KfZ Versicherung vergleichen, wechseln + absetzen



KfZ Versicherung

Was ist die billigste bzw. die beste Kfz-Versicherung?

Wer will sie nicht, die günstigste Autoversicherung? Aber welche ist die günstigste Versicherung mit dem größtmöglichesten Schutz? Es gibt keine eindeutige Antwort auf diese Frage, da die Kosten und Leistungen einer Kfz-Versicherung von vielen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel dem Alter und der Art des Fahrzeugs, dem Fahrerprofil, dem Wohnort und der Art der Versicherungspolice. Es ist daher ratsam, mehrere Angebote von verschiedenen Versicherungsunternehmen einzuholen und diese sorgfältig zu vergleichen, um die günstigste Option zu finden, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.

KFZ-Versicherung erklärt: Was wirklich wichtig ist!


Es ist jedoch ratsam, eine Kfz-Versicherung zu wählen, die ausreichenden Schutz bietet, zu einem angemessenen Preis angeboten wird, einen guten Kundenservice bietet und einen Ruf für schnelle und faire Schadensregulierung hat. Es ist auch wichtig, die Bedingungen und Ausschlüsse der Versicherungspolice sorgfältig zu lesen und zu verstehen, bevor man sich für eine Versicherung entscheidet.

Sie möchten Ihre Kfz-Versicherung wechseln und sparen? mit dem möglichst viel Schutz zu einem möglichst geringen Beitrag bietet. So kündigen Sie Ihren jetzigen Vertrag und finden Sie die günstigste und beste Kfz-Versicherung. Ein >Tarifvergleich bei der Autoversicherung ist einfach, schnell und lohnenswert. Selbst wenn Sie für Ihre Kfz-Versicherung weniger als im Vorjahr zahlen müssen, können Sie trotzdem viel Geld sparen!


Kfz-Versicherungen für E-Autos: Vergleich und wichtige Leistungen

Elektroautos stellen besondere Anforderungen an die Kfz-Versicherung.

Neben den klassischen Leistungen der Haftpflicht- und Kaskoversicherung sollten E-Auto-Fahrer auf zusätzliche Leistungen achten.

Der Artikel stellt vier empfehlenswerte Versicherungen für E-Autos vor und erläutert die wichtigsten Leistungen.

Wichtige Punkte:

  • Versicherungsschutz für den Akku: Der Akku ist das teuerste Bauteil eines E-Autos. Daher ist es wichtig, dass er gegen Schäden durch Kurzschluss, Brand, Diebstahl und Vandalismus versichert ist.
  • Zusatzleistungen: Einige Versicherungen bieten zusätzliche Leistungen für E-Autos an, wie z.B. den Schutz der Wallbox, die Erstattung von Abschleppkosten bis zur nächsten Ladesäule oder die Übernahme von Kosten für die Entsorgung des Akkus.
  • Vergleich der Tarife: Es lohnt sich, die verschiedenen Tarife der Versicherer zu vergleichen, um den besten Schutz zum günstigsten Preis zu finden.

Die vier vorgestellten Versicherungen:

  • Cosmos Direkt: Bietet einen Rabatt auf den Beitrag für E-Autos und Plug-in-Hybride.
  • DA Direkt: Umfassender Schutz für den Akku und Zubehör.
  • AXA: Neupreisentschädigung für Neuwagen in den ersten 24 Monaten.
  • HDI Global: Absicherung von Kurzschluss- und Tierschäden sowie Entsorgungskosten für den Akku.

Weitere wichtige Leistungen:

  • Schäden durch Tierfraß: Marderbisse können an E-Autos teure Schäden verursachen.
  • Bedienfehler: Schäden durch Bedienfehler an der Elektronik sollten mitversichert sein.
  • Schutzbrief: Ein Schutzbrief kann bei Pannen mit leerem Akku helfen.

Fazit:

E-Auto-Fahrer sollten sich vor dem Abschluss einer Kfz-Versicherung genau informieren und die verschiedenen Tarife vergleichen.

Die vorgestellten Versicherungen bieten einen guten Rundum-Schutz für E-Autos.


Was kostet eine Kfz-Versicherung?

