Kfz-Steuer 2026 berechnen: Rechner, Steuersätze, Befreiung und Erstattung
Die Kfz-Steuer ist eine jährliche Steuer für das Halten von Fahrzeugen. Sie richtet sich je nach Fahrzeugart insbesondere nach Hubraum, CO₂-Ausstoß, Antriebsart, Erstzulassung, zulässigem Gesamtgewicht, Schadstoffklasse und besonderen Steuervergünstigungen.
Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 besteht die Steuer grundsätzlich aus einem Hubraumanteil und einer CO₂-Komponente. Für Pkw, die seit dem 1. Januar 2021 erstmals zugelassen wurden, gilt eine stärker gestaffelte CO₂-Besteuerung. Motorräder, Wohnmobile, Nutzfahrzeuge, Anhänger, Oldtimer und reine Elektrofahrzeuge werden nach besonderen Regeln besteuert.
Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums
Mit dem amtlichen Kfz-Steuer-Rechner können Sie die voraussichtliche Jahressteuer für Ihr Fahrzeug berechnen. Benötigt werden insbesondere Fahrzeugart, Erstzulassung, Antriebsart, Hubraum, CO₂-Wert, Schadstoffklasse oder zulässiges Gesamtgewicht.
Kfz-Steuer-Rechner vom Bundesfinanzministerium
Infografik: Kfz-Steuer in 6 Schritten prüfen
Was ist die Kfz-Steuer?
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Steuer auf das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen. Steuerpflichtig ist grundsätzlich die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Die Steuer entsteht insbesondere durch die Zulassung eines Fahrzeugs, die Zuteilung bestimmter Kennzeichen oder die widerrechtliche Nutzung eines nicht ordnungsgemäß zugelassenen Fahrzeugs im Inland.
Die Kfz-Steuer ist bundesgesetzlich geregelt. Die Verwaltung erfolgt durch die Zollverwaltung. Nach der Zulassung erhalten Fahrzeughalter regelmäßig einen Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom Hauptzollamt.
Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?
Die Berechnung hängt von der Fahrzeugart ab. Pkw, Motorräder, Wohnmobile, Nutzfahrzeuge, Anhänger und Oldtimer werden unterschiedlich behandelt. Maßgeblich sind die Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
| Fahrzeugart | Hauptkriterien für die Kfz-Steuer | Besonderheit |
|---|---|---|
| Pkw | Hubraum, Antriebsart, CO₂-Ausstoß, Erstzulassung | Seit 2021 stärkere CO₂-Staffel für neue Pkw. |
| Motorräder | Hubraum | 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum. |
| Wohnmobile | Zulässiges Gesamtgewicht und Schadstoffklasse | Gesonderter Tarif für Wohnmobile. |
| Lkw und Nutzfahrzeuge | Zulässiges Gesamtgewicht, Schadstoffklasse, Geräuschklasse | Gewichtsbezogene Besteuerung. |
| Anhänger | Zulässiges Gesamtgewicht | Besondere Steuerbefreiung für bestimmte Anhänger möglich. |
| Oldtimer | Pauschalsteuer bei H-Kennzeichen | 191,73 € für Fahrzeuge, 46,02 € für Krafträder. |
| Reine Elektrofahrzeuge | Steuerbefreiung und danach ermäßigte Besteuerung | Bis zu zehn Jahre Steuerbefreiung, längstens bis gesetzlichem Endzeitpunkt. |
Pkw-Steuer: Hubraum und CO₂-Komponente
Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 setzt sich die Kfz-Steuer im Grundsatz aus zwei Komponenten zusammen:
Hubraumanteil + CO₂-Anteil = jährliche Kfz-Steuer
| Komponente | Benziner / Otto-Motor | Diesel / Selbstzünder |
