Kontenrahmen SKR70 für Hotels und Gaststätten: Buchhaltung, Kontensuche und aktuelle DATEV-Alternative 2026
Der Kontenrahmen SKR70 war ein branchenspezifischer Kontenrahmen für Hotels, Restaurants, Cafés, Bars und Gaststätten. Für die Praxis 2026 ist wichtig: Der klassische DATEV-SKR70 ist historisch einzuordnen; aktuelle Hotel- und Gastronomie-Buchhaltungen arbeiten häufig mit SKR03 oder SKR04 und branchenspezifischen Erweiterungen. Diese Seite bietet eine SKR70-Kontensuche, erklärt die Struktur und zeigt, worauf Gastronomen bei Umsatzsteuer, Kasse, TSE, GoBD, E-Rechnung und Jahresabschluss achten sollten.
SKR70 für Hotels und Gaststätten: Das Wichtigste auf einen Blick
SKR70-Kontensuche: Konto schnell finden
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Kontenrahmen Volltextsuche
SKR70 oder aktuelles Branchenpaket für Hotels und Gaststätten?
Der SKR70 war auf die Besonderheiten von Hotels und Gaststätten zugeschnitten. In aktuellen DATEV-Umgebungen werden branchenspezifische Kontierungen jedoch regelmäßig über SKR03 oder SKR04 mit Erweiterungen und Branchenpaketen abgebildet.
| Variante | Einordnung | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| SKR70 | Historischer Branchenkontenrahmen für Hotel- und Gaststättenbetriebe. | Für Altbuchhaltungen, Kontensuche und Übergangsfälle relevant. |
| SKR03 mit Branchenkonten | Prozessgliederungsprinzip mit branchenspezifischen Erweiterungen. | Geeignet, wenn Kanzlei oder Software auf SKR03 arbeitet. |
| SKR04 mit Branchenkonten | Abschlussgliederungsprinzip mit branchenspezifischen Erweiterungen. | DATEV bietet einen Kontenrahmen Hotels und Gaststätten auf Basis SKR04 an. |
| Individueller Kontenplan | Anpassung an Betrieb, POS-System, Hotelsoftware und Controlling. | Sinnvoll für mehrere Outlets, Kostenstellen, Filialen oder Franchise-Strukturen. |
Struktur eines Kontenrahmens für Hotels und Gaststätten
Ein branchentauglicher Kontenplan sollte die typischen Geschäftsvorfälle des Gastgewerbes getrennt abbilden: Übernachtung, Speisen, Getränke, Frühstück, Veranstaltungen, Gutscheine, Trinkgelder, Anzahlungen, Warenwirtschaft, Personal, Kasse, Bank, Debitoren und Kreditoren.
| Kontenbereich | Typische Inhalte | Warum wichtig? |
|---|---|---|
| Anlagevermögen | Gebäude, Küche, Einrichtung, Hotelzimmerausstattung, Kassensysteme, Fahrzeuge. | AfA, Investitionsplanung und Anlagenbuchhaltung. |
| Umlaufvermögen | Kasse, Bank, Forderungen, Warenbestände, Gutscheine, Anzahlungen. | Liquidität, Inventur und Tagesabschluss. |
| Eigenkapital und Fremdkapital | Einlagen, Entnahmen, Darlehen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen. | Jahresabschluss und Finanzierung. |
| Erlöse | Logis, Speisen, Getränke, Catering, Veranstaltungen, Wellness, Parken, Nebenleistungen. | Umsatzsteuertrennung und betriebswirtschaftliche Auswertung. |
| Wareneinsatz | Lebensmittel, Getränke, Kaffee, Wein, Spirituosen, Verbrauchsmaterial. | Wareneinsatzquote und Kalkulation. |
| Personal | Löhne, Gehälter, Minijobs, Aushilfen, Sozialabgaben, Sachbezüge. | Personalkostenquote und Lohnsteuer-/Sozialversicherungsthemen. |
| Weitere Aufwendungen | Miete, Energie, Reinigung, Wäsche, Reparaturen, Marketing, Provisionen, Gebühren. | Kostenkontrolle und BWA-Aussagekraft. |
| Statistik / Kostenstellen | Betten, Zimmernächte, Auslastung, Veranstaltungen, Outlets. | Controlling und Branchenvergleich. |
Branchenspezifische Buchhaltung in Hotels und Gaststätten
Hotels und Gaststätten haben besonders viele kleinteilige Geschäftsvorfälle. Dadurch steigen die Anforderungen an Kasse, Tagesabschluss, Warenwirtschaft, Gutscheine, Trinkgeld, Personalabrechnung, Umsatzsteuer und digitale Belegablage.