Durchschnittlich kostet eine Kfz-Haftpflichtversicherung 250 Euro pro Jahr. Mit Teilkasko sind es etwa 340 Euro und für eine Vollkaskoversicherung sind es ca. 565 Euro / Jahr.

Die günstigsten Kfz-Tarife hängen von verschiedenen Faktoren ab: Die Schadenfreiheitsklasse (Anzahl der schadenfreien Jahre eines Versicherungsnehmers), Typklasse, Regionalklasse, Selbstbeteiligung, Alter, Beruf, Familienstand, Fahrleistung etc.

So finden Sie die günstigste Kfz-Versicherung:

  • Online Tarife vergleichen und regelmäßig wechseln
  • Selbstbeteiligung akzeptieren
  • Werkstattbindung akzeptieren
  • Jährliche Zahlweise wählen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt, wenn mit Ihrem Auto andere geschädigt werden und bezahlt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Unbegründete Ansprüche wehrt die Versicherung für Sie ab (passiver Rechtsschutz).

Die Teilkasko ersetzt Schäden an Ihrem Auto, wie z. B. durch Hagel, Glasbruch, Zusammenstoß mit Tieren und Diebstahl.

Die Vollkasko ersetzt zusätzlich Schäden an Ihrem Auto durch Unfälle und Vandalismus.

Tipp: Es ist günstiger, wenn Sie für Ihr Auto nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflicht!) abschließen. Aber was ist bei einem Schaden an Ihrem Fahrzeug, wie z. B. durch Hagel oder bei einem selbst verschuldeten Unfall? Können bzw. wollen Sie den Schaden dann selbst bezahlen? Wenn Sie diese Risiken versichern möchten, dann sollten Sie eine Teilkasko bzw. Vollkasko Versicherung abschließen. Diese erhöhen natürlich den Beitrag.

Hinweis: Die Leistung der Kaskoversicherung wegen Diebstahls eines zum Betriebsvermögen gehörenden Personenkraftwagens ist unabhängig von einer privaten Nutzung in voller Höhe Betriebseinnahme, wenn der Personenkraftwagen während einer betrieblichen Nutzung gestohlen worden ist. Das gilt entsprechend, wenn der Pkw während einer privaten Nutzung gestohlen worden ist. Wird der zum Betriebsvermögen gehörende Pkw während einer privat veranlassten Nutzung gestohlen, ist der Vermögensverlust nicht gewinnmindernd zu berücksichtigen (BFH vom 18.4.2007 - BStBl II S. 762).


Wann lohnt sich eine Teilkasko nicht mehr?

Eine Teilkaskoversicherung deckt Schäden an Ihrem Fahrzeug ab, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen, wie z.B. Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder Zusammenstöße mit Wildtieren. Die Entscheidung, ob sich eine Teilkaskoversicherung lohnt oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Alter und dem Wert Ihres Fahrzeugs, Ihrer individuellen Risikobereitschaft und Ihrem Budget. Wenn Ihr Fahrzeug älter ist und nicht mehr so ​​viel wert ist, kann es sein, dass die Kosten für die Teilkaskoversicherung die möglichen Vorteile übersteigen. Es kann daher sinnvoll sein, die Teilkaskoversicherung abzuschließen, wenn Ihr Fahrzeug neu oder wertvoll ist, aber bei einem älteren oder weniger wertvollen Fahrzeug kann es sich möglicherweise nicht mehr lohnen. Es ist jedoch wichtig, die individuellen Umstände sorgfältig abzuwägen und eine Entscheidung zu treffen, die Ihren Bedürfnissen und Präferenzen entspricht.


Wann ist Vollkasko nicht mehr sinnvoll?

Eine Vollkaskoversicherung deckt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab, auch wenn Sie selbst den Unfall verursacht haben oder wenn der Unfallgegner nicht ermittelt werden kann. Ob eine Vollkaskoversicherung sinnvoll ist oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Alter und Wert Ihres Fahrzeugs, Ihrer individuellen Risikobereitschaft und Ihrem Budget. Im Allgemeinen ist eine Vollkaskoversicherung dann nicht mehr sinnvoll, wenn der Wert des Fahrzeugs im Verhältnis zu den Versicherungskosten zu niedrig ist. Wenn das Fahrzeug älter ist und an Wert verliert, können die Kosten für eine Vollkaskoversicherung möglicherweise höher sein als der potenzielle Nutzen, den sie bietet. Es ist jedoch wichtig, die individuellen Umstände sorgfältig abzuwägen und eine Entscheidung zu treffen, die Ihren Bedürfnissen und Präferenzen entspricht.


