Dispo Kredit + Dispo Zinsen berechnen
Was versteht man unter Dispo?
Der Begriff Dispo ist eine Abkürzung für Dispositionskredit oder auch kurz Dispo genannt. Dabei handelt es sich um einen Kreditrahmen, den eine Bank ihren Kunden einräumt. Der Dispo ermöglicht es dem Kunden, sein Girokonto bis zu einem bestimmten Betrag zu überziehen.
Die Höhe des Dispos wird von der Bank individuell festgelegt und hängt in der Regel von der Bonität des Kunden ab. Der Dispo ist eine flexible Finanzierungsmöglichkeit, da der Kunde jederzeit auf das Geld zugreifen kann, ohne vorherige Absprache mit der Bank. Allerdings ist der Dispo oft mit vergleichsweise hohen Zinsen verbunden, weshalb er nur für kurzfristige Überbrückungen oder unvorhergesehene Ausgaben genutzt werden sollte. Die Höhe der Dispozinsen ist von Bank zu Bank unterschiedlich und reichen von ca. 4 Prozent bis 14 Prozent im Jahr.
Dispo-Zinssätze sind deshalb sehr hoch, weil sie nicht ausgehandelt werden und (anders als z.B. Kontogebühren, Hypothekenzinsen und Verbraucherkredite) praktisch keinem Wettbewerb unterliegen: Girokonten und Kreditkarten werden nach anderen Kriterien als den von der Bank einseitig festgelegten Dispo- bzw. Sollzinsen ausgewählt.
Berechnen Sie mit dem Dispo Rechner wie hoch die Dispo Zinsen sind und wie viel Sie im Jahr sparen können, wenn Sie den Dispo Kredit (Überziehungskredit) in einen Verbraucherkredit umwandeln.
Dispo Rechner:
Dispo Kredit und Zinsen berechnen
Tipp: Siehe auch Schuldzinsenabzug und Kreditkarte
Ist ein Dispo schlecht für die Schufa?
Ein Dispositionskredit an sich ist nicht schlecht für die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Wenn ein Kunde seinen Dispo jedoch über einen längeren Zeitraum oder in zu hohem Umfang nutzt und dadurch in die Überschuldung gerät, kann das negative Auswirkungen auf seine Schufa-Auskunft haben.
Die Schufa erhält von den Banken in regelmäßigen Abständen Informationen über die Kontostände und die Kreditnutzung ihrer Kunden. Wenn ein Kunde seinen Dispo dauerhaft in Anspruch nimmt oder sogar überzieht und dabei seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann dies zu negativen Einträgen in der Schufa führen.
Ein negativer Schufa-Eintrag kann die Kreditwürdigkeit eines Kunden beeinträchtigen und sich damit auf seine Chancen bei der Vergabe von Krediten, Mobilfunkverträgen oder anderen Verträgen auswirken. Daher sollte ein Dispo nur in angemessener Höhe und für einen kurzen Zeitraum genutzt werden, um mögliche negative Auswirkungen auf die Schufa-Auskunft zu vermeiden.
Ist ein Dispo gefährlich?
Ein Dispositionskredit kann bei falscher oder unkontrollierter Nutzung durchaus gefährlich sein. Wenn ein Kunde seinen Dispo dauerhaft oder in zu hohem Umfang nutzt, kann dies zu einer Überschuldung führen. In diesem Fall können die hohen Zinsen des Dispos zu einer enormen Belastung werden und die Schuldenlast des Kunden weiter erhöhen.
Eine weitere Gefahr besteht darin, dass der Kunde aufgrund der Flexibilität des Dispos dazu neigt, unbedacht und unüberlegt Ausgaben zu tätigen, die er sich eigentlich nicht leisten kann. Dadurch können schnell hohe Schulden entstehen, die sich nur schwer oder gar nicht mehr begleichen lassen.
