BAföG-Darlehen einfach erklärt

BAföG Rückzahlung berechnen: Raten, Fristen und Nachlass

Die BAföG Rückzahlung beginnt nicht direkt nach dem Studium. In der Regel erhalten Sie zuerst einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid vom Bundesverwaltungsamt. Danach zahlen Sie Ihr BAföG-Darlehen grundsätzlich in Raten zurück – oder sparen durch eine vorzeitige Rückzahlung mit Nachlass.

Mit unserem BAföG Rückzahlungsrechner prüfen Sie schnell, wie hoch Ihre Rückzahlung voraussichtlich ausfällt, wann die erste Rate fällig wird und ob sich eine Einmalzahlung lohnt.

BAföG Rückzahlung kostenlos online berechnen

Geben Sie Ihre Darlehensdaten ein und berechnen Sie, welche Rückzahlung auf Sie zukommt und welcher Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung möglich sein kann.

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Jetzt BAföG Rückzahlung und möglichen Nachlass berechnen:

BAföG Rückzahlungs Rechner


Darlehensanteil Euro / Monat

Anzahl der Semester

Studienbeginn vor März 2001

Teilerlass gute Leistung

Teilerlass schnelles Studium

 
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Ablauf der BAföG-Rückzahlung Die Grafik zeigt die wichtigsten Stationen: Ende der Förderungshöchstdauer, Bescheid nach rund viereinhalb Jahren, Rückzahlungsbeginn nach fünf Jahren, Ratenzahlung oder vorzeitige Rückzahlung mit Nachlass. 1 Förderung endet Frist beginnt zu laufen ``` 2 Bescheid ca. 4,5 Jahre später 3 Rückzahlung 130 € monatlich / 390 € quartalsweise 4 Nachlass prüfen bei vorzeitiger Zahlung
Überblick: So läuft die Rückzahlung des BAföG-Darlehens typischerweise ab.
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Wie viel BAföG müssen Sie zurückzahlen?

Studierende an Hochschulen, Akademien und Höheren Fachschulen erhalten BAföG regelmäßig zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Zurückgezahlt werden muss grundsätzlich nur der Darlehensanteil.

Für viele Darlehensnehmer ist die wichtigste Entlastung: Die Rückzahlung ist gesetzlich begrenzt. Bei Darlehen nach aktueller Systematik zahlen Sie höchstens 77 Monatsraten à 130 €, also derzeit maximal 10.010 €. Wer weniger Darlehen erhalten hat, zahlt selbstverständlich nur die tatsächlich festgestellte Darlehensschuld zurück.

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Steuer-Tipp

Die Tilgung des BAföG-Darlehens selbst ist steuerlich grundsätzlich nicht als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung abziehbar. Abziehbar können aber die ursprünglichen Studien- oder Fortbildungskosten sein – je nach Ausbildungssituation als Sonderausgaben oder Werbungskosten. Prüfen Sie deshalb nicht nur die Rückzahlung, sondern auch Ihre Studienkosten in der Steuererklärung.

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Wann beginnt die BAföG Rückzahlung?

Die Rückzahlung beginnt grundsätzlich fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Maßgeblich ist nicht zwingend Ihr tatsächlicher Studienabschluss, sondern die Förderungshöchstdauer des geförderten Ausbildungsabschnitts.

Etwa ein halbes Jahr vor Rückzahlungsbeginn erhalten Sie vom Bundesverwaltungsamt (BVA) den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. Darin stehen insbesondere:

  • die festgestellte Darlehensschuld,
  • der Beginn der Rückzahlung,
  • die Höhe der Raten,
  • ein Angebot für die vorzeitige Rückzahlung mit Nachlass.
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Achtung: Adresse aktuell halten

Teilen Sie dem Bundesverwaltungsamt Adress- und Namensänderungen rechtzeitig mit. Wenn der Bescheid nicht zugestellt werden kann und das BVA Ihre Anschrift ermitteln muss, können zusätzliche Kosten entstehen.

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Wie hoch sind die BAföG-Raten?