Was für Schadensfreiheit (SF) Klassen gibt es?

SF-Klasse, Schadensfreiheitsrabatt und Beitragssatz
SF -Klasse Bedingung Beitragssatz (in Prozent)
SF 26 - 30 26 - 30 Jahre unfallfrei ca. 25 %
SF 16 - 25 16 - 25 Jahre unfallfrei ca. 35 - 30 %
SF 9 - 15 9 - 15 Jahre unfallfrei ca. 45 - 40 %
SF 5 - 8 5 - 8 Jahre unfallfrei ca. 55 - 50 %

Trick mit der Schadenfreiheitsklasse

Wer in Deutschland ein Auto zulassen will, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die Höhe des Beitrags hängt von der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ab.

Fahranfänger starten mit einer ungünstigen SF-Klasse, können aber die SF-Klasse von Eltern oder Großeltern übernehmen.

Voraussetzungen:

  • Der Empfänger muss die Fahrerlaubnis seit mindestens einem Jahr besitzen.
  • Die Übertragung erfolgt innerhalb der Familie.
  • Die Eltern oder Großeltern geben ihre SF-Klasse ab.

Vorteile:

  • Günstigerer Beitrag für die Kfz-Versicherung.
  • Möglichkeit, schnell in eine höhere SF-Klasse zu gelangen.

Nachteile:

  • Die Eltern oder Großeltern verlieren ihre SF-Klasse.
  • Der bürokratische Aufwand kann hoch sein.

Ablauf:

  • Kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung.
  • Weisen Sie nach, dass Sie die Fahrerlaubnis seit mindestens einem Jahr besitzen.
  • Füllen Sie ein Formular zur Übertragung der SF-Klasse aus.
  • Die Versicherung rechnet die SF-Klassen an.

Tipp:

  • Vergleichen Sie verschiedene Anbieter, bevor Sie eine Kfz-Versicherung abschließen.
  • Prüfen Sie, ob die Übertragung der SF-Klasse in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Hinweis:

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Versicherungsfachmann.


Kfz-Versicherung vergleichen + sparen

Vergleichen und berechnen Sie schnell & einfach die Versicherungsbeiträge zur Kfz-Versicherung. Hier erfahren Sie, was die günstigsten Versicherungen sind und worauf Sie bei einem Wechsel achten müssen.

Die güstigsten Tarife finden Sie oftmals bei den Direkt-Versicherungen. Aber auch klassische Versicherer bieten günstige Tarife an. Die besten Autoversicherungen 2021/2022 sind:

Direktversicherungen:

  • HUK24
  • R+V24
  • Cosmos Direkt
  • GVV Direkt
  • Sparkassen Direktversicherung.

Klassische Versicherer:

  • VHV
  • Hanse-Merkur
  • Hannoversche
  • Wefox
  • HDI

Tipp: Um Versicherung + Steuern zu sparen, kann ein Wechsel zu einem umweltfreundlicheren Fahrzeug mit geringerem Schadstoffausstoß und kleinerem Hubraum sinnvoll sein. Ermitteln Sie online & kostenlos, was Sie noch für Ihr Auto bekommen: Kfz-Bewertung.


Woran liegt das, dass Sie mit einer anderen Versicherung noch mehr Geld sparen können?

Was Sie bezahlen, ist der persönliche Versicherungsbeitrag. Dieser fällt von Jahr zu Jahr niedriger aus, denn Sie rutschen jedes Jahr in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse (SF), wenn sie unfallfrei gefahren sind. Ihre Versicherung wird deswegen nicht billiger, aber Ihr Beitrag schon. Bei einem Versicherungswechsel übernimmt die neue Versicherung den SF und Sie profitieren von günstigeren Versicherungstarifen. Vergleichen Sie daher unbedingt die Tarife und sparen hunderte Euro in dem Sie zur günstigsten Versicherung wechseln.

