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Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung: Definition, Grundlagen, Kosten, Organisation Buchhaltungssoftware


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hier erhalten Sie Informationen zur Finanzbuchhaltung und Buchhaltungssoftware:


Finanzbuchhaltung

Was ist die Finanzbuchhaltung?

Die Finanzbuchhaltung ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechnungswesens von Unternehmen und Organisationen. Sie umfasst die systematische Erfassung, Zusammenfassung, Aufbereitung und Auswertung von Finanzdaten, um ein genaues Bild der Finanzlage eines Unternehmens zu erhalten.

Im Allgemeinen umfasst die Finanzbuchhaltung die folgenden Aufgaben:

  1. Erfassung von Geschäftsvorfällen: Die Finanzbuchhaltung erfasst alle Geschäftsvorfälle, die mit der finanziellen Aktivität eines Unternehmens zusammenhängen. Hierzu gehören zum Beispiel Einkäufe, Verkäufe, Gehaltszahlungen und Investitionen.

  2. Kontierung der Geschäftsvorfälle: Die erfassten Geschäftsvorfälle werden kontiert und den entsprechenden Konten zugeordnet. Konten sind in der Regel nach Art des Geschäftsvorfalls strukturiert, zum Beispiel nach Kostenart oder Einnahmenart. Siehe auch Kontierungs-ABC.

  3. Buchung der Geschäftsvorfälle: Die kontierten Geschäftsvorfälle werden in die Buchhaltung eingetragen. Dabei werden sowohl die Soll- als auch die Habenseite der Konten erfasst.

  4. Erstellung von Finanzberichten: Auf Grundlage der erfassten und gebuchten Daten werden regelmäßig Finanzberichte erstellt, wie zum Beispiel die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung oder die Cashflow-Rechnung. Diese Berichte geben Aufschluss über die finanzielle Situation des Unternehmens.

  5. Prüfung der Finanzbuchhaltung: Die Finanzbuchhaltung muss regelmäßig auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden. Hierzu gehören unter anderem die Abstimmung von Konten und die Durchführung von Inventuren.

Die Finanzbuchhaltung ist also eine wichtige Grundlage für die Steuerung und Planung von Unternehmen und Organisationen. Sie liefert Entscheidungsträgern wichtige Informationen, um ihre Geschäfte erfolgreich zu führen.

Grundlage der Finanzbuchhaltung ist die doppelte Buchführung über das Vermögens und der Schulden sowie der damit im Zusammenhang stehenden Erträge und Aufwendungen. Im Gegensatz hierzu gibt es z. B. die Lohnbuchhaltung und ferner die Nebenbuchhaltungen der Finanzbuchhaltung, wie z. B. die Anlagenbuchhaltung oder die Debitoren- und Kreditoren-Buchhaltung. Die Finanzbuchhaltung ist der wohl wichtigste Teilbereich der Buchhaltung.



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Unternehmer können sowohl nach steuerrechtlichen als auch handelsrechtlichen Vorschriften der Buchführungspflicht unterliegen. Sie sollten Ihre Finanzbuchhaltung aber trotzdem nicht nur als lästige Pflicht betrachten, sondern sie auch zu Ihrem Vorteil nutzen. Die Finanzbuchhaltung stellt in erster Linie ein kaufmännisches Informationsinstrument dar. Denn, nur was Sie messen können, können Sie auch managen. Der Aufwand für die Finanzbuchhaltung lässt sich durch entsprechende Buchhaltungssoftware minimieren und zum großen Teil schon automatisieren.


Finanzbuchhaltung selber erledigen?

Viele Steuerberater erledigen für ihre Mandanten auch die Finanzbuchhaltung. Dazu ist die Arbeitszeit des Steuerberaters bzw. seiner Mitarbeiter in der Regel zu teuer. Um Steuerberatungskosten zu sparen, können Sie die Finanzbuchhaltung vorbereiten oder sogar selbst erledigen. Das ist einfacher als Sie vielleicht denken. Sie können z. B. Ihre Bankauszüge per online Banking downloaden oder die Daten in eine Tabelle eingeben. Sie können auch ein Buchhaltungssoftware für den PC nutzen. Sie erhalten von mir eine kostenlose Buchhaltungssoftware im nächsten Abschnitt.