| Thema | Typisches Risiko | Saubere Lösung |
|---|---|---|
| Tageslosung | Differenzen zwischen Kasse, POS, Kartenzahlungen und Bank. | Täglicher Kassenabschluss mit Zahlungsartenabgleich. |
| Umsatzsteuer | Falsche Trennung von 7 % und 19 %. | Erlöse nach Steuersatz und Leistungsart getrennt buchen. |
| Frühstück im Hotel | Vermischung mit Übernachtungserlösen. | Leistungsbündel und Nebenleistungen steuerlich prüfen. |
| Gutscheine | Einzweck- und Mehrzweckgutschein werden gleich behandelt. | USt-Zeitpunkt und Einlösung getrennt abbilden. |
| Trinkgeld | Unklare Zuordnung zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer. | Trinkgeldprozesse dokumentieren und getrennt erfassen. |
| Wareneinsatz | Inventurdifferenzen, Schwund und Eigenverbrauch bleiben unklar. | Warenwirtschaft, Inventur und Privatentnahmen abstimmen. |
| Kostenstellen | Hotel, Restaurant, Bar und Catering sind nicht auswertbar. | Kostenstellen und Warengruppen konsequent nutzen. |
Umsatzsteuer in Gastronomie und Hotellerie: 7 %, 19 % und Kontierung
Die Umsatzsteuer ist im Gastgewerbe besonders fehleranfällig. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % kommt nur für bestimmte Umsätze in Betracht, zum Beispiel bei bestimmten Lebensmittellieferungen oder der kurzfristigen Beherbergung nach § 12 Abs. 2 UStG.
| Umsatz | Typische steuerliche Einordnung | Buchhaltungs-Hinweis |
|---|---|---|
| Restaurantleistung vor Ort | Regelmäßig 19 %. | Speisen und Getränke im Haus getrennt von Außer-Haus-Umsätzen prüfen. |
| Außer-Haus-Verkauf von Speisen | Je nach Leistung regelmäßig 7 % bei Lieferung begünstigter Lebensmittel. | POS-System muss Inhouse / Take-away sauber unterscheiden. |
| Getränke | Häufig 19 %, Ausnahmen gesondert prüfen. | Getränkeerlöse getrennt buchen. |
| Kurzfristige Beherbergung | Regelmäßig 7 % für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung. | Nebenleistungen wie Frühstück, Parkplatz oder Spa gesondert prüfen. |
| Catering / Events | Abhängig von Leistungsinhalt und Dienstleistungselementen. | Vertrag, Leistungsbeschreibung und Rechnung müssen zur Umsatzsteuer passen. |
| Gutscheine | Einzweck- oder Mehrzweckgutschein entscheidet über USt-Zeitpunkt. | Gutscheinkonten und Einlösung sauber abstimmen. |
Kasse, TSE, DSFinV-K und GoBD
Kassenführung ist einer der wichtigsten Prüfungsschwerpunkte in Gastronomie und Hotellerie. Wer elektronische Aufzeichnungssysteme nutzt, muss die Anforderungen des § 146a AO und der KassenSichV beachten. Zusätzlich müssen elektronische Bücher, Belege und Datenzugriffe GoBD-konform organisiert sein.