Tipp: Vergleichen und kündigen Sie Ihren Vertrag jedes Jahr. Oftmals wird sparen Sie schon, wenn Sie kündigen und sich beim alten Versicherer wieder als Neukunde anmelden. Sie können bei einer Preiserhöhung und zum Jahreswechsel Ihre alte Versicherung kündigen. Läuft der Vertrag bis zum 31. Dezember, müssen Sie bis zum 30. November kündigen. Ein formloses Kündigungsschreiben an die Versicherung reicht aus.


In welchen Ländern gilt die Autoversicherung nicht?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt in allen Ländern, die das Kennzeichen-Abkommen unterschrieben haben. Dazu zählen alle EU-Mitgliedsstaaten, Andorra, Island, Kroatien Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Serbien. Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.


Mit diesem Trick zahlen Rentner wenige


Autoversicherungen können für ältere Fahrer eine kostspielige Angelegenheit werden. Viele Versicherer erhöhen die Beiträge mit dem Alter des Versicherten, insbesondere ab dem 65. Lebensjahr. Doch es gibt Möglichkeiten, wie Senioren trotzdem bei ihrer Kfz-Versicherung sparen können. Hier erhalten Sie wertvolle Tipps, um die Kosten zu minimieren:


Warum steigen die Beiträge im Alter?

Versicherer sehen in älteren Fahrern ein höheres Risiko, was sich in den Beiträgen widerspiegelt. Statistiken des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen, dass Senioren zwar seltener in Unfälle verwickelt sind, die verursachten Schäden jedoch teurer ausfallen können. Besonders ab dem 75. Lebensjahr steigt die Schadenshäufigkeit an. Daraus resultieren Altersaufschläge, die die Versicherungsbeiträge deutlich erhöhen können.


Wie können ältere Fahrer sparen?

1. Vergleichen lohnt sich: Nicht alle Versicherungen berechnen Altersaufschläge in gleicher Höhe. Ein umfassender Vergleich der Kfz-Versicherungen auf Portalen wie Verivox oder Check24 kann daher erhebliche Einsparungen bringen. Ein zusätzlicher Gegencheck bei Direktversicherern wie der Huk24 ist empfehlenswert, da diese oft günstigere Tarife anbieten.

2. Jährliche Überprüfung: Die Kfz-Versicherung sollte jährlich überprüft und gegebenenfalls gewechselt werden, um von günstigeren Tarifen zu profitieren. Dies gilt besonders für Senioren, da sich die Konditionen und die Höhe der Altersaufschläge von Jahr zu Jahr ändern können.

3. Anpassung der gefahrenen Kilometer: Viele Versicherer berechnen die Beiträge auch auf Basis der jährlich gefahrenen Kilometer. Wer weniger fährt, zahlt oft auch weniger. Eine regelmäßige Anpassung der Kilometerleistung kann daher zu einer Reduzierung der Beiträge führen.

4. Nutzen von Schadenfreiheitsklassen: Langjähriges unfallfreies Fahren wird mit Rabatten belohnt. Ältere Fahrer, die über Jahre hinweg keine Schäden verursacht haben, profitieren von hohen Schadenfreiheitsklassen, die den Beitrag trotz Altersaufschlag reduzieren können.


Fazit

Ältere Fahrer stehen vor der Herausforderung, dass ihre Kfz-Versicherungsbeiträge mit zunehmendem Alter steigen. Doch durch gezielte Maßnahmen wie regelmäßige Vergleiche, die jährliche Überprüfung der Versicherung, die Anpassung der Kilometerleistung und das Ausnutzen von Schadenfreiheitsrabatten lassen sich die Kosten deutlich senken. Es lohnt sich also, aktiv zu werden und die verschiedenen Optionen zu prüfen, um auch im Alter günstig mobil zu bleiben.


Kfz-Versicherung in der Steuererklärung absetzen

In der Steuererklärung können Sie Ihre Kfz-Versicherung absetzen und so Steuern sparen. Wie hoch die Ersparnis im Einzelfall ist, hängt von Ihrem individuellen Steuersatz ab. Voraussetzung ist, dass Sie Versicherungsnehmer und Halter des Fahrzeugs sind. Steuerlich absetzbar sind die Kfz-Haftpflicht und zusätzlich die Kaskoversicherung für Selbstständige.