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Finanzbuchhaltungssoftware

Die Finanzbuchhaltung wird in der Regel nur noch per Software erledigt, da diese rechensicherer und Kosten günstiger ist. Ich biete meinen Mandaten von der Firma Cyberlab GmbH und zwei Buchhaltungsprogramme MS-Buchhalter an, die speziell für Freiberufler und Kleinunternehmer entwickelt wurden. Meine Mandanten erhalten die Buchhaltungsprogramme kostenlos:

  • Das Buchhaltungsprogramm MS-Buchhalter ist eine Software die Sie herunterladen und auf dem Computer installieren können.
  • Das Buchhaltungsprogramm online ist ein Online-Service (Software as a Service), bei der man sich einmalig anmeldet und dann die gesamte Buchhaltung, Rechnungswesen, Belegverwaltung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss, Kunden-, Lieferanten- und Produktverwaltung und vieles mehr online erledigen kann.

Buchhaltungsprogramm MS-Buchhalter
MS-Buchhalter: EÜR / Bilanz

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Organisation der Finanzbuchhaltung und Belege

Zunächst ist bei der Finanzbuchhaltung zu entscheiden, welche Belegorganisation für das Unternehmen angemessen ist. Dann muss ein Kontenrahmen i.d.R.

  • SKR03 (Prozessgliederungsprinzip))
  • SKR04 (Bilanzgliederungsprinzip))
  • SKR45 Heime und soziale Einrichtungen
  • SKR49 Vereine
  • SKR70 Hotel und Gaststätten
  • SKR80 Zahnärzte
  • SKR81 Ärzte

im Finanzbuchhaltungsprogramm ausgewählt und ein individueller Kontenplan aufgestellt werden, der auf die speziellen Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt wird. Die Finanzbuchhaltung muss zeitnah erfolgen (i. d. R. monatlich). Darüber hinaus gibt es Aufzeichnungen, die täglich zu führen sind (wie z. B. das Kassenbuch).


Basis jeder Buchung ist der Beleg (Keine Buchung ohne Beleg!), wobei gegebenenfalls auch ein Eigenbeleg erstellt werden kann, wenn keine andere Rechnung, Quittung oder Vertrag vorhanden ist, wie z. B. bei Ausgaben für Parkgelder o. ä. Der Eigenbeleg muss das Datum, den Anlass, den Betrag, den Ort und die Unterschrift enthalten.


Organisation der Belege

Zuerst sollten Sie, um ein problemloses Erfassen ihrer Geschäftsvorfälle zu ermöglichen, ein System festlegen, nach dem Sie ihre Belege sortieren.

Eine gute Organisation der Belege vereinfacht das Buchen enorm. Wir empfehlen Ihnen Ihre Belege mindestens in die Belegkreise "Bank" (per Banküberweisung gezahlt) und "Bar" (Bar gezahlt) zu unterteilen. Um die Belege zu verarbeiten, empfiehlt es sich folgendermaßen vorgehen.

Vorbereitung:

  • Beschriften Sie 12 DIN-A4 Blätter, ein Blatt pro Monat, in der oberen rechten Ecke mit Zahlen von 1 bis 12. Heften Sie nun diese Trennblätter, vorzugsweise in Klarsichthüllen gesteckt, in einem Ordner ab.
  • Anschließend legen Sie genau so viele Trennstreifen aus Karton zwischen die Trennblätter, wie notwendig sind, um die von Ihnen verwendeten Belegkreise innerhalb der Monate zu trennen. Es sollte also mindestens ein Trennstreifen sein, um die Belegkreise "Bank" und "Bar" zu separieren.

Belegverarbeitung:

  • Beim Buchen Ihrer Geschäftsvorfälle beginnen Sie am Besten mit dem Kontoauszug des Monats, den Sie buchen möchten. Geben Sie dazu die Zahlungsvorgänge auf dem Kontoauszug Ihrer Bank der Reihe nach ein. Die vom Buchhaltungsprogramm fortlaufend generierten Belegnummern werden, eventuell mit Belegkreiskürzel, sowohl vor die entsprechende Position auf dem Kontoauszug, als auch auf dem Beleg (wenn dazu vorhanden) notiert. So können die Belege jederzeit der entsprechenden Buchung zugeordnet werden.
  • Um den gebuchten Belegkreis "Bank" abzuheften, wird hinter dem Trennblatt des Monats als Erstes der Kontoauszug, gefolgt von den dazugehörigen und in zeitlicher Reihenfolge sortierten Belegen, in den Ordner gelegt.
  • Bar gezahlte Belege werden bearbeitet, indem man sie ebenfalls in zeitlicher Reihenfolge sortiert bucht. Die Buchungsnummern werden auch hier, eventuell mit Belegkreiskürzel, auf den Belegen notiert.
  • Um den gebuchten Belegkreis "Bar" abzuheften, werden die Bar gezahlten Belege hinter den Belegen des Belegkreise "Bank", separiert durch den Trennstreifen aus Karton, chronologisch abgelegt.

