Haben Sie Fragen? Hier erhalten Sie sofort kostenlose Antworten. KI-Kanzleibot: Sofort Antworten zu Steuern und Recht

Kfz-Steuer 2026 berechnen: Rechner, Steuersätze, Befreiung und Erstattung

Kfz-Steuer berechnen: Rechner, Pkw-Steuer, Elektroauto, Diesel, Motorrad und Steuerbefreiung

Die Kfz-Steuer ist eine jährliche Steuer für das Halten von Fahrzeugen. Sie richtet sich je nach Fahrzeugart insbesondere nach Hubraum, CO₂-Ausstoß, Antriebsart, Erstzulassung, zulässigem Gesamtgewicht, Schadstoffklasse und besonderen Steuervergünstigungen.

Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 besteht die Steuer grundsätzlich aus einem Hubraumanteil und einer CO₂-Komponente. Für Pkw, die seit dem 1. Januar 2021 erstmals zugelassen wurden, gilt eine stärker gestaffelte CO₂-Besteuerung. Motorräder, Wohnmobile, Nutzfahrzeuge, Anhänger, Oldtimer und reine Elektrofahrzeuge werden nach besonderen Regeln besteuert.

Kurzüberblick: Die Kfz-Steuer wird nicht vom Finanzamt, sondern von der Zollverwaltung verwaltet. Zuständig ist regelmäßig das Hauptzollamt. Der amtliche Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums hilft bei der überschlägigen Berechnung der Jahressteuer.

Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums

Mit dem amtlichen Kfz-Steuer-Rechner können Sie die voraussichtliche Jahressteuer für Ihr Fahrzeug berechnen. Benötigt werden insbesondere Fahrzeugart, Erstzulassung, Antriebsart, Hubraum, CO₂-Wert, Schadstoffklasse oder zulässiges Gesamtgewicht.

Kfz-Steuer-Rechner vom Bundesfinanzministerium

Infografik: Kfz-Steuer in 6 Schritten prüfen

1. Fahrzeugart Pkw, Motorrad, Wohnmobil, Lkw, Anhänger, Oldtimer oder Elektrofahrzeug unterscheiden.
2. Erstzulassung Das Datum entscheidet bei Pkw über altes oder neues Berechnungssystem.
3. Antriebsart Benzin, Diesel, Elektro, Hybrid oder alternative Antriebe steuerlich einordnen.
4. Bemessung Pkw: Hubraum + CO₂. Motorrad: Hubraum. Lkw/Wohnmobil: Gewicht und Schadstoffklasse.
5. Vergünstigungen Elektrofahrzeug, Schwerbehinderung, Oldtimer, ausländische Fahrzeuge oder Sondernutzung prüfen.
6. Zahlung SEPA-Mandat, Hauptzollamt, Fälligkeit, Erstattung und Änderungen beachten.

Was ist die Kfz-Steuer?

Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Steuer auf das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen. Steuerpflichtig ist grundsätzlich die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Die Steuer entsteht insbesondere durch die Zulassung eines Fahrzeugs, die Zuteilung bestimmter Kennzeichen oder die widerrechtliche Nutzung eines nicht ordnungsgemäß zugelassenen Fahrzeugs im Inland.

Die Kfz-Steuer ist bundesgesetzlich geregelt. Die Verwaltung erfolgt durch die Zollverwaltung. Nach der Zulassung erhalten Fahrzeughalter regelmäßig einen Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom Hauptzollamt.

Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?

Die Berechnung hängt von der Fahrzeugart ab. Pkw, Motorräder, Wohnmobile, Nutzfahrzeuge, Anhänger und Oldtimer werden unterschiedlich behandelt. Maßgeblich sind die Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Fahrzeugart Hauptkriterien für die Kfz-Steuer Besonderheit
Pkw Hubraum, Antriebsart, CO₂-Ausstoß, Erstzulassung Seit 2021 stärkere CO₂-Staffel für neue Pkw.
Motorräder Hubraum 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum.
Wohnmobile Zulässiges Gesamtgewicht und Schadstoffklasse Gesonderter Tarif für Wohnmobile.
Lkw und Nutzfahrzeuge Zulässiges Gesamtgewicht, Schadstoffklasse, Geräuschklasse Gewichtsbezogene Besteuerung.
Anhänger Zulässiges Gesamtgewicht Besondere Steuerbefreiung für bestimmte Anhänger möglich.
Oldtimer Pauschalsteuer bei H-Kennzeichen 191,73 € für Fahrzeuge, 46,02 € für Krafträder.
Reine Elektrofahrzeuge Steuerbefreiung und danach ermäßigte Besteuerung Bis zu zehn Jahre Steuerbefreiung, längstens bis gesetzlichem Endzeitpunkt.