|---|---|---|
| Hubraumanteil | 2,00 € je angefangene 100 cm³ Hubraum | 9,50 € je angefangene 100 cm³ Hubraum |
| CO₂-Anteil | CO₂-Wert oberhalb des steuerfreien Basiswerts; für neue Pkw ab 2021 gestaffelt. | |
Steuerfreie CO₂-Basiswerte bei Pkw
| Erstzulassung | Steuerfreier CO₂-Basiswert |
|---|---|
| 01.07.2009 bis 31.12.2011 | 120 g/km |
| 01.01.2012 bis 31.12.2013 | 110 g/km |
| ab 01.01.2014 | 95 g/km |
Beispielrechnung für einen Benziner
| Position | Wert | Berechnung |
|---|---|---|
| Hubraum | 1.500 cm³ | 15 × 2,00 € = 30,00 € |
| CO₂-Ausstoß | 120 g/km | 25 g/km über 95 g/km |
| CO₂-Anteil bei einfacher 2-€-Berechnung | 25 g/km | 25 × 2,00 € = 50,00 € |
| Jahressteuer | 80,00 € | |
CO₂-Steuertarif für Pkw mit Erstzulassung ab 2021
Für Pkw, die ab dem 1. Januar 2021 erstmals zugelassen wurden, wird der CO₂-Anteil der Kfz-Steuer progressiv gestaffelt. Besteuert wird nur der CO₂-Ausstoß oberhalb von 95 g/km.
| CO₂-Ausstoß | Steuersatz je g/km im jeweiligen Bereich |
|---|---|
| über 95 bis 115 g/km | 2,00 € |
| über 115 bis 135 g/km | 2,20 € |
| über 135 bis 155 g/km | 2,50 € |
| über 155 bis 175 g/km | 2,90 € |
| über 175 bis 195 g/km | 3,40 € |
| über 195 g/km | 4,00 € |
Kfz-Steuer nach Fahrzeugarten
Pkw
- Hubraumanteil nach Benzin/Diesel
- CO₂-Komponente abhängig von Erstzulassung
- ab 2021 progressive CO₂-Staffel
- Elektrofahrzeuge gesondert begünstigt
Motorräder
- 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum
- keine CO₂-Komponente
- Leichtkrafträder und Kleinkrafträder häufig steuerfrei
- Oldtimer-Krafträder ggf. pauschal 46,02 €
Wohnmobile
- Besteuerung nach Gewicht und Schadstoffklasse
- gesonderte Wohnmobil-Tarife
- Fahrzeugart in Zulassungsbescheinigung prüfen
Lkw und Nutzfahrzeuge
- gewichtsbasiertes System
- Schadstoffklasse und Geräuschklasse relevant
- Steuerbefreiungen für bestimmte Nutzungen möglich
Weitere Rechner:
Elektrofahrzeuge und Kfz-Steuerbefreiung
Reine Elektrofahrzeuge sind bei begünstigter Erstzulassung für bis zu zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt für Elektrofahrzeuge, die im gesetzlich begünstigten Zeitraum erstmals zugelassen werden, und endet spätestens mit dem gesetzlich festgelegten Endzeitpunkt. Nach Ablauf der Befreiung wird die Steuer grundsätzlich um 50 % ermäßigt.
| Fahrzeug / Antrieb | Kfz-steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Reines Elektrofahrzeug | Steuerbefreiung für bis zu zehn Jahre möglich; anschließend 50-%-Ermäßigung. |
| Nachträglich auf Elektroantrieb umgerüstetes Fahrzeug | Steuerbefreiung kann bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein. |
| Hybridfahrzeug | Keine vollständige Befreiung wie bei reinen Elektrofahrzeugen. |
| Plug-in-Hybrid | Keine Kfz-Steuerbefreiung allein wegen elektrischer Teilfahrfähigkeit. |
Oldtimer, H-Kennzeichen und pauschale Kfz-Steuer
Für Fahrzeuge mit historischem Kennzeichen gilt eine pauschale Kfz-Steuer. Diese kann gegenüber der normalen Besteuerung günstiger oder ungünstiger sein. Bei kleineren Motorrädern ist die normale Hubraumbesteuerung beispielsweise häufig günstiger als die Oldtimer-Pauschale.