Es ist daher wichtig, einen Dispositionskredit nur in angemessener Höhe und für einen kurzen Zeitraum zu nutzen und darauf zu achten, dass die Rückzahlung des Dispos zeitnah erfolgt. Zudem sollte man darauf achten, den Dispo nicht zur Finanzierung von Luxusgütern oder unnötigen Ausgaben zu nutzen, sondern nur für unvorhergesehene Ausgaben oder kurzfristige Überbrückungen in Anspruch zu nehmen. Wenn man den Dispo vernünftig nutzt, kann er eine sinnvolle Finanzierungsmöglichkeit sein.
Steuertipp: Das Zwei-Konten-Modell oder wie Sie private Zinsen von der Steuer absetzen
Dem Steuerpflichtigen steht es frei, zunächst dem Betrieb Barmittel ohne Begrenzung auf einen Zahlungsmittelüberschuss zu entnehmen und im Anschluss hieran betriebliche Aufwendungen durch Darlehen zu finanzieren (sog. Zwei-Konten-Modell). Wird allerdings ein Darlehen nicht zur Finanzierung betrieblicher Aufwendungen, sondern tatsächlich zur Finanzierung einer Entnahme verwendet, ist dieses Darlehen außerbetrieblich veranlasst. Ein solcher Fall ist dann gegeben, wenn dem Betrieb keine entnahmefähigen Barmittel zur Verfügung stehen und die Entnahme von Barmitteln erst dadurch möglich wird, dass Darlehensmittel in den Betrieb fließen.
Beispiel 1:
Der Steuerpflichtige unterhält ein Betriebsausgabenkonto, das einen Schuldsaldo von 100.000 € aufweist. Auf dem Betriebseinnahmenkonto besteht ein Guthaben von 50.000 €; hiervon entnimmt der Steuerpflichtige 40.000 €.
Die Schuldzinsen auf dem Betriebsausgabenkonto sind in vollem Umfang betrieblich veranlasst.
Beispiel 2:
Der Steuerpflichtige unterhält ein einziges betriebliches Girokonto, über das Einnahmen wie Ausgaben gebucht werden. Dieses Konto weist zum Zeitpunkt der Geldentnahme einen Schuldsaldo in Höhe von 50.000 € aus, der unstreitig betrieblich veranlasst ist. Durch die privat veranlasste Erhöhung des Schuldsaldos um 40.000 € auf 90.000 € ergeben sich höhere Schuldzinsen.
Durch Anwendung der Zinszahlenstaffelmethode muss der privat veranlasste Anteil der Schuldzinsen ermittelt werden. Die privat veranlasste Erhöhung des Schuldsaldos von 40.000 € führt nicht bereits zu einer Entnahme von zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern und ist daher nicht bei der Ermittlung der Entnahmen i. S. d. § 4 Absatz 4a EStG zu berücksichtigen.
Eine Entnahme i. S. d. § 4 Absatz 4a Satz 2 EStG liegt erst in dem Zeitpunkt vor, in dem der privat veranlasste Teil des Schuldsaldos durch eingehende Betriebseinnahmen getilgt wird, weil insoweit betriebliche Mittel zur Tilgung einer privaten Schuld verwendet werden (BFH vom 3. März 2011, BStBl 2011 II S. 688). Aus Vereinfachungsgründen ist es jedoch nicht zu beanstanden, wenn der Steuerpflichtige schon die Erhöhung des Schuldsaldos aus privaten Gründen als Entnahme bucht und bei der Tilgung des privat veranlassten Schuldsaldos keine Entnahmebuchung mehr vornimmt.
Entsprechendes gilt, wenn der Steuerpflichtige zwei Konten unterhält und die privat veranlasste Erhöhung des Schuldsaldos durch betriebliche Zahlungseingänge oder durch Umbuchung vom Betriebseinnahmenkonto tilgt.
Beispiel 3:
Der Steuerpflichtige benötigt zur Anschaffung einer Motoryacht, die er zu Freizeitzwecken nutzen will, 100.000 €. Mangels ausreichender Liquidität in seinem Unternehmen kann er diesen Betrag nicht entnehmen. Er möchte auch sein bereits debitorisch geführtes betriebliches Girokonto hierdurch nicht weiter belasten. Daher nimmt er zur Verstärkung seines betrieblichen Girokontos einen „betrieblichen” Kredit auf und entnimmt von diesem den benötigten Betrag.