Pkw-Steuer: Hubraum und CO₂-Komponente

Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 setzt sich die Kfz-Steuer im Grundsatz aus zwei Komponenten zusammen:

Pkw-Steuer ab Erstzulassung 01.07.2009:
Hubraumanteil + CO₂-Anteil = jährliche Kfz-Steuer
Komponente Benziner / Otto-Motor Diesel / Selbstzünder
Hubraumanteil 2,00 € je angefangene 100 cm³ Hubraum 9,50 € je angefangene 100 cm³ Hubraum
CO₂-Anteil CO₂-Wert oberhalb des steuerfreien Basiswerts; für neue Pkw ab 2021 gestaffelt.

Steuerfreie CO₂-Basiswerte bei Pkw

Erstzulassung Steuerfreier CO₂-Basiswert
01.07.2009 bis 31.12.2011 120 g/km
01.01.2012 bis 31.12.2013 110 g/km
ab 01.01.2014 95 g/km

Beispielrechnung für einen Benziner

Position Wert Berechnung
Hubraum 1.500 cm³ 15 × 2,00 € = 30,00 €
CO₂-Ausstoß 120 g/km 25 g/km über 95 g/km
CO₂-Anteil bei einfacher 2-€-Berechnung 25 g/km 25 × 2,00 € = 50,00 €
Jahressteuer 80,00 €
Wichtig: Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021 gilt beim CO₂-Anteil eine Staffelung. Dadurch kann die tatsächliche Kfz-Steuer höher ausfallen als in einfachen Beispielrechnungen mit 2,00 € je Gramm CO₂.

CO₂-Steuertarif für Pkw mit Erstzulassung ab 2021

Für Pkw, die ab dem 1. Januar 2021 erstmals zugelassen wurden, wird der CO₂-Anteil der Kfz-Steuer progressiv gestaffelt. Besteuert wird nur der CO₂-Ausstoß oberhalb von 95 g/km.

CO₂-Ausstoß Steuersatz je g/km im jeweiligen Bereich
über 95 bis 115 g/km 2,00 €
über 115 bis 135 g/km 2,20 €
über 135 bis 155 g/km 2,50 €
über 155 bis 175 g/km 2,90 €
über 175 bis 195 g/km 3,40 €
über 195 g/km 4,00 €
Praxis-Tipp: Für die Berechnung ist der in den Fahrzeugpapieren ausgewiesene CO₂-Wert maßgeblich. Durch das WLTP-Messverfahren können die Werte höher ausfallen als frühere NEFZ-Werte.

Kfz-Steuer nach Fahrzeugarten

Pkw

  • Hubraumanteil nach Benzin/Diesel
  • CO₂-Komponente abhängig von Erstzulassung
  • ab 2021 progressive CO₂-Staffel
  • Elektrofahrzeuge gesondert begünstigt

Motorräder

  • 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum
  • keine CO₂-Komponente
  • Leichtkrafträder und Kleinkrafträder häufig steuerfrei
  • Oldtimer-Krafträder ggf. pauschal 46,02 €

Wohnmobile

  • Besteuerung nach Gewicht und Schadstoffklasse
  • gesonderte Wohnmobil-Tarife
  • Fahrzeugart in Zulassungsbescheinigung prüfen

Lkw und Nutzfahrzeuge

  • gewichtsbasiertes System
  • Schadstoffklasse und Geräuschklasse relevant
  • Steuerbefreiungen für bestimmte Nutzungen möglich

Weitere Rechner:

Elektrofahrzeuge und Kfz-Steuerbefreiung

Reine Elektrofahrzeuge sind bei begünstigter Erstzulassung für bis zu zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt für Elektrofahrzeuge, die im gesetzlich begünstigten Zeitraum erstmals zugelassen werden, und endet spätestens mit dem gesetzlich festgelegten Endzeitpunkt. Nach Ablauf der Befreiung wird die Steuer grundsätzlich um 50 % ermäßigt.