| Oldtimer-Fahrzeug | Pauschale Jahressteuer |
|---|---|
| Pkw, Lkw und sonstige Fahrzeuge mit H-Kennzeichen | 191,73 € |
| Krafträder mit H-Kennzeichen | 46,02 € |
Steuervergünstigung für schwerbehinderte Menschen
Menschen mit Schwerbehinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Steuerbefreiung oder eine 50-%-Ermäßigung der Kfz-Steuer erhalten. Maßgeblich sind die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und die tatsächliche begünstigte Nutzung des Fahrzeugs.
| Merkzeichen | Vergünstigung | Hinweis |
|---|---|---|
| H, Bl, aG | vollständige Kfz-Steuerbefreiung möglich | Hilflosigkeit, Blindheit oder außergewöhnliche Gehbehinderung. |
| G, Gl | 50-%-Ermäßigung möglich | Regelmäßig bei Verzicht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. |
Ausländische Fahrzeuge und vorübergehende Nutzung in Deutschland
Ausländische Fahrzeuge können für einen vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland steuerfrei sein. Die Steuerbefreiung hängt insbesondere davon ab, ob ein regelmäßiger Standort im Inland begründet wird, ob der Nutzer seinen Wohnsitz im Ausland hat und ob das Fahrzeug privat oder entgeltlich gewerblich genutzt wird.
| Fall | Kfz-steuerliche Einordnung |
|---|---|
| Vorübergehende private Nutzung ausländischer Fahrzeuge | Steuerbefreiung kann bis zu einem Jahr möglich sein. |
| Regelmäßiger Standort in Deutschland | Steuerpflicht und Zulassungspflichten sind zu prüfen. |
| Entgeltliche Personen- oder Güterbeförderung | Steuerbefreiung regelmäßig eingeschränkt oder ausgeschlossen. |
| Studenten mit Wohnsitz im Ausland | Sonderregelungen können für die Dauer des Studiums greifen. |
Zahlung, SEPA-Lastschrift und Fälligkeit
Für die Zulassung eines Fahrzeugs ist regelmäßig ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer erforderlich. Die Steuer wird grundsätzlich im Voraus erhoben. Nach der Zulassung ergeht ein Kraftfahrzeugsteuerbescheid. In Folgejahren wird die Steuer regelmäßig automatisch eingezogen, ohne dass jedes Jahr ein neuer Bescheid ergeht.
| Thema | Praxis-Hinweis |
|---|---|
| SEPA-Lastschriftmandat | Regelmäßig Voraussetzung für die Fahrzeugzulassung. |
| Zahlungsweise | Grundsätzlich jährliche Vorauszahlung. |
| Bescheid | Ergeht nach Zulassung oder Änderung; in Folgejahren meist kein neuer Bescheid. |
| Nichtzahlung | Kann Mahnung, Vollstreckung und Stilllegung des Fahrzeugs auslösen. |
Kfz-Steuererstattung bei Abmeldung, Stilllegung oder Halterwechsel
Wird ein Fahrzeug abgemeldet, außer Betrieb gesetzt oder endet die Steuerpflicht aus anderen Gründen vor Ablauf des bereits bezahlten Entrichtungszeitraums, wird die Kfz-Steuer regelmäßig zeitanteilig neu berechnet. Zu viel gezahlte Steuer wird erstattet.