Die Regelrate beträgt aktuell 130 € monatlich. In der Praxis werden drei Monatsraten zusammengefasst, sodass Sie grundsätzlich 390 € je Quartal zahlen.

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BAföG Rückzahlung: wichtigste Werte im Überblick
Position Aktueller Wert Hinweis
Regelrate 130 € monatlich Zahlung regelmäßig quartalsweise
Quartalsrate 390 € 3 Monatsraten à 130 €
Maximale reguläre Rückzahlung 77 Raten / derzeit 10.010 € bei Darlehen nach aktueller Systematik
Rückzahlungsbeginn 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer Bescheid vorher durch das BVA
Zinsen zinsfrei Ausnahme: Zahlungsverzug
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Was passiert bei geringem Einkommen?

Wenn Ihr Einkommen zu niedrig ist, können Sie beim Bundesverwaltungsamt eine Freistellung von der Rückzahlung beantragen. Das bedeutet: Die Rückzahlung wird vorübergehend ausgesetzt oder die Rate wird reduziert.

Der aktuelle Grundfreibetrag beträgt 1.690 € monatlich. Er erhöht sich um 850 € für Ehegatten oder Lebenspartner und um 770 € je Kind, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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Freistellung von der BAföG Rückzahlung: Freibeträge
Person Monatlicher Freibetrag
Darlehensnehmerin / Darlehensnehmer 1.690 €
Ehegatte / Lebenspartner + 850 €
Je Kind + 770 €

Wichtig: Einkommen von Ehegatten, Lebenspartnern oder volljährigen Kindern kann den jeweiligen zusätzlichen Freibetrag mindern. Außerdem können in bestimmten Fällen weitere Erhöhungen in Betracht kommen, etwa wegen behinderungsbedingter Aufwendungen oder Kinderbetreuungskosten.

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Lohnt sich die vorzeitige BAföG Rückzahlung?

Wer sein BAföG-Darlehen ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlt, kann auf Antrag einen Nachlass erhalten. Die Höhe richtet sich nach der noch nicht fälligen Darlehensschuld und der Nachlasstabelle nach § 6 Darlehensverordnung.

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Beispiele für Nachlass bei vorzeitiger BAföG-Rückzahlung
Ablösung bis zu Nachlass Orientierungs-Zahlbetrag
1.000 € 6,0 % 940 €
5.000 € 13,0 % 4.350 €
7.500 € 17,0 % 6.225 €
10.000 € 21,0 % 7.900 €
11.500 € 23,0 % 8.855 €

Praxisbeispiel: Einmalzahlung prüfen

Angenommen, Ihre noch nicht fällige Darlehensschuld beträgt 10.000 €. Bei einem Nachlass von 21 % zahlen Sie als Orientierungswert 7.900 €. Die rechnerische Ersparnis beträgt 2.100 €. Eine Finanzierung der Einmalzahlung lohnt sich nur, wenn die Kreditkosten niedriger sind als der Nachlass und Sie die zusätzliche private Kreditbelastung sicher tragen können.

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Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

Achtung / Häufiger Fehler

Viele Darlehensnehmer warten zu lange mit dem Freistellungsantrag. Stellen Sie den Antrag frühzeitig, wenn Ihr Einkommen unterhalb oder nur knapp oberhalb des Freibetrags liegt. Eine rückwirkende Freistellung ist nur begrenzt möglich.

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  • Bescheid nicht prüfen: Kontrollieren Sie Darlehenshöhe, Förderungsende und Rückzahlungsbeginn.
  • Adresse nicht aktualisieren: Melden Sie Umzüge rechtzeitig beim BVA.
  • Nachlass ignorieren: Prüfen Sie, ob eine Einmalzahlung wirtschaftlich sinnvoll ist.
  • Freistellung verpassen: Beantragen Sie Entlastung bei geringem Einkommen rechtzeitig.
  • Steuerlich falsch einordnen: Die Darlehenstilgung ist nicht mit Studienkosten gleichzusetzen.
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Checkliste: So gehen Sie bei der BAföG Rückzahlung vor

  1. Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid des BVA sorgfältig prüfen.
  2. Rückzahlungsbeginn und Quartalsraten im Kalender eintragen.
  3. Mit dem Rechner die reguläre Rückzahlung und mögliche Einmalzahlung vergleichen.
  4. Bei geringem Einkommen Freistellung oder Ratenreduzierung beantragen.
  5. Nachlassangebot bei vorzeitiger Rückzahlung mit Liquidität und Kreditkosten vergleichen.
  6. Studienkosten für die Einkommensteuererklärung separat prüfen.