Fahrzeug / Antrieb Kfz-steuerliche Behandlung
Reines Elektrofahrzeug Steuerbefreiung für bis zu zehn Jahre möglich; anschließend 50-%-Ermäßigung.
Nachträglich auf Elektroantrieb umgerüstetes Fahrzeug Steuerbefreiung kann bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein.
Hybridfahrzeug Keine vollständige Befreiung wie bei reinen Elektrofahrzeugen.
Plug-in-Hybrid Keine Kfz-Steuerbefreiung allein wegen elektrischer Teilfahrfähigkeit.
Achtung: Ältere Hinweise zur Steuerbefreiung bis 31.12.2030 sind inzwischen zu aktualisieren. Nach aktueller Rechtslage kann die Steuerbefreiung bei begünstigter Erstzulassung bis 31.12.2030 für zehn Jahre gelten, längstens jedoch bis 31.12.2035.

Oldtimer, H-Kennzeichen und pauschale Kfz-Steuer

Für Fahrzeuge mit historischem Kennzeichen gilt eine pauschale Kfz-Steuer. Diese kann gegenüber der normalen Besteuerung günstiger oder ungünstiger sein. Bei kleineren Motorrädern ist die normale Hubraumbesteuerung beispielsweise häufig günstiger als die Oldtimer-Pauschale.

Oldtimer-Fahrzeug Pauschale Jahressteuer
Pkw, Lkw und sonstige Fahrzeuge mit H-Kennzeichen 191,73 €
Krafträder mit H-Kennzeichen 46,02 €

Steuervergünstigung für schwerbehinderte Menschen

Menschen mit Schwerbehinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Steuerbefreiung oder eine 50-%-Ermäßigung der Kfz-Steuer erhalten. Maßgeblich sind die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und die tatsächliche begünstigte Nutzung des Fahrzeugs.

Merkzeichen Vergünstigung Hinweis
H, Bl, aG vollständige Kfz-Steuerbefreiung möglich Hilflosigkeit, Blindheit oder außergewöhnliche Gehbehinderung.
G, Gl 50-%-Ermäßigung möglich Regelmäßig bei Verzicht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.
Praxis-Tipp: Die Steuervergünstigung kann bereits bei der Zulassung oder später beim Hauptzollamt beantragt werden. Änderungen der Voraussetzungen müssen dem Hauptzollamt mitgeteilt werden.

Ausländische Fahrzeuge und vorübergehende Nutzung in Deutschland

Ausländische Fahrzeuge können für einen vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland steuerfrei sein. Die Steuerbefreiung hängt insbesondere davon ab, ob ein regelmäßiger Standort im Inland begründet wird, ob der Nutzer seinen Wohnsitz im Ausland hat und ob das Fahrzeug privat oder entgeltlich gewerblich genutzt wird.

Fall Kfz-steuerliche Einordnung
Vorübergehende private Nutzung ausländischer Fahrzeuge Steuerbefreiung kann bis zu einem Jahr möglich sein.
Regelmäßiger Standort in Deutschland Steuerpflicht und Zulassungspflichten sind zu prüfen.
Entgeltliche Personen- oder Güterbeförderung Steuerbefreiung regelmäßig eingeschränkt oder ausgeschlossen.
Studenten mit Wohnsitz im Ausland Sonderregelungen können für die Dauer des Studiums greifen.

Zahlung, SEPA-Lastschrift und Fälligkeit

Für die Zulassung eines Fahrzeugs ist regelmäßig ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer erforderlich. Die Steuer wird grundsätzlich im Voraus erhoben. Nach der Zulassung ergeht ein Kraftfahrzeugsteuerbescheid. In Folgejahren wird die Steuer regelmäßig automatisch eingezogen, ohne dass jedes Jahr ein neuer Bescheid ergeht.

Thema Praxis-Hinweis
SEPA-Lastschriftmandat Regelmäßig Voraussetzung für die Fahrzeugzulassung.
Zahlungsweise Grundsätzlich jährliche Vorauszahlung.
Bescheid Ergeht nach Zulassung oder Änderung; in Folgejahren meist kein neuer Bescheid.
Nichtzahlung Kann Mahnung, Vollstreckung und Stilllegung des Fahrzeugs auslösen.

Kfz-Steuererstattung bei Abmeldung, Stilllegung oder Halterwechsel

Wird ein Fahrzeug abgemeldet, außer Betrieb gesetzt oder endet die Steuerpflicht aus anderen Gründen vor Ablauf des bereits bezahlten Entrichtungszeitraums, wird die Kfz-Steuer regelmäßig zeitanteilig neu berechnet. Zu viel gezahlte Steuer wird erstattet.