| Anforderung | Was bedeutet das praktisch? | Fehler vermeiden |
|---|---|---|
| TSE | Elektronische Kassen benötigen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, soweit sie unter die gesetzlichen Vorgaben fallen. | Kasse, TSE-Zertifikat und Exportfähigkeit regelmäßig prüfen. |
| Einzelaufzeichnung | Geschäftsvorfälle müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet werden. | Keine nachträglichen Sammelbuchungen ohne Nachweis. |
| DSFinV-K | Kassendaten müssen in einem prüfbaren Format bereitgestellt werden können. | Exportfunktion vor Betriebsprüfung testen. |
| Kassensturzfähigkeit | Soll-Kasse und Ist-Kasse müssen abstimmbar sein. | Private Entnahmen, Trinkgeld und Wechselgeld dokumentieren. |
| GoBD | Digitale Belege, Rechnungen und Kassendaten müssen unveränderbar und nachvollziehbar archiviert werden. | Keine Belege nur auf Thermopapier oder im E-Mail-Postfach liegen lassen. |
| Verfahrensdokumentation | Prozesse für Kasse, Belegablage, Buchung und Archiv müssen beschrieben werden. | Bei Systemwechsel und Personalwechsel aktualisieren. |
E-Rechnung und digitaler Rechnungseingang
Seit 2025 müssen Unternehmen den Empfang von E-Rechnungen sicherstellen. Für Hotels und Gaststätten betrifft das insbesondere Lieferantenrechnungen, Dienstleister, Handwerker, Energieversorger, Vermieter, Getränkelieferanten und Großhandel.
| Bereich | Was ist zu organisieren? | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Rechnungseingang | E-Rechnungen empfangen, lesbar machen und prüfen. | Ein E-Mail-Postfach kann genügen; Prozess trotzdem dokumentieren. |
| Archivierung | Strukturierten Rechnungsteil unverändert digital speichern. | Viewer-PDF allein reicht nicht. |
| Kontierung | Wareneinkauf, Dienstleistungen, Energie, Miete und Investitionen korrekt zuordnen. | Automatische Buchungsvorschläge regelmäßig prüfen. |
| Vorsteuer | Rechnung muss ordnungsgemäß sein und zum Leistungsbezug passen. | Pflichtangaben und Umsatzsteuerbetrag kontrollieren. |
Typische Buchungsbereiche in Hotels, Restaurants und Gaststätten
| Geschäftsvorfall | Kontierungslogik | Prüfpunkt |
|---|---|---|
| Übernachtung | Logiserlöse getrennt von Frühstück und Nebenleistungen. | 7 % / 19 % sauber trennen. |
| Restaurantumsatz | Speisen, Getränke und Außer-Haus-Verkauf getrennt auswerten. | POS-Steuerschlüssel prüfen. |
| Wareneinkauf | Lebensmittel, Getränke, Non-Food und Verbrauchsmaterial trennen. | Vorsteuer und Wareneinsatzquote. |
| Personal | Löhne, Gehälter, Aushilfen, Minijobs, Zuschläge und Sachbezüge getrennt buchen. | Lohnsteuer, Sozialversicherung und Mindestlohn beachten. |
| Gutscheine | Ausgabe, Einlösung und Verfall gesondert abbilden. | Einzweck-/Mehrzweckgutschein prüfen. |
| Trinkgeld | Arbeitnehmertrinkgeld und Unternehmertrinkgeld unterscheiden. | Dokumentation und Zahlungswege. |
| Lieferdienste / Plattformen | Bruttoumsatz, Provision, Auszahlung und Gebühren abstimmen. | Abrechnung nicht nur Bankeingang buchen. |
| Investitionen | Küche, Mobiliar, Kassensystem, Hotelsoftware und Umbauten aktivieren oder als Aufwand prüfen. | AfA, GWG und Sammelposten beachten. |
Controlling: Welche Kennzahlen sollte der Kontenplan liefern?