Nutzen Sie das Kfz privat, gelten die Versicherungskosten im Rahmen der Sonderausgaben als sonstige Vorsorgeaufwendungen. Hierfür ist die Zeile 50 in der Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Steuererklärung auszufüllen. Allerdings sind die Kosten nur bis zu einem Höchstbetrag abzugsfähig. Haben Sie den Höchstbetrag schon erreicht, was bei gutverdienenden Arbeitnehmern schnell der Fall ist, hat die Kfz-Versicherung steuerlich keine Auswirkung mehr.


Steuertipp: Wird ein Kraftfahrzeug teils für berufliche und teils für private Zwecke benutzt, kann der Stpfl. den Teil seiner Aufwendungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung, der dem Anteil der privaten Nutzung entspricht, im Rahmen des § 10 EStG als Sonderausgaben abziehen. Werden Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Familienheimfahrten mit eigenem Kraftfahrzeug in Höhe der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG abgezogen, können die Aufwendungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung zur Vereinfachung in voller Höhe als Sonderausgaben anerkannt werden.


Als Arbeitnehmer werden die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte - wie auch die Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung - mit der Entfernungspauschale abgesetzt. Damit sind grundsätzlich sämtliche Fahrtkosten abgegolten. Die Kfz-Versicherung kann dann nicht zusätzlich noch als Werbungskosten absetzt werden. Allerdings können Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß R 10.5 EStR als Sonderausgabe zusätzlich zur Entfernungspauschale geltend machen. Ausnahme: Falls Sie das Kfz überwiegend für berufliche Fahrten nutzen, handelt es bei dem Beitrag für die Kfz-Versicherung um sog. Werbungskosten. Anders als bei den Sonderausgaben sind die Werbungskosten in voller Höhe abzugsfähig. Diese Werbungskosten sind in der Anlage N in Zeile 45 einzutragen.


Steuertipp: Nach Absatz 1 des BMF-Schreibens vom 23. September 1993 - IV A 2 - S 7102 - 11/93 – ( BStBl 1993 I S. 912) kann der Unternehmer bei der sog. Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer aus der Bemessungsgrundlage für diese sonstige Leistung solche Kfz-Kosten ausscheiden, bei denen kein Vorsteuerabzug möglich ist. Deshalb gehören z.B. die Aufwendungen für Kfz-Steuer und Kfz-Versicherungen nicht zur Bemessungsgrundlage. Dagegen verbleiben in der Bemessungsgrundlage die Aufwendungen, bei denen zwar nicht der volle, aber ein anteiliger Vorsteuerabzug zulässig ist (z.B. Aufwendungen für Treibstoff, Pflege, Reparaturen). Die Absetzungen für Abnutzung (AfA) verbleiben in der Bemessungsgrundlage, wenn bei der Anschaffung des Fahrzeugs der anteilige Vorsteuerabzug vorgenommen werden konnte.


Als Selbstständiger können Sie die Beiträge zur Kfz-Versicherung für Ihr beruflich genutztes Kfz als Betriebskosten absetzen- Das gilt sowohl den Beitrag für die Haftpflicht als auch die Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung. Voraussetzung ist, dass das Kfz zum Betriebsvermögen gehört. Wenn das Kfz sich im Privatvermögen befindet und beruflich genutzt wird, besteht die Möglichkeit, über eine Nutzungseinlage die Kfz-Kosten anteilig als Betriebsausgaben abzusetzen. Die Betriebsausgaben sind in die Anlage EÜR unter Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrkosten in Zeile 59 einzutragen.


Als Nachweis für die gezahlten Versicherungsbeiträge können Sie die Rechnung der Versicherung, Kopie des Versicherungsvertrags oder Kontoauszüge verwenden. Wenn Sie die Steuererklärung online über Elster abgeben, ist ein Nachweis nicht erforderlich. Allerdings sollten Sie die Nachweise aufheben und auf Nachfrage vorlegen können.