In Rechnungen müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Der Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers.
  • Das für diesen leistenden Unternehmer zuständige Finanzamt und die Steuernummer des leistenden Unternehmers.
  • Der Name und die Anschrift des Leistungsempfängers.
  • Eine fortlaufende Rechnungsnummer.
  • Die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung.
  • Der Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung.
  • Das (Netto-) Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10 Umsatzsteuergesetz).
  • Der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag und der Steuersatz.

Fehlen einzelne Angaben oder sind die Rechnungen unvollständig, kann dies zur Versagung des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger führen. Bei Rechnungen mit einem Rechnungsbetrag unter 150 € (sog. Kleinbetragsrechnungen) , kann u.a. auf die Angabe des Empfängers verzichtet werden. Die Angabe des Bruttoentgelts und des Steuersatzes reicht in diesem Fall aus. Der Nettobetrag und die Umsatzsteuer müssen also nicht gesondert ausgewiesen werden.


Wichtig für die steuerliche Anerkennung von Rechnungen ist, dass die Belege keine allgemeinen Bezeichnungen enthalten. So reicht ein Beleg mit der Angabe "Fachbuch" nicht aus. Der Titel muss auf der Rechnung stehen. Für Bewirtungsbelege gilt nur die gedruckte Form. Rechnungen können auch wirksam per Telefax, Teletex, Telex, Datenfernübertragung oder Datenträgeraustausch übermittelt werden. Es ist die Aufgabe des Steuerpflichtigen, die Belege vollständig und systematisch zu sammeln.

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Belegkreise bzw. Buchungskreise

Die Belege werden nach folgender Herkunft unterschieden (Beleg- bzw. Buchungskreise):


Kasse, Kassenbuch und Kassenbericht

Es werden alle Barzahlungen täglich in einem Kassenbuch eingetragen oder mit Hilfe einer Registrierkasse erfasst. Bei fehlender Registrierkasse bzw. mangels Einzelaufzeichnung können die Einnahmen anhand eines Bestandvergleichs ermittelt werden. Für die Einnahmen, die in so einer "offenen Ladenkasse" landen, empfiehlt sich ein Kassenbericht. Ein Kassenbericht erfasst die Bargeldbestände am Ende des Geschäftstages. Dieser Bestand wird dann mit dem tatsächlichen Bestand abgeglichen.


Hinter dem Kassenbuch bzw. Kassenbericht sollten die Belege abgelegt werden, die zu den jeweiligen Zahlungen gehören. Mehrere Barverkäufe können getrennt nach Umsatzsteuersätzen zusammengefasst werden. Die Kassenblätter werden zeitlich sortiert abgelegt. Die Kassenberichte sollten mit einer Belegnummer versehen werden.


Die Kasse sollte sehr sorgfältig geführt werden, da bei Kassenminusbeträgen das Finanzamt Umsatzerhöhungen oder Steuerschätzungen vornehmen kann.


Mehr Infos zu Kassenbuchführung


Bank

Für jede Bank sind die Bankauszüge nach Auszugnummer sortiert mit den dazugehörigen Belegen abzuheften.


Offene-Posten-Buchhaltung (Kreditgeschäfte und ihre periodenweise Erfassung)

Die Kontierung von offenen Posten (OP) ist ein wichtiger Prozess in der Buchhaltung, insbesondere im Rahmen des Forderungsmanagements und der Verbindlichkeitenbuchhaltung. Offene Posten sind unbezahlte Rechnungen oder Forderungen (bei Kunden) bzw. Verbindlichkeiten (bei Lieferanten), die in der Buchhaltung erfasst und überwacht werden müssen, bis sie beglichen sind. Die Kontierung bezieht sich auf die Zuordnung dieser Posten zu den entsprechenden Konten im Kontenplan des Unternehmens, um eine ordnungsgemäße Buchführung und Finanzberichterstattung zu gewährleisten.

Schritte der Kontierung von offenen Posten

  1. Erfassung der Rechnung: Zunächst wird die eingehende oder ausgehende Rechnung erfasst. Dies beinhaltet die Prüfung der Rechnungsdetails wie Betrag, Datum, Mehrwertsteuer etc.

  2. Zuordnung zu Konten: Die Rechnung wird spezifischen Konten zugeordnet. Bei einer Eingangsrechnung könnte dies beispielsweise ein Aufwandskonto und ein Verbindlichkeitenkonto sein; bei einer Ausgangsrechnung ein Forderungskonto und ein Ertragskonto.

  3. Buchung der Rechnung: Die Rechnung wird im Buchhaltungssystem als offener Posten verbucht. Die Buchung erfolgt üblicherweise in zwei Schritten:

    • Bei Eingangsrechnungen: Soll-Buchung auf dem entsprechenden Aufwandskonto und Haben-Buchung auf dem Verbindlichkeitenkonto.
    • Bei Ausgangsrechnungen: Soll-Buchung auf dem Forderungskonto und Haben-Buchung auf dem Ertragskonto.
  4. Überwachung der offenen Posten: Offene Posten werden regelmäßig überwacht, um sicherzustellen, dass Zahlungen fristgerecht erfolgen. Dies ist wichtig für die Liquiditätsplanung und das Mahnwesen.

  5. Ausgleich der offenen Posten: Sobald eine Zahlung für einen offenen Posten eingeht, wird dieser im Buchhaltungssystem als bezahlt markiert. Die Zahlung wird gegen den offenen Posten gebucht, um ihn auszugleichen:

    • Bei Zahlungseingängen: Soll-Buchung auf dem Bank- oder Kassenkonto und Haben-Buchung auf dem Forderungskonto, um die Forderung auszugleichen.
    • Bei Zahlungsausgängen: Soll-Buchung auf dem Verbindlichkeitenkonto und Haben-Buchung auf dem Bank- oder Kassenkonto, um die Verbindlichkeit auszugleichen.

Wichtigkeit der korrekten Kontierung

Die korrekte Kontierung von offenen Posten ist aus mehreren Gründen wichtig:

  • Genauigkeit der Finanzberichte: Sie gewährleistet, dass die Finanzberichte des Unternehmens die tatsächliche finanzielle Lage korrekt widerspiegeln.
  • Effizientes Forderungsmanagement: Eine präzise Kontierung und Überwachung von Forderungen hilft, Zahlungsverzögerungen und -ausfälle zu minimieren.
  • Steuerliche Korrektheit: Die richtige Erfassung von Vorsteuer und Umsatzsteuer auf Eingangs- und Ausgangsrechnungen ist für die steuerliche Abrechnung essenziell.
  • Liquiditätsmanagement: Die Überwachung von offenen Posten ermöglicht eine bessere Planung der Liquidität und Cashflows.

Die Kontierung von offenen Posten erfordert daher eine sorgfältige und systematische Vorgehensweise, um die finanzielle Integrität und das effektive Finanzmanagement eines Unternehmens zu unterstützen.

Die Kontierung und der Buchungssatz für offene Posten hängen von der Art der Transaktion ab – ob es sich um eine Eingangsrechnung (Verbindlichkeiten) oder eine Ausgangsrechnung (Forderungen) handelt. Hier sind zwei grundlegende Beispiele für beide Szenarien:

1. Eingangsrechnung (Verbindlichkeiten)

Situation: Ein Unternehmen erhält eine Rechnung von einem Lieferanten für den Kauf von Waren auf Kredit.

Betroffene Konten:

  • Soll: Aufwandskonto (falls es sich um Verbrauchsmaterial handelt) oder ein Aktivkonto (falls es sich um einen Vermögensgegenstand handelt, z.B. Anlagevermögen)
  • Haben: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (ein Konto unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten)

Buchungssatz bei Rechnungseingang:

  • Soll: Aufwandskonto/Anlagevermögen X Euro
  • an Haben: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen X Euro

Buchungssatz bei Zahlung der Rechnung:

  • Soll: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen X Euro
  • an Haben: Bank/Kasse X Euro

2. Ausgangsrechnung (Forderungen)

Situation: Ein Unternehmen verkauft Waren auf Rechnung an einen Kunden.