Ein guter Kontenplan ist nicht nur für Steuererklärungen da. Er sollte auch die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen für Gastronomie und Hotellerie liefern.
| Kennzahl | Bedeutung | Voraussetzung in der Buchhaltung |
|---|---|---|
| Wareneinsatzquote | Verhältnis von Wareneinsatz zu Speisen-/Getränkeumsatz. | Warengruppen sauber trennen. |
| Personalkostenquote | Personalkosten im Verhältnis zum Umsatz. | Lohnarten und Einsatzbereiche strukturiert erfassen. |
| Zimmerauslastung | Belegte Zimmer im Verhältnis zu verfügbaren Zimmern. | Statistische Konten oder PMS-Daten nutzen. |
| RevPAR | Umsatz pro verfügbarem Zimmer. | Logiserlöse und Zimmerkapazität korrekt auswerten. |
| Durchschnittsbon | Durchschnittlicher Umsatz pro Gast oder Tisch. | POS-Daten mit Erlöskonten abstimmen. |
| Deckungsbeitrag je Bereich | Rentabilität von Hotel, Restaurant, Bar, Catering oder Events. | Kostenstellen konsequent führen. |
Umstellung von SKR70 auf SKR03/SKR04 mit Branchenkonten
Bei Altbuchhaltungen kann eine Umstellung sinnvoll oder erforderlich sein. Entscheidend ist, dass historische Vergleichswerte, Steuerlogik, Auswertungen und Schnittstellen erhalten bleiben.
| Schritt | Aufgabe | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| 1. Bestandsaufnahme | Aktuellen Kontenplan, Auswertungen, Schnittstellen und Kassenexporte prüfen. | Alte SKR70-Konten nicht blind übernehmen. |
| 2. Mapping | SKR70-Konten auf SKR03/SKR04-Branchenkonten überleiten. | Mapping-Tabelle dokumentieren. |
| 3. Umsatzsteuerprüfung | Steuerschlüssel für Erlöse und Vorsteuer neu prüfen. | Speisen, Getränke, Logis und Nebenleistungen testweise buchen. |
| 4. Kostenstellen | Hotel, Restaurant, Bar, Catering, Events und Filialen definieren. | Kontenplan nicht mit zu vielen Konten überfrachten. |
| 5. Schnittstellen | POS, Hotelsoftware, Warenwirtschaft, Bank und Lohn anbinden. | Export und Import vor Echtbetrieb testen. |
| 6. Verfahrensdokumentation | Neue Prozesse dokumentieren. | GoBD- und Kassenanforderungen aufnehmen. |
Checkliste: Kontenrahmen für Hotel und Gaststätte richtig einrichten
- Prüfen, ob SKR70 nur historisch benötigt wird oder ob SKR03/SKR04 mit Branchenkonten sinnvoller ist.
- Hotel-, Restaurant-, Bar-, Catering- und Eventumsätze getrennt abbilden.
- Umsatzsteuerlogik für 7 % und 19 % je Leistungsart prüfen.
- POS-System, Hotelsoftware und Buchhaltung auf gleiche Erlöslogik abstimmen.
- Kasse, TSE, DSFinV-K-Export und Tagesabschluss testen.
- Gutscheine, Trinkgelder, Anzahlungen und Stornos gesondert regeln.
- Wareneinsatzkonten nach Speisen, Getränken und Non-Food strukturieren.
- Kostenstellen für Hotel, Restaurant, Bar, Küche, Events und Filialen einrichten.
- E-Rechnungsempfang und digitale Belegablage organisieren.
- Aufbewahrungsfristen und GoBD-Verfahrensdokumentation berücksichtigen.
- Mapping-Tabelle bei Umstellung von SKR70 auf SKR03/SKR04 erstellen.
- BWA und Kennzahlen monatlich auf Plausibilität prüfen.
Buchhaltung für Hotel oder Gastronomie prüfen lassen?
Wir unterstützen bei Kontenrahmen, SKR70-Altbeständen, Umstellung auf SKR03/SKR04, Kasse/TSE, Umsatzsteuertrennung, E-Rechnung, Warenwirtschaft, Kostenstellen, BWA und Jahresabschluss.
Passende Themen und Tools
Download und Lernmaterial
Tipp: Mit der Seite Buchhaltung-lernen.com können Sie Buchhaltung online lernen.
FAQ: Kontenrahmen SKR70 für Hotels und Gaststätten
Was ist der SKR70?