Für Kfz-Versicherungen sehen die Kontenrahmen folgende Konto vor: Die Versicherungen für Firmenwagen buchen Sie auf das Konto "Kfz-Versicherungen" 4520 (SKR 03) bzw. 6520 (SKR 04). Den Betrag einer Prämienrückerstattung buchen Sie auf das Konto des jeweiligen Versicherungsaufwands, also auf das Konto "Kfz-Versicherungen" 4520 (SKR 03) bzw. 6520 (SKR 04).

Steuertipp: Jetzt mehrere hundert Euro Steuern sparen, mit einem elektronischen Fahrtenbuch ...


Rechtsprechung Kfz-Versicherung

Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit eines Rückstufungsschadens in der Kfz-Kaskoversicherung bei Mithaftung des Versicherungsnehmers

BGH v. - VI ZR 577/16

Leitsatz

1. Die Ersatzfähigkeit eines Rückstufungsschadens in der Kfz-Kaskoversicherung kann nicht mit der Begründung verneint werden, dass dieser nur im Hinblick auf den eigenen Haftungsanteil des Geschädigten eingetreten sei, denn der Nachteil der effektiven Prämienerhöhung tritt - unabhängig von der Regulierungshöhe - allein dadurch ein, dass Versicherungsleistungen in der Kaskoversicherung in Anspruch genommen werden.

2. Kommt es hierzu durch ein Ereignis, das teils vom Schädiger, teils vom Versicherungsnehmer zu vertreten ist, so ist der Schaden wie jeder andere nach den hierfür geltenden Regeln zu teilen (Bestätigung des Senatsurteils vom , VI ZR 147/64, BGHZ 44, 382, 387).


Schadensregulierung durch die Kfz-Versicherung (AG)

Wird bei einem Auto ein Erstschaden auf Gutachtensbasis abgerechnet und ersetzt, die Schäden aber nicht repariert, muss bei einem weiteren Schadensereignis genau vorgetragen werden, welche Schäden neu eingetreten sind. Nur diese sind zu ersetzten (AG München, Urteil v. 14.4.2011 - 271 C 10327/10).

Sachverhalt: Der Eigentümer eines Peugeot erlitt im Juni 2008 an seinem Fahrzeug einen Hagelschaden. Er fuhr zu einem Sachverständigen und ließ dort die Höhe des Schadens feststellen. Seine Versicherung rechnete damals auf der Basis des Sachverständigengutachtens ab und erstattete 2.409 Euro. Das Fahrzeug selbst wurde nicht repariert. Ein Jahr später schlug der Hagel erneut zu. Wieder fuhr der Autobesitzer zu einem Gutachter, der - in Unkenntnis des ersten Hagelschadens - nunmehr einen Schaden in Höhe von 2.625 Euro feststellte. Die Versicherung erstattete daraufhin 66 Euro (2.625 Euro minus 2.409 Euro minus 150 Euro Selbstbeteiligung). Das war dem Peugeotfahrer zu wenig. Eine Wertminderung von 500 Euro nehme er noch hin, ansonsten wolle er den Schaden ersetzt. Er erhob Klage vor dem Amtsgericht München. Die zuständige Richterin wies die Klage jedoch ab.
Hierzu führte das Gericht weiter aus: Für die Schadensberechnung kann ein zweites Mal nicht von einem fiktiven Schaden ausgegangen werden. Vielmehr muss der Kläger konkret vortragen, welche weitergehenden Schäden durch den zweiten Hagelschaden am Auto entstanden sind. Der Anspruch des Klägers umfasst nämlich nur die Kosten, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes notwendig sind. Ein Ersatzanspruch besteht daher nur insoweit, als der zweite geltend gemachte Hagelschaden technisch und rechnerisch eindeutig von dem ersten abgrenzbar ist. Soweit eine Abgrenzung nicht möglich ist, geht dies zu Lasten des Geschädigten. Da das zweite Gutachten von einem Fahrzeug ohne Schaden ausgegangen ist, kann die Berechnung des Sachverständigen nicht einfach zugrunde gelegt werden. Der Kläger selbst hat nicht darlegen können, welche der Dellen am Fahrzeug neu entstanden sind.
Anmerkung: Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: AG München, Pressemitteilung v. 10.10.2011


Unisex-Tarife bei Versicherungen

Ab dem 21.12.2012 gilt die Unisex-Regel für neu abgeschlossene Versicherungen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes verpflichtet Versicherungsgesellschaften dazu, Frauen und Männer gleich zu behandeln. Beiträge und Leistungsanspruch müssen für beide identisch sein. Darauf weist die Bundesregierung in einer Pressemitteilung hin.

Hierzu führt die Bundesregierung weiter aus: Bisher zahlten Frauen für die Kfz-Versicherung oft weniger als Männer. Ebenso waren ihre Beiträge zur Lebensversicherung niedriger. Denn sie verursachen weniger Unfälle und leben länger. Umgekehrt verhält es sich bislang bei der Kranken- und der Pflegeversicherung. Hierfür zahlen Männer derzeit noch weniger Beiträge, weil sie diese Versicherungen weniger in Anspruch nehmen.

Alte Abschlüsse bleiben gültig: Versicherungen, die vor dem Stichtag abgeschlossen wurden, sind von der Neuregelung unberührt und gelten unverändert weiter. Wer nach dem Stichtag aus seinem alten Tarif zum Unisex-Tarif wechseln will, kann dies tun. Umgekehrt ist das Tarifwechselrecht jedoch eingeschränkt: Versicherte aus Unisex-Tarifen können dann nicht in die bisherigen Tarife wechseln, um etwa günstigere Bedingungen für sich wahrzunehmen. Wer günstigere Bedingungen für sich nutzen will, muss also vor dem Stichtag handeln. Wichtig ist hierbei, die Alternativen genau unter die Lupe zu nehmen, um im Saldo die beste Lösung für sich zu erhalten.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung


Kraftfahrzeugkaskoversicherung: Neupreisentschädigung bei Leasing-Fahrzeugen; Jahresfristberechnung nach der Reinvestitionsklausel

BGH v. - IV ZR 193/15

Leitsatz

1. Zur Neupreisentschädigung bei Versicherung eines Leasing-Fahrzeugs.

2. Nach der Klausel

"Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Entschädigung nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die Entschädigung innerhalb von einem Jahr nach ihrer Feststellung für die Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen Fahrzeugs verwendet wird."

beginnt die Frist nach der Feststellung der Entschädigung, zu laufen.

Gesetze: Nr A.2.6.2 AKB 2009, Nr A.2.6.3 AKB 2009

Instanzenzug: vorgehend OLG Celle, , Az: 8 U 305/14vorgehend LG Hannover, , Az: 6 O 375/13


Noch mehr hilfreiche Steuerrechner


Aktuelles + weitere Infos

Kfz-Versicherung 2024 wird viel teurer: Nutzen Sie diese Spartipps

Die Kfz-Versicherungsbeiträge werden für das Jahr 2024 voraussichtlich deutlich steigen, im Durchschnitt um etwa 14%. Hier sind zwei wesentliche Strategien, um auf diese Preiserhöhungen zu reagieren und möglicherweise Kosten zu sparen:

1. Kündigungsrecht nutzen und Versicherer wechseln

  • Sonderkündigungsrecht: Wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, ohne mehr Leistungen anzubieten, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Dieses tritt in Kraft, sobald dir die Beitragserhöhung mitgeteilt wird.
  • Versteckte Beitragserhöhungen: Achte auch auf versteckte Erhöhungen, die sich trotz einer Verbesserung deiner Schadenfreiheitsklasse ergeben können.
  • Vergleichsportale nutzen: Vor einem Wechsel solltest du Angebote auf Vergleichsportalen wie Verivox und Check24 prüfen. Huk24, ein Direktversicherer, der nicht auf diesen Portalen gelistet ist, sollte ebenfalls berücksichtigt werden.
  • Mehrfach vergleichen: Da die Preise schwanken können, ist es ratsam, mehrfach und an verschiedenen Tagen zu vergleichen. Beachte auch das 14-tägige Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss.