Häufige Fragen zur BAföG Rückzahlung

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Muss ich mein gesamtes BAföG zurückzahlen?

Nein. Studierende zahlen grundsätzlich nur den Darlehensanteil zurück. Bei der üblichen Förderung ist das die Hälfte der erhaltenen Förderung. Für viele Darlehen ist die Rückzahlung zusätzlich auf 77 Monatsraten beziehungsweise derzeit 10.010 € begrenzt.

Wann kommt der BAföG-Rückzahlungsbescheid?

Der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid kommt typischerweise rund viereinhalb Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Die erste Rate wird grundsätzlich fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer fällig.

Wie hoch ist die monatliche BAföG-Rate?

Die Regelrate beträgt aktuell 130 € monatlich. Üblicherweise zahlen Sie quartalsweise, also 390 € für drei Monate.

Kann ich die BAföG Rückzahlung aussetzen?

Ja. Bei geringem Einkommen können Sie beim Bundesverwaltungsamt eine Freistellung beantragen. Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 1.690 € monatlich und kann sich für Ehegatten, Lebenspartner und Kinder erhöhen.

Bekomme ich Rabatt, wenn ich BAföG auf einmal zurückzahle?

Ja. Bei vorzeitiger vollständiger oder teilweiser Rückzahlung kann auf Antrag ein Nachlass gewährt werden. Die konkrete Höhe richtet sich nach der Darlehensverordnung und der noch nicht fälligen Darlehensschuld.

Ist die BAföG Rückzahlung steuerlich absetzbar?

Die Rückzahlung des Darlehens selbst ist grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar. Abziehbar können aber Studienkosten sein, etwa als Sonderausgaben bei Erstausbildung oder als Werbungskosten bei Zweitausbildung, Master nach Erstausbildung oder beruflicher Fortbildung.

Was passiert, wenn ich mit der Zahlung in Verzug komme?

Das BAföG-Darlehen ist grundsätzlich zinsfrei. Bei Zahlungsverzug können jedoch Verzugszinsen und weitere Kosten entstehen. Reagieren Sie deshalb frühzeitig, wenn Sie eine Rate nicht zahlen können.

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Sie sind unsicher, ob Studienkosten steuerlich absetzbar sind?

Die BAföG-Rückzahlung und die steuerliche Behandlung von Studienkosten werden häufig verwechselt. Lassen Sie prüfen, ob Sie Studiengebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen können.

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Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

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Quellenverzeichnis und Rechtsstand

  • § 17 BAföG – Förderungsarten, Darlehensanteil und Rückzahlungsbegrenzung; Rechtsstand: 04.07.2026.
  • § 18 BAföG – Darlehensbedingungen, insbesondere Rückzahlung in monatlichen Raten von 130 €, Rückzahlungszeitraum und Verzinsung bei Verzug; Rechtsstand: 04.07.2026.
  • § 18a BAföG – Einkommensabhängige Rückzahlung und Freistellung, insbesondere Freibeträge von 1.690 €, 850 € und 770 €; Rechtsstand: 04.07.2026.
  • § 6 Darlehensverordnung und Anlage zu § 6 DarlehensV – Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung; Rechtsstand: 04.07.2026.
  • BFH, Urteil vom 07.02.2008, VI R 41/05 – steuerliche Behandlung von BAföG-Tilgungsraten und Ausbildungskosten.
  • § 9 Abs. 6 EStG und § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG – steuerliche Einordnung von Berufsausbildungs- und Studienkosten; Rechtsstand: 04.07.2026.
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Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: Bitte nur per E-Mail
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