| Erstattungsfall | Typische Folge |
|---|---|
| Außerbetriebsetzung / Abmeldung | Neuberechnung ab Ende der Steuerpflicht; Erstattung zu viel gezahlter Steuer. |
| Halterwechsel | Steuerpflicht des bisherigen Halters endet; neuer Halter wird steuerpflichtig. |
| Saisonkennzeichen | Steuer wird nur für den Betriebszeitraum erhoben. |
| Wiederausfuhr oder Ende der Inlandnutzung | Einzelfallprüfung durch Hauptzollamt. |
Zuständigkeit: Hauptzollamt, Zulassungsstelle und Rechtsbehelf
Für die Kfz-Steuer ist heute grundsätzlich die Zollverwaltung zuständig. Das Finanzamt ist für die laufende Festsetzung und Erhebung der Kfz-Steuer regelmäßig nicht der richtige Ansprechpartner.
| Bereich | Zuständig |
|---|---|
| Festsetzung und Erhebung der Kfz-Steuer | Hauptzollamt |
| SEPA-Mandat, Abbuchung, Bankverbindung | Hauptzollamt |
| Steuerbefreiung und Steuervergünstigung | Hauptzollamt |
| Fahrzeugzulassung, Ummeldung, Außerbetriebsetzung | Zulassungsstelle |
| Einspruch gegen Kfz-Steuerbescheid | Die im Bescheid angegebene Rechtsbehelfsstelle, regelmäßig das Hauptzollamt. |
Weitere Informationen zur Rechtsdurchsetzung: Einspruch und Klage vor dem Finanzgericht
Kfz-Steuer als Betriebsausgabe
Wird ein Fahrzeug betrieblich genutzt, kann die Kfz-Steuer grundsätzlich zu den laufenden Fahrzeugkosten gehören. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugeordnet ist oder ob eine berufliche Nutzung im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht wird.
| Fall | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Fahrzeug im Betriebsvermögen | Kfz-Steuer grundsätzlich Betriebsausgabe; Privatnutzung gesondert erfassen. |
| Gemischte Nutzung | Privatanteil nach 1-%-Regelung, Fahrtenbuch oder Nutzungsanteil prüfen. |
| Privatfahrzeug eines Arbeitnehmers | Kfz-Steuer regelmäßig privat; berufliche Fahrten über Entfernungspauschale oder Reisekosten prüfen. |
| Leasingfahrzeug | Kfz-Steuer je nach Vertragsgestaltung und Kostentragung als Teil der Fahrzeugkosten prüfen. |
Steuertipps zur Kfz-Steuer
Privatpersonen
- CO₂-Wert vor Fahrzeugkauf prüfen
- Elektrofahrzeug-Steuerbefreiung beachten
- Saisonkennzeichen bei nur zeitweiser Nutzung prüfen
- H-Kennzeichen bei Oldtimern steuerlich vergleichen
- Schwerbehindertenvergünstigung beantragen
Unternehmer
- Kfz-Steuer als Fahrzeugkosten dokumentieren
- Privatnutzung korrekt erfassen
- Fahrzeugart bei Lkw, Transportern und Wohnmobilen prüfen
- Leasing, Kauf und Elektrofahrzeuge steuerlich vergleichen
- Bescheid bei fehlerhaften Fahrzeugdaten prüfen
Checkliste zur Kfz-Steuer
- Fahrzeugart in der Zulassungsbescheinigung prüfen.
- Erstzulassungsdatum feststellen.
- Antriebsart und Hubraum erfassen.
- CO₂-Wert aus den Fahrzeugpapieren übernehmen.
- Bei Pkw CO₂-Staffel ab 2021 beachten.
- Bei Diesel höheren Hubraum-Grundbetrag berücksichtigen.
- Bei Elektrofahrzeug Steuerbefreiung prüfen.
- Bei Oldtimer H-Kennzeichen und Pauschalsteuer vergleichen.
- Bei Motorrad, Wohnmobil, Lkw oder Anhänger Sondertarife prüfen.
- Bei Schwerbehinderung Steuerbefreiung oder 50-%-Ermäßigung beantragen.
- SEPA-Lastschriftmandat und Bankverbindung kontrollieren.