2. Vertrag optimieren

  • Zahlweise ändern: Eine jährliche Zahlung statt monatlicher Raten kann durchschnittlich 8% sparen.
  • Fahrerkreis anpassen: Wenn beispielsweise ein Kind, das bisher mit dem Auto gefahren ist, wegzieht, kann es aus dem Vertrag ausgeschlossen werden, was im Schnitt 45% sparen kann.
  • Kilometerleistung aktualisieren: Eine Reduzierung der jährlichen Kilometerleistung kann ebenfalls zu Einsparungen führen.
  • Selbstbeteiligung erhöhen: Eine höhere Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung kann zu deutlichen Einsparungen führen (z.B. 21% bei 150€ Selbstbeteiligung).
  • Werkstattbindung akzeptieren: Die Zustimmung zu einer Werkstattbindung kann den Beitrag um durchschnittlich 11% reduzieren.

Zusätzliche Hinweise

  • Reguläre Kündigungsfrist: Auch wenn keine Beitragserhöhung vorliegt, kann es sich lohnen, die Versicherung zu wechseln, insbesondere wenn du schon lange nicht mehr gewechselt hast. Die reguläre Kündigungsfrist endet in der Regel am 30. November.
  • Tarifmerkmale beim neuen Versicherer: Achte auch beim neuen Versicherer auf die Tarifmerkmale und passe sie gegebenenfalls an, um weitere Einsparungen zu erzielen.

Diese Tipps können dir helfen, auf die steigenden Kosten der Kfz-Versicherung zu reagieren und möglicherweise Einsparungen zu erzielen.


Hinweis:

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Versicherungsfachmann.

Rechtsgrundlagen zum Thema: kfz

EStR 
EStR R 10.5 Versicherungsbeiträge

UStAE 
UStAE 1.1. Leistungsaustausch

UStAE 2.3. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit

UStAE 7.1. Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr

UStAE 10.5. Bemessungsgrundlage beim Tausch und bei tauschähnlichen Umsätzen

UStAE 12.9. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen

UStAE 12.13. Begünstigte Verkehrsarten

UStAE 15.15. Vorsteuerabzug bei Eingangsleistungen im Zusammenhang mit unentgeltlichen Leistungen

UStAE 15a.6. Berichtigung nach § 15a Abs. 3 UStG

UStAE 1.1. Leistungsaustausch

UStAE 2.3. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit

UStAE 7.1. Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr

UStAE 10.5. Bemessungsgrundlage beim Tausch und bei tauschähnlichen Umsätzen

UStAE 12.9. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen

UStAE 12.13. Begünstigte Verkehrsarten

UStAE 15.15. Vorsteuerabzug bei Eingangsleistungen im Zusammenhang mit unentgeltlichen Leistungen

UStAE 15a.6. Berichtigung nach § 15a Abs. 3 UStG

UStR 
UStR 1. Leistungsaustausch

UStR 18. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit

UStR 141. Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr

UStR 153. Bemessungsgrundlage beim Tausch und bei tauschähnlichen Umsätzen

UStR 206. Vorsteuerabzug bei Eingangsleistungen im Zusammenhang mit unentgeltlichen Leistungen

UStR 217b. Berichtigung nach § 15a Abs. 3 UStG

EStH 4.2.15 4.3.2.4 4.10.12 5.5 6.7 6.8 6.13 15.6 33.1.33.4
KStH 8.5 8.6
LStH 8.1.9.10

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Haftungsausschluss: Alle bereitgestellten Informationen und Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Steuerberatung im Einzelfall nicht ersetzen können. Für persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen empfehlen wir, sich direkt an uns zu wenden.




Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Aktuelle Steuertipps zum Steuern sparen





Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


KI-Bot!

Willkommen beim KI-Steuerbot!

Hier erhalten Sie sofort Antworten auf Ihre Steuerfragen – und das völlig kostenlos! Unser KI-basierter Steuerbot ist darauf programmiert, Ihnen nicht nur Antworten zu geben, sondern auch direkt auf die relevanten Steuerinformationen und Quellen zu verlinken.

Wie es funktioniert:

Einfach Ihre Frage in das untenstehende Feld eingeben und absenden. Der KI-Steuerbot analysiert Ihre Anfrage und liefert Ihnen eine Antwort, die auf aktuellem Wissen und Daten basiert.

Probieren Sie es jetzt aus und stellen