Erstattungsfall Typische Folge
Außerbetriebsetzung / Abmeldung Neuberechnung ab Ende der Steuerpflicht; Erstattung zu viel gezahlter Steuer.
Halterwechsel Steuerpflicht des bisherigen Halters endet; neuer Halter wird steuerpflichtig.
Saisonkennzeichen Steuer wird nur für den Betriebszeitraum erhoben.
Wiederausfuhr oder Ende der Inlandnutzung Einzelfallprüfung durch Hauptzollamt.
Praxis-Tipp: Prüfen Sie bei Abmeldung oder Halterwechsel, ob die Erstattung auf das richtige Konto erfolgt. Bei geänderter Bankverbindung sollte das Hauptzollamt informiert werden.

Zuständigkeit: Hauptzollamt, Zulassungsstelle und Rechtsbehelf

Für die Kfz-Steuer ist heute grundsätzlich die Zollverwaltung zuständig. Das Finanzamt ist für die laufende Festsetzung und Erhebung der Kfz-Steuer regelmäßig nicht der richtige Ansprechpartner.

Bereich Zuständig
Festsetzung und Erhebung der Kfz-Steuer Hauptzollamt
SEPA-Mandat, Abbuchung, Bankverbindung Hauptzollamt
Steuerbefreiung und Steuervergünstigung Hauptzollamt
Fahrzeugzulassung, Ummeldung, Außerbetriebsetzung Zulassungsstelle
Einspruch gegen Kfz-Steuerbescheid Die im Bescheid angegebene Rechtsbehelfsstelle, regelmäßig das Hauptzollamt.

Weitere Informationen zur Rechtsdurchsetzung: Einspruch und Klage vor dem Finanzgericht

Kfz-Steuer als Betriebsausgabe

Wird ein Fahrzeug betrieblich genutzt, kann die Kfz-Steuer grundsätzlich zu den laufenden Fahrzeugkosten gehören. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugeordnet ist oder ob eine berufliche Nutzung im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht wird.

Fall Steuerliche Behandlung
Fahrzeug im Betriebsvermögen Kfz-Steuer grundsätzlich Betriebsausgabe; Privatnutzung gesondert erfassen.
Gemischte Nutzung Privatanteil nach 1-%-Regelung, Fahrtenbuch oder Nutzungsanteil prüfen.
Privatfahrzeug eines Arbeitnehmers Kfz-Steuer regelmäßig privat; berufliche Fahrten über Entfernungspauschale oder Reisekosten prüfen.
Leasingfahrzeug Kfz-Steuer je nach Vertragsgestaltung und Kostentragung als Teil der Fahrzeugkosten prüfen.

Steuertipps zur Kfz-Steuer

Privatpersonen

  • CO₂-Wert vor Fahrzeugkauf prüfen
  • Elektrofahrzeug-Steuerbefreiung beachten
  • Saisonkennzeichen bei nur zeitweiser Nutzung prüfen
  • H-Kennzeichen bei Oldtimern steuerlich vergleichen
  • Schwerbehindertenvergünstigung beantragen

Unternehmer

  • Kfz-Steuer als Fahrzeugkosten dokumentieren
  • Privatnutzung korrekt erfassen
  • Fahrzeugart bei Lkw, Transportern und Wohnmobilen prüfen
  • Leasing, Kauf und Elektrofahrzeuge steuerlich vergleichen
  • Bescheid bei fehlerhaften Fahrzeugdaten prüfen

Checkliste zur Kfz-Steuer

  1. Fahrzeugart in der Zulassungsbescheinigung prüfen.
  2. Erstzulassungsdatum feststellen.
  3. Antriebsart und Hubraum erfassen.
  4. CO₂-Wert aus den Fahrzeugpapieren übernehmen.
  5. Bei Pkw CO₂-Staffel ab 2021 beachten.
  6. Bei Diesel höheren Hubraum-Grundbetrag berücksichtigen.
  7. Bei Elektrofahrzeug Steuerbefreiung prüfen.
  8. Bei Oldtimer H-Kennzeichen und Pauschalsteuer vergleichen.
  9. Bei Motorrad, Wohnmobil, Lkw oder Anhänger Sondertarife prüfen.
  10. Bei Schwerbehinderung Steuerbefreiung oder 50-%-Ermäßigung beantragen.
  11. SEPA-Lastschriftmandat und Bankverbindung kontrollieren.
  12. Bescheid bei falschen Fahrzeugdaten oder unzutreffender Einstufung prüfen.
  13. Bei Abmeldung oder Halterwechsel Erstattung kontrollieren.