Betroffene Konten:

  • Soll: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ein Konto unter den kurzfristigen Forderungen)
  • Haben: Umsatzerlöse (ein Ertragskonto)

Buchungssatz bei Rechnungsausgang:

  • Soll: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen X Euro
  • an Haben: Umsatzerlöse X Euro

Buchungssatz bei Zahlungseingang:

  • Soll: Bank/Kasse X Euro
  • an Haben: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen X Euro

Allgemeine Hinweise:

  • Mehrwertsteuer (MwSt.): In der Praxis müssen bei den meisten Geschäftsvorfällen auch die Mehrwertsteuerbuchungen berücksichtigt werden. Zum Beispiel wird bei Eingangsrechnungen die Vorsteuer (Soll) gegenüber den Verbindlichkeiten (Haben) gebucht. Bei Ausgangsrechnungen wird die Umsatzsteuer (Haben) zusammen mit den Umsatzerlösen gebucht, während die Forderungen entsprechend höher ausgewiesen werden.

  • Anpassungen: Je nach Geschäftsvorfall können zusätzliche Konten betroffen sein, und die Buchungssätze müssen entsprechend angepasst werden. Beispielsweise könnten Rabatte, Rücksendungen oder Boni zusätzliche Buchungen erfordern.

Die genaue Kontierung und die Formulierung der Buchungssätze hängen von den spezifischen Umständen des Geschäftsvorfalls und den Richtlinien des jeweiligen Unternehmens ab. Es ist wichtig, dass die Buchhaltung diese Vorgänge sorgfältig dokumentiert, um die Genauigkeit der Finanzberichte zu gewährleisten.

Bei Kreditgeschäften sind die Entstehung der Forderungen und Schulden und ihre Tilgung grundsätzlich als getrennte Geschäftsvorfälle zu behandeln. Bei einer doppelten Buchführung ist für Kreditgeschäfte in der Regel ein Kontokorrentkonto, unterteilt nach Schuldnern (Debitoren) und Gläubigern (Kreditoren), zu führen. Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn Waren- und Kostenrechnungen, die innerhalb von acht Tagen nach Rechnungseingang oder innerhalb der ihrem gewöhnlichen Durchlauf durch den Betrieb entsprechenden Zeit beglichen werden, kontokorrentmäßig nicht erfasst werden. Werden bei der Erstellung der Buchführung die Geschäftsvorfälle nicht laufend, sondern nur periodenweise gebucht, ist es nicht zu beanstanden, wenn die Erfassung der Kreditgeschäfte eines Monats im Grundbuch bis zum Ablauf des folgenden Monats erfolgt, sofern durch organisatorische Vorkehrungen sichergestellt ist, dass Buchführungsunterlagen bis zu ihrer Erfassung im Grundbuch nicht verloren gehen, z. B. durch laufende Nummerierung der eingehenden und ausgehenden Rechnungen oder durch ihre Ablage in besonderen Mappen oder Ordnern. Neben der Erfassung der Kreditgeschäfte in einem Grundbuch müssen die unbaren Geschäftsvorfälle, aufgegliedert nach Geschäftspartnern, kontenmäßig dargestellt werden. Dies kann durch Führung besonderer Personenkonten oder durch eine geordnete Ablage der nicht ausgeglichenen Rechnungen (Offene-Posten-Buchhaltung erfüllt werden.


Ist die Zahl der Kreditgeschäfte verhältnismäßig gering, gelten hinsichtlich ihrer Erfassung die folgenden Erleichterungen:

a) Besteht kein laufender unbarer Geschäftsverkehr mit Geschäftspartnern, müssen für jeden Bilanzstichtag über die an diesem Stichtag bestehenden Forderungen und Schulden Personenübersichten aufgestellt werden.

b) Einzelhändler und Handwerker können Krediteinkäufe und Kreditverkäufe kleineren Umfangs vereinfacht buchen.Es genügt, wenn sie die Wareneinkäufe auf Kredit im Wareneingangsbuch in einer besonderen Spalte als Kreditgeschäfte kennzeichnen und den Tag der Begleichung der Rechnung vermerken. Bei Kreditverkäufen reicht es aus, wenn sie einschließlich der Zahlung in einer Kladde festgehalten werden, die als Teil der Buchführung aufzubewahren ist. Außerdem müssen in beiden Fällen für jeden Bilanzstichtag Personenübersichten aufgestellt werden.