- Bescheid bei falschen Fahrzeugdaten oder unzutreffender Einstufung prüfen.
- Bei Abmeldung oder Halterwechsel Erstattung kontrollieren.
FAQ Kfz-Steuer – Fragen und Antworten
Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?
Die Kfz-Steuer wird je nach Fahrzeugart unterschiedlich berechnet. Bei Pkw sind insbesondere Hubraum, Antriebsart, CO₂-Ausstoß und Erstzulassung maßgeblich. Motorräder werden nach Hubraum besteuert, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge vor allem nach Gewicht und Schadstoffklasse.
Wer ist für die Kfz-Steuer zuständig?
Für die Festsetzung und Erhebung der Kfz-Steuer ist grundsätzlich das Hauptzollamt zuständig. Die Zulassungsstelle ist für die Zulassung, Ummeldung und Außerbetriebsetzung zuständig.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Benziner?
Bei Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 beträgt der Hubraumanteil für Benziner 2,00 € je angefangene 100 cm³. Hinzu kommt der CO₂-Anteil oberhalb des maßgeblichen steuerfreien Basiswerts.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Diesel?
Bei Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 beträgt der Hubraumanteil für Diesel 9,50 € je angefangene 100 cm³. Zusätzlich wird der CO₂-Anteil berücksichtigt.
Welche CO₂-Steuersätze gelten seit 2021?
Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021 gilt eine progressive CO₂-Staffel. Der CO₂-Anteil oberhalb von 95 g/km wird stufenweise mit 2,00 € bis 4,00 € je g/km besteuert.
Sind Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit?
Reine Elektrofahrzeuge können für bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit sein. Nach Ablauf der Befreiung kommt grundsätzlich eine 50-%-Ermäßigung in Betracht. Hybridfahrzeuge sind nicht wie reine Elektrofahrzeuge vollständig befreit.
Gilt die Steuerbefreiung auch für Plug-in-Hybride?
Nein. Die besondere Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gilt nur für reine Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Plug-in-Hybride werden grundsätzlich nach den allgemeinen Pkw-Regeln besteuert.
Wann bekomme ich Kfz-Steuer erstattet?
Eine Erstattung erfolgt, wenn die Steuerpflicht vor Ablauf des bereits bezahlten Zeitraums endet, zum Beispiel durch Abmeldung, Außerbetriebsetzung oder Halterwechsel. Zu viel gezahlte Steuer wird zeitanteilig erstattet.
Muss ich jedes Jahr einen neuen Kfz-Steuerbescheid bekommen?
Nein. Der Kfz-Steuerbescheid gilt regelmäßig dauerhaft, bis sich steuerrelevante Daten ändern. In den Folgejahren wird die Steuer meist automatisch eingezogen.
Kann ich gegen den Kfz-Steuerbescheid Einspruch einlegen?
Ja. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist bei der im Bescheid genannten Stelle einzulegen.
Ist die Kfz-Steuer als Betriebsausgabe abziehbar?
Bei betrieblich genutzten Fahrzeugen kann die Kfz-Steuer grundsätzlich zu den Betriebsausgaben gehören. Bei privater oder gemischter Nutzung ist eine Aufteilung beziehungsweise Privatnutzungsbesteuerung zu prüfen.
Wie werden Oldtimer besteuert?
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen können pauschal besteuert werden. Die Jahressteuer beträgt 191,73 € für Kraftfahrzeuge und 46,02 € für Krafträder.
Weitere Informationen und Steuerrechner
Weitere hilfreiche Informationen und Rechner:
- Pkw-Steuerrechner
- Motorradsteuer berechnen
- Elektroauto steuerlich berechnen
- Fahrtenbuch-Rechner
- Pendlerpauschale berechnen
- Weitere Steuerrechner im Überblick
- Zollverwaltung: Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer
- BMF: Kfz-Steuer-Rechner
Rechtsgrundlagen zum Thema: Kfz-Steuer
EStH 4.10.12
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