Der SKR70 ist ein historischer branchenspezifischer Kontenrahmen für Hotels und Gaststätten. Er enthält Konten für typische Erlöse, Aufwendungen, Bestände, Steuern und Auswertungen im Gastgewerbe.
Ist der SKR70 2026 noch der aktuelle DATEV-Standard?
Nein, der klassische DATEV-SKR70 ist historisch einzuordnen. Für aktuelle Buchhaltungen werden regelmäßig SKR03 oder SKR04 mit branchenspezifischen Erweiterungen genutzt.
Warum ist ein Branchenkontenrahmen für Gastronomie sinnvoll?
Weil Hotels und Gaststätten viele besondere Geschäftsvorfälle haben: Speisen, Getränke, Übernachtung, Frühstück, Gutscheine, Trinkgelder, Kasse, Wareneinsatz, Lieferdienste und Veranstaltungen.
Welche Umsatzsteuer ist in Gastronomie und Hotellerie wichtig?
Der Regelsteuersatz beträgt 19 %. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % kommt nur für bestimmte Umsätze in Betracht, etwa bei bestimmten Lebensmittellieferungen oder kurzfristiger Beherbergung.
Was muss bei der Kasse beachtet werden?
Elektronische Kassensysteme müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Besonders wichtig sind TSE, Einzelaufzeichnungen, DSFinV-K-Export, Kassensturzfähigkeit und GoBD-konforme Archivierung.
Brauchen Hotels und Gaststätten eine E-Rechnungs-Lösung?
Ja. Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für Lieferantenrechnungen, Dienstleister und B2B-Prozesse sollte ein digitaler Rechnungseingang eingerichtet werden.
Was ist bei einer Umstellung von SKR70 auf SKR03/SKR04 wichtig?
Wichtig sind eine Mapping-Tabelle, die Prüfung der Steuerschlüssel, die Abstimmung mit Kasse und Hotelsoftware, die Kostenstellenlogik und eine aktualisierte Verfahrensdokumentation.
Welche Kennzahlen sollte die Gastro-Buchhaltung liefern?
Wichtig sind insbesondere Wareneinsatzquote, Personalkostenquote, Zimmerauslastung, RevPAR, Durchschnittsbon, Deckungsbeiträge und Liquidität.
Quellenverzeichnis
- DATEV, Abkündigung von Branchenkontenrahmen, Hinweis „Hotel und Gaststätten SKR 70“: Abkündigung zum 31.12.2014; empfohlene Alternative: Branchenpaket Hotel und Gaststätten SKR 03/04.
- DATEV, Kontenrahmen Hotels und Gaststätten Basis SKR 04, Stand Januar 2026; branchenspezifische Konten als Ergänzung zum SKR 04.
- § 238 HGB – Buchführungspflicht des Kaufmanns und Anforderungen an Handelsbücher; Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 257 HGB – Aufbewahrung von Handelsbüchern, Inventaren, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüssen und Buchungsbelegen; Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 140 AO – Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen gelten auch für die Besteuerung; Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 146 AO – Ordnungsvorschriften für Buchführung und Aufzeichnungen; Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 146a AO – Ordnungsvorschrift für elektronische Aufzeichnungssysteme und technische Sicherheitseinrichtung; Rechtsstand: 30.06.2026.
- KassenSichV – Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme, Protokollierung, TSE und Datenexport; Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 147 AO – Aufbewahrung von Unterlagen: u. a. zehn Jahre, acht Jahre und sechs Jahre je nach Unterlagenart; Rechtsstand: 30.06.2026.
- BMF, GoBD, Änderung vom 11.03.2024 aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen.
- § 12 UStG – Umsatzsteuersätze: 19 % Regelsteuersatz, 7 % ermäßigter Steuersatz für gesetzlich bestimmte Umsätze; Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 14 UStG – Rechnung, elektronische Rechnung und sonstige Rechnung; Rechtsstand: 30.06.2026.
- BMF, FAQ zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung: Unternehmen müssen seit 01.01.2025 den Empfang einer E-Rechnung sicherstellen; ein E-Mail-Postfach kann genügen.
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