Das Darlehen ist privat veranlasst, da es tatsächlich zur Finanzierung einer Entnahme verwendet wird und dem Betrieb keine entnahmefähigen Barmittel zur Verfügung standen. Die auf das Darlehen entfallenden Schuldzinsen sind dem privaten Bereich zuzuordnen. Der Betrag von 100.000 € ist nicht bei der Ermittlung der Entnahmen i. S. d. § 4 Absatz 4a EStG zu berücksichtigen.
Noch mehr hilfreiche Steuerrechner
Rechtsgrundlagen zum Thema: kredit
EStGEStG § 3
EStG § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb
EStG § 43 Kapitalerträge mit Steuerabzug
EStG § 43a Bemessung der Kapitalertragsteuer
EStG § 44 Entrichtung der Kapitalertragsteuer
EStG § 44a Abstandnahme vom Steuerabzug
EStG § 44b Erstattung der Kapitalertragsteuer
EStG § 45a Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 51 Ermächtigungen
EStG § 52 Anwendungsvorschriften
EStR
EStR R 4.2 Betriebsvermögen
EStR R 4.10 Geschenke, Bewirtung, andere die Lebensführung berührende Betriebsausgaben
EStR R 5.2 Ordnungsmäßige Buchführung
EStR R 44b.2 Einzelantrag beim BZSt (§ 44b EStG)
EStDV 50
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
GewStG § 9 Kürzungen
GewStG § 35c Ermächtigung
KStG 5 8b 27 33 34
UStG
UStG § 3a Ort der sonstigen Leistung
UStG § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
AO
AO § 30 Steuergeheimnis
AO § 30a Schutz von Bankkunden
AO § 87a Elektronische Kommunikation
AO § 90 Mitwirkungspflichten der Beteiligten
AO § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
AO § 93a Allgemeine Mitteilungspflichten
AO § 93b Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
AO § 111 Amtshilfepflicht
AO § 144 Aufzeichnung des Warenausgangs
AO § 224 Leistungsort, Tag der Zahlung
AO § 241 Art der Sicherheitsleistung
AO § 244 Taugliche Steuerbürgen
AO § 255 Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts
AO § 309 Pfändung einer Geldforderung
AO § 344 Auslagen
AO § 30 Steuergeheimnis
AO § 30a Schutz von Bankkunden
AO § 87a Elektronische Kommunikation
AO § 90 Mitwirkungspflichten der Beteiligten
AO § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
AO § 93a Allgemeine Mitteilungspflichten
AO § 93b Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
AO § 111 Amtshilfepflicht
AO § 144 Aufzeichnung des Warenausgangs
AO § 224 Leistungsort, Tag der Zahlung
AO § 241 Art der Sicherheitsleistung
AO § 244 Taugliche Steuerbürgen
AO § 255 Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts
AO § 309 Pfändung einer Geldforderung
AO § 344 Auslagen
UStAE
UStAE 1.2. Verwertung von Sachen
UStAE 1.3. Schadensersatz
UStAE 1.6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStAE 2.4. Forderungskauf und Forderungseinzug
UStAE 3.5. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen
UStAE 3.7. Vermittlung oder Eigenhandel
UStAE 3.10. Einheitlichkeit der Leistung
UStAE 3.11. Kreditgewährung im Zusammenhang mit anderen Umsätzen
UStAE 3.15. Dienstleistungskommission
UStAE 4.8.2. Gewährung und Vermittlung von Krediten
UStAE 4.8.7. Zahlungs-, Überweisungs- und Kontokorrentverkehr
UStAE 4.8.8. Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren
UStAE 4.8.9. Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren
UStAE 4.8.11. Übernahme von Verbindlichkeiten
UStAE 4.8.12. Übernahme von Bürgschaften und anderen Sicherheiten
UStAE 4.8.13. Verwaltung von Investmentfonds und von Versorgungseinrichtungen
UStAE 4.11.1. Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler
UStAE 4.21.5. Bescheinigungsverfahren für Ergänzungsschulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen
UStAE 6.3. Ausländischer Abnehmer
UStAE 10.1. Entgelt
UStAE 10.3. Entgeltminderungen