Wareneingangsbuch

Es werden alle Eingangsrechnungen gesammelt bzw. aufgelistet. Die Eingangsrechnungen von Lieferanten (Kreditoren) können mit einer eigenen Belegnummer versehen werden. Für die Kreditoren können ebenfalls Nummern vergeben werden. Es kann so auch auf die Rechnungsnummer des Lieferanten bzw. das Rechnungsdatum zurückgegriffen werden. Die Ablage der Eingangsrechnungen kann nach verschiedenen Systemen erfolgen: Nach Belegnummer, alphabetisch, nach Datum oder Fälligkeit.


Warenausgangsbuch

Ausgangsrechnungen an die Kunden (Debitoren) erhalten bei Rechnungsstellung (Fakturierung) eine Rechnungsnummer. Für Debitoren können ebenfalls Nummern vergeben werden. Analog den Eingangsrechnungen können auch die Ausgangsrechnungen nach den dort genannten verschiedenen Systemen abgelegt werden. Die Eingangs- und Ausgangsrechnungen werden bis zur Bezahlung in einem Ordner "Unbezahlte Rechnungen" aufbewahrt. Nach Ihrer Bezahlung werden die Rechnungen bei der Bank bzw. Kasse abgelegt oder in einen Ordner "Bezahlte Rechnungen" abgeheftet. Man spricht auch in diesem Zusammenhang von einer Offenen-Posten-Buchhaltung. Die Kontrolle der Offenen-Posten-Buchhaltung ist für Ihr Mahnwesen, aber auch für die Inanspruchnahme von Skonti sehr wichtig. Wir können für Sie auch die Offenen-Posten-Buchhaltung und Ihr Mahnwesen übernehmen und für Sie eine Zahlungsvorschlagliste erstellen, damit Sie Skonti in Anspruch nehmen können. Der Zahlungsverkehr kann von uns mit Überweisungsträgern, Schecks oder beleglosem Datenträgeraustausch mit Ihrer Bank vorbereitet werden.


Sonstiges

Neben den oben beschriebenen Belegkreisen sollte ein spezielles Fach für die Ablage aller sonstigen für die Finanzbuchhaltung notwendigen Unterlagen vorgesehen werden. Hier können beispielsweise Kopien von Dauerverträgen u. ä. abgelegt werden. In einem weiteren Fach können notwendige Unterlagen für die Jahresabschlusserstellung für den Steuerberater gesammelt werden.

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Aufbewahrungsfristen

Wie für Belege, besteht auch für Auswertungen eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Es sollte ein separater Ordner eingerichtet werden, der u. a. Fächer für folgende Unterlagen enthält:

  • Summen- und Saldenlisten (abgekürzt SuSa)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (abgekürzt BWA)
  • Umsatzsteuervoranmeldungen (abgekürzt UStVA)
  • Konten (auch Hauptbuch bzw. Unterteilung in Nebenbücher, wie Debitoren, Kreditoren, Anlagenbuchhaltung, Lohnbuchhaltung usw.)
  • Journale (auch Primanota oder Grundbuch)

Aufbewahrungspflichten
1/10


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Hinweis: Sie müssen die neben den Belegen auch die Buchhaltungsdaten und andere elektronische Dokumente für eine eventuelle Betriebsprüfung elektronisch aufbewahren, wenn Sie Ihre Finanzbuchhaltung mit einer Buchhaltungssoftware erstellt haben. Mehr Infos unter GoBD - Elektronische Buchführung


Wenn Sie Ihre Finanzbuchhaltung mit einem innovativen und sehr komfortablen System effektiv und kostengünstig organisieren möchten, dann berate ich Sie gerne in Sachen per E-Mail: Finanzbuchhaltung


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Rechtsgrundlagen zum Thema: Finanzbuchhaltung

EStR 
EStR R 10b.1 Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d.
§ 10b Abs. 1 und 1a EStG
UStAE 
UStAE 6.9. Sonderregelungen zum Ausfuhrnachweis

UStAE 6.9. Sonderregelungen zum Ausfuhrnachweis

UStR 
UStR 135. Sonderregelungen zum Ausfuhrnachweis



Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


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Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

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Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

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