FAQ Kfz-Steuer – Fragen und Antworten

Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?

Die Kfz-Steuer wird je nach Fahrzeugart unterschiedlich berechnet. Bei Pkw sind insbesondere Hubraum, Antriebsart, CO₂-Ausstoß und Erstzulassung maßgeblich. Motorräder werden nach Hubraum besteuert, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge vor allem nach Gewicht und Schadstoffklasse.

Wer ist für die Kfz-Steuer zuständig?

Für die Festsetzung und Erhebung der Kfz-Steuer ist grundsätzlich das Hauptzollamt zuständig. Die Zulassungsstelle ist für die Zulassung, Ummeldung und Außerbetriebsetzung zuständig.

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Benziner?

Bei Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 beträgt der Hubraumanteil für Benziner 2,00 € je angefangene 100 cm³. Hinzu kommt der CO₂-Anteil oberhalb des maßgeblichen steuerfreien Basiswerts.

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Diesel?

Bei Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 beträgt der Hubraumanteil für Diesel 9,50 € je angefangene 100 cm³. Zusätzlich wird der CO₂-Anteil berücksichtigt.

Welche CO₂-Steuersätze gelten seit 2021?

Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021 gilt eine progressive CO₂-Staffel. Der CO₂-Anteil oberhalb von 95 g/km wird stufenweise mit 2,00 € bis 4,00 € je g/km besteuert.

Sind Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit?

Reine Elektrofahrzeuge können für bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit sein. Nach Ablauf der Befreiung kommt grundsätzlich eine 50-%-Ermäßigung in Betracht. Hybridfahrzeuge sind nicht wie reine Elektrofahrzeuge vollständig befreit.

Gilt die Steuerbefreiung auch für Plug-in-Hybride?

Nein. Die besondere Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gilt nur für reine Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Plug-in-Hybride werden grundsätzlich nach den allgemeinen Pkw-Regeln besteuert.

Wann bekomme ich Kfz-Steuer erstattet?

Eine Erstattung erfolgt, wenn die Steuerpflicht vor Ablauf des bereits bezahlten Zeitraums endet, zum Beispiel durch Abmeldung, Außerbetriebsetzung oder Halterwechsel. Zu viel gezahlte Steuer wird zeitanteilig erstattet.

Muss ich jedes Jahr einen neuen Kfz-Steuerbescheid bekommen?

Nein. Der Kfz-Steuerbescheid gilt regelmäßig dauerhaft, bis sich steuerrelevante Daten ändern. In den Folgejahren wird die Steuer meist automatisch eingezogen.

Kann ich gegen den Kfz-Steuerbescheid Einspruch einlegen?

Ja. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist bei der im Bescheid genannten Stelle einzulegen.

Ist die Kfz-Steuer als Betriebsausgabe abziehbar?

Bei betrieblich genutzten Fahrzeugen kann die Kfz-Steuer grundsätzlich zu den Betriebsausgaben gehören. Bei privater oder gemischter Nutzung ist eine Aufteilung beziehungsweise Privatnutzungsbesteuerung zu prüfen.

Wie werden Oldtimer besteuert?

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen können pauschal besteuert werden. Die Jahressteuer beträgt 191,73 € für Kraftfahrzeuge und 46,02 € für Krafträder.

Weitere Informationen und Steuerrechner

Weitere hilfreiche Informationen und Rechner:

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder zulassungsrechtliche Beratung. Die konkrete Kfz-Steuer hängt von den Fahrzeugdaten, der Fahrzeugart, der Erstzulassung, dem Antrieb, der CO₂-Angabe, Steuerbefreiungen und den Angaben im Kraftfahrzeugsteuerbescheid ab.

Rechtsgrundlagen zum Thema: Kfz-Steuer

EStH 4.10.12

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.





Die wahrscheinlich umfassendste Steuerberater-Website Deutschlands


Aktuelle Steuertipps finden Sie in meinem
Steuer-Newsletter Symbol Steuer-Newsletter.
Jetzt kostenlos anmelden.


Steuerberater in Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: bitte nur per E-Mail an
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht – persönlich, zuverlässig und kompetent.






Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin