommensteuer beziehungsweise Lohnsteuer. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Kirchensteuersatz regelmäßig 8 %, in den übrigen Bundesländern regelmäßig 9 %.

Bundesland Kirchensteuersatz
Bayern 8 %
Baden-Württemberg 8 %
alle übrigen Bundesländer regelmäßig 9 %

Beispiel

Beträgt die Einkommensteuer 10.000 €, ergibt sich in Bayern oder Baden-Württemberg eine Kirchensteuer von 800 €. In einem Bundesland mit 9 % Kirchensteuer beträgt sie 900 €.

Kirchensteuer bei Kapitalerträgen

Bei Kapitalerträgen kann Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer automatisch einbehalten werden, wenn die Bank das Religionsmerkmal abfragt und die Voraussetzungen vorliegen. Diese Kirchensteuer wird im Rahmen der Abgeltungsteuer besonders behandelt und ist nicht mit dem allgemeinen Sonderausgabenabzug identisch.

Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzen

Gezahlte Kirchensteuer ist grundsätzlich als Sonderausgabe abziehbar. Das gilt insbesondere für Kirchensteuer auf Einkommensteuer und Lohnsteuer. Erstattete Kirchensteuer ist im Erstattungsjahr gegenzurechnen.

Wann lohnt sich die Steuererklärung?

  • wenn zu viel Lohnsteuer und Kirchensteuer einbehalten wurde,
  • bei unterjährigem Zuzug oder Wegzug,
  • bei Jobwechsel, Bonuszahlungen oder schwankendem Einkommen,
  • bei Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen,
  • wenn die Kirchensteuer im ELStAM-Datensatz falsch berücksichtigt wurde.

Mehr dazu: Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzen

Wann endet die Kirchensteuerpflicht?

Die Kirchensteuerpflicht endet grundsätzlich in drei Fällen: Tod, Wegzug aus Deutschland oder formwirksamer Kirchenaustritt. Maßgeblich ist regelmäßig der Ablauf des Kalendermonats, in dem das Ereignis eintritt oder wirksam wird. Je nach Bundesland können Einzelheiten abweichen.

Ereignis Regelmäßige steuerliche Wirkung
Tod Ende mit Ablauf des Sterbemonats.
Wegzug ins Ausland Ende mit Ablauf des Monats, in dem Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland aufgegeben wird.
Kirchenaustritt Ende regelmäßig mit Ablauf des Monats, in dem die Austrittserklärung wirksam wird.

Keine rückwirkende Aufhebung

Ein Kirchenaustritt wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft. Bereits entstandene Kirchensteuer wird durch einen späteren Austritt nicht rückwirkend beseitigt.

Kirchenaustritt: Zuständigkeit, Wirkung und Nachweise

Wer die Kirchensteuerpflicht beenden möchte, muss regelmäßig einen Kirchenaustritt nach deutschem Landesrecht erklären. Die zuständige Stelle ist je nach Bundesland unterschiedlich, häufig das Standesamt oder Amtsgericht. Ein Austritt gegenüber einer ausländischen Stelle reicht für die deutsche Kirchensteuer nicht immer aus.

So gehen Sie vor

  1. Zuständige Austrittsstelle am Wohnort ermitteln.
  2. Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Meldebescheinigung bereithalten.
  3. Austritt persönlich oder in der gesetzlich zulässigen beglaubigten Form erklären.
  4. Austrittsbescheinigung aufbewahren.
  5. ELStAM und Lohnabrechnung im Folgemonat prüfen.
  6. Kirchensteuerbescheide und Einkommensteuerbescheide kontrollieren.

Warum die Austrittsbescheinigung wichtig ist

Bei späteren Nachfragen des Finanzamts, des Arbeitgebers oder Kirchensteueramts ist die Austrittsbescheinigung der wichtigste Nachweis. Sie sollte dauerhaft aufbewahrt werden, auch nach einem Umzug oder Wegzug aus Deutschland.

Fehlberatung schützt nicht immer

Falsche oder unvollständige Auskünfte bei Behörden, Arbeitgebern oder Beratern führen nicht automatisch zum Wegfall der Kirchensteuerpflicht. Entscheidend bleibt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für Beginn oder Ende der Kirchensteuerpflicht erfüllt sind.

Typische Fehler bei Kirchensteuer und Zuzug nach Deutschland

  • Tippfehler oder falsche Religionsangabe bei Anmeldung: Das Religionsmerkmal sollte früh geprüft und bei Fehlern korrigiert werden.
  • Keine Unterlagen zur Taufe: Wer die Kirchenmitgliedschaft bestreitet, braucht Nachweise.
  • Kirchenaustritt im Ausland überschätzt: Für deutsche Steuerzwecke kann ein Austritt nach deutschem Recht erforderlich sein.
  • Nur innere Abkehr: Atheistische Haltung oder fehlender Kirchenbesuch beendet die formale Mitgliedschaft nicht.
  • Austrittsbescheinigung verloren: Der Nachweis sollte dauerhaft aufbewahrt werden.
  • ELStAM nicht geprüft: Arbeitgeber führen Kirchensteuer nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ab.
  • Sonderausgabenabzug vergessen: Gezahlte Kirchensteuer kann in der Einkommensteuererklärung steuermindernd wirken.

Checkliste für Ausländer, Expats und Zugezogene

Beim Zuzug nach Deutschland

  • Prüfen, ob eine Taufe, ein Kircheneintritt oder eine Mitgliedschaft im Ausland besteht.
  • Bei der Anmeldung die Religionsangabe sorgfältig prüfen.
  • Unterlagen zur Kirchenzugehörigkeit oder zu einem früheren Austritt sammeln.
  • ELStAM-Daten und erste Lohnabrechnung kontrollieren.
  • Bei Unsicherheit steuerliche Beratung einholen.

Bei Kirchensteuerabzug

  • Bundesland und Kirchensteuersatz prüfen.
  • Religionsmerkmal in der Lohnabrechnung kontrollieren.
  • Steuerbescheide und Kirchensteuerbescheide prüfen.
  • Kirchensteuer in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe berücksichtigen.
  • Bei unzutreffender Erfassung Nachweise vorlegen und Korrektur beantragen.

Beim Kirchenaustritt oder Wegzug

  • Zuständige Stelle für den Kirchenaustritt am Wohnort ermitteln.
  • Austritt formwirksam erklären.
  • Austrittsbescheinigung dauerhaft aufbewahren.
  • Ende der Kirchensteuerpflicht in Lohnabrechnung und Steuerbescheid prüfen.
  • Bei Wegzug ins Ausland Abmeldung und Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts dokumentieren.

Kirchensteuerpflicht prüfen lassen

Gerade bei Zuzug aus dem Ausland, Taufe im Herkunftsland, mehreren Wohnsitzen, unklaren Meldeangaben oder einem Kirchenaustritt kann die Kirchensteuer kompliziert werden. Wir prüfen, ob Kirchensteuer zu Recht erhoben wurde, ob eine Korrektur möglich ist und wie Sie gezahlte Kirchensteuer steuerlich berücksichtigen.

Jetzt Kirchensteuer prüfen lassen

FAQ: Häufige Fragen zur Kirchensteuerpflicht für Ausländer

Müssen Ausländer in Deutschland Kirchensteuer zahlen?

Ja, wenn sie einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören und in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Staatsangehörigkeit spielt grundsätzlich keine Rolle.

Reicht eine Taufe im Ausland für Kirchensteuerpflicht aus?

Eine Taufe im Ausland kann bei christlichen Kirchen eine fortbestehende Kirchenmitgliedschaft begründen. Ob daraus in Deutschland Kirchensteuerpflicht folgt, hängt von Religionsgemeinschaft, Wohnsitz und den kirchensteuerrechtlichen Regeln ab.

Wann beginnt die Kirchensteuerpflicht nach dem Zuzug?

Regelmäßig beginnt sie mit dem ersten Tag des Monats, der auf die Wohnsitznahme oder die Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland folgt, wenn gleichzeitig eine Kirchenmitgliedschaft besteht.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Einkommensteuer beziehungsweise Lohnsteuer. In Bayern und Baden-Württemberg gilt regelmäßig 8 %, in den übrigen Bundesländern 9 %.

Kann ich mich von der Kirchensteuer befreien lassen?

Eine bloße Befreiung bei fortbestehender Kirchenmitgliedschaft ist regelmäßig nicht möglich. Wer die Kirchensteuerpflicht beenden möchte, muss grundsätzlich formwirksam aus der Kirche austreten oder den deutschen Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt aufgeben.

Wann endet die Kirchensteuer nach Kirchenaustritt?

Regelmäßig endet die Kirchensteuerpflicht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Kirchenaustritt wirksam geworden ist. Einzelheiten richten sich nach dem jeweiligen Bundesland.

Wirkt ein Kirchenaustritt rückwirkend?

Nein. Ein Kirchenaustritt wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft. Bereits entstandene Kirchensteuer wird durch einen späteren Austritt nicht rückwirkend aufgehoben.

Kann ich gezahlte Kirchensteuer absetzen?

Ja, gezahlte Kirchensteuer ist grundsätzlich als Sonderausgabe abziehbar. Erstattete Kirchensteuer wird gegengerechnet. Besonderheiten gelten für Kirchensteuer auf Kapitalerträge im Abgeltungsteuerverfahren.

Rechtsgrundlagen und Orientierung

  • Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 WRV – Kirchensteuerrecht und Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften
  • Kirchensteuergesetze der Bundesländer
  • Kirchensteuerordnungen der steuererhebenden Religionsgemeinschaften
  • § 8 AO – Wohnsitz
  • § 9 AO – gewöhnlicher Aufenthalt
  • § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG – Kirchensteuer als Sonderausgabe
  • § 51a EStG – Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern, u. a. Kirchensteuer
  • Landesrechtliche Vorschriften zum Kirchenaustritt

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.





Die wahrscheinlich umfassendste Steuerberater-Website Deutschlands



Fragen zum Steuerrecht?

Erhalten Sie schnell und unkompliziert kostenlose Antworten zum Steuerrecht

KI-Kanzleibot: Sofort Antworten zu Steuern Jetzt kostenlos fragen.

Steuer-Newsletter

Erhalten Sie kostenlos aktuelle Steuertipps

Steuer-Newsletter Symbol Jetzt kostenlos anmelden.

Steuerberatung


Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: nur per E-Mail
Steuerberater@steuerschroeder.de


Buchhaltungssoftware

Einfache & sichere Buchführung für Freiberufler, Kleinunternehmer, Selbstständige & GmbHs

Buchhaltung Excel Vorlage

Buchhaltung ganz einfach per Excel-Tabelle.

Rechnungswesen (PDF)

Kostenloser Download: Fachbuch Buchhaltung, Bilanzierung sowie Kosten- & Leistungsrechnung