UStAE 10.5. Bemessungsgrundlage beim Tausch und bei tauschähnlichen Umsätzen
UStAE 13.5. Istversteuerung von Anzahlungen
UStAE 13c.1. Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen
UStAE 14.1. Zum Begriff der Rechnung
UStAE 14.4. Echtheit und Unversehrtheit von Rechnungen
UStAE 15.2d. Regelungen zum Vorsteuerabzug in Einzelfällen
UStAE 15.13. Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei steuerfreien Umsätzen
UStAE 15.14. Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Umsätzen im Ausland
UStAE 15.18. Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuerbeträge
UStAE 18.5. Vereinfachte Steuerberechnung bei Kreditverkäufen
UStAE 18f.1. Sicherheitsleistung
UStAE 19.3. Gesamtumsatz
UStAE 25a.1. Differenzbesteuerung
UStAE 25c.1. Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold
UStAE 1.2. Verwertung von Sachen
UStAE 1.3. Schadensersatz
UStAE 1.6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStAE 2.4. Forderungskauf und Forderungseinzug
UStAE 3.5. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen
UStAE 3.7. Vermittlung oder Eigenhandel
UStAE 3.10. Einheitlichkeit der Leistung
UStAE 3.11. Kreditgewährung im Zusammenhang mit anderen Umsätzen
UStAE 3.15. Dienstleistungskommission
UStAE 4.8.2. Gewährung und Vermittlung von Krediten
UStAE 4.8.7. Zahlungs-, Überweisungs- und Kontokorrentverkehr
UStAE 4.8.8. Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren
UStAE 4.8.9. Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren
UStAE 4.8.11. Übernahme von Verbindlichkeiten
UStAE 4.8.12. Übernahme von Bürgschaften und anderen Sicherheiten
UStAE 4.8.13. Verwaltung von Investmentfonds und von Versorgungseinrichtungen
UStAE 4.11.1. Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler
UStAE 4.21.5. Bescheinigungsverfahren für Ergänzungsschulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen
UStAE 6.3. Ausländischer Abnehmer
UStAE 10.1. Entgelt
UStAE 10.3. Entgeltminderungen
UStAE 10.5. Bemessungsgrundlage beim Tausch und bei tauschähnlichen Umsätzen
UStAE 13.5. Istversteuerung von Anzahlungen
UStAE 13c.1. Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen
UStAE 14.1. Zum Begriff der Rechnung
UStAE 14.4. Echtheit und Unversehrtheit von Rechnungen
UStAE 15.2d. Regelungen zum Vorsteuerabzug in Einzelfällen
UStAE 15.13. Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei steuerfreien Umsätzen
UStAE 15.14. Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Umsätzen im Ausland
UStAE 15.18. Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuerbeträge
UStAE 18.5. Vereinfachte Steuerberechnung bei Kreditverkäufen
UStAE 18f.1. Sicherheitsleistung
UStAE 19.3. Gesamtumsatz
UStAE 25a.1. Differenzbesteuerung
UStAE 25c.1. Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold
GewStR
GewStR R 2.1 Gewerbebetrieb
GewStR R 8.1 Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen
GewStR R 8.8 Schulden der in § 19 GewStDV genannten Unternehmen
GewStR R 8.9 Schulden bei Spar- und Darlehenskassen
GewStR R 9.3 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften
UStR
UStR 3. Schadensersatz
UStR 6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStR 18. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
UStR 25. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen
UStR 26. Vermittlung oder Eigenhandel
UStR 29a. Kreditgewährung im Zusammenhang mit anderen Umsätzen
UStR 32. Dienstleistungskommission
UStR 57. Gewährung und Vermittlung von Krediten
UStR 63. Zahlungs-, Überweisungs- und Kontokorrentverkehr
UStR 64. Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren
UStR 65. Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren
UStR 67. Übernahme von Verbindlichkeiten
UStR 69. Verwaltung von Sondervermögen
UStR 75. Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler
UStR 129. Ausländischer Abnehmer
UStR 149. Entgelt
UStR 151. Entgeltsminderungen
UStR 153. Bemessungsgrundlage beim Tausch und bei tauschähnlichen Umsätzen
UStR 181. Istversteuerung von Anzahlungen
UStR 182b. Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen
UStR 184a. Elektronisch übermittelte Rechnung
UStR 192. Abzug der gesondert in Rechnung gestellten Steuerbeträge als Vorsteuer
UStR 204. Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei steuerfreien Umsätzen
UStR 205. Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Umsätzen im Ausland
UStR 210. Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuerbeträge
UStR 229. Vereinfachte Steuerberechnung bei Kreditverkäufen
UStR 245k. Sicherheitsleistung
UStR 251. Gesamtumsatz
UStR 276a. Differenzbesteuerung
UStR 276c. Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold
KStR 5.7 22
GewStDV 19 36
AEAO
AEAO Zu § 30 Steuergeheimnis:
AEAO Zu § 30a Schutz von Bankkunden:
AEAO Zu § 37 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis:
AEAO Zu § 46 Abtretung, Verpfändung, Pfändung:
AEAO Zu § 55 Selbstlosigkeit:
AEAO Zu § 74 Haftung des Eigentümers von Gegenständen:
AEAO Zu § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen:
AEAO Zu § 131 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts:
AEAO Zu § 154 Kontenwahrheit:
AEAO Zu § 194 Sachlicher Umfang einer Außenprüfung:
AEAO Zu § 200 Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen:
AEAO Zu § 361 Aussetzung der Vollziehung:
HGB
§ 266 HGB Gliederung der Bilanz
§ 285 HGB Sonstige Pflichtangaben
§ 290 HGB Pflicht zur Aufstellung
§ 291 HGB Befreiende Wirkung von EU/EWR-Konzernabschlüssen
§ 300 HGB Konsolidierungsgrundsätze, Vollständigkeitsgebot
§ 308 HGB Einheitliche Bewertung
§ 314 HGB Sonstige Pflichtangaben
§ 319a HGB Besondere Ausschlussgründe bei Unternehmen von öffentlichem Interesse
§ 324 HGB Prüfungsausschuss
§ 325a HGB Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland
§ 327 HGB Größenabhängige Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung
§ 330 HGB Formvorschriften
§ 334 HGB Bußgeldvorschriften
§ 335 HGB Festsetzung von Ordnungsgeld
§ 338 HGB Vorschriften zum Anhang
§ 340 HGB
§ 340a HGB Anzuwendende Vorschriften
§ 340b HGB Pensionsgeschäfte
§ 340c HGB Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung und zum Anhang
§ 340d HGB Fristengliederung
§ 340e HGB Bewertung von Vermögensgegenständen
§ 340f HGB Vorsorge für allgemeine Bankrisiken
§ 340g HGB Sonderposten für allgemeine Bankrisiken
§ 340h HGB Währungsumrechnung
§ 340i HGB Pflicht zur Aufstellung
§ 340j HGB Einzubeziehende Unternehmen
§ 340k HGB Prüfungsvorschriften
§ 340l HGB Offenlegungsvorschriften
§ 340m HGB Strafvorschriften
§ 340n HGB Bußgeldvorschriften
§ 340o HGB Festsetzung von Ordnungsgeld
§ 349 HGB Keine Einrede der Vorausklage bei Vorliegen eines Handelsgeschäfts
§ 354a HGB Forderungsabtretung
§ 393 HGB Vorschuss, Kredit
ErbStG 13b 28a
ErbStR 1.1 3.7 13a.8 13b.15 13b.17 28
ErbStDV muster-1
LStR
R 19.4 LStR Vermittlungsprovisionen
R 41a.2 LStR Abführung der Lohnsteuer
BewG 97
EStH 4.2.1 4.7 5.6 6.10 10b.3 11 13a.2 15.6 15.7.9 16.12 21.2 22.4 43
GewStH 8.1.1 8.8 8.9 9.2.2
KStH 8.11 10.3
LStH 9.10 9.14 19.3 19.4
ErbStH E.19a.2 B.151.6
AStG 7 8
GrStR 9 38
StBerG
§ 4 StBerG Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
BGB 248 312 493 499 503 505a 505b 505d 551 632a 648a 651k 675c 675k 778 824 1115 1807 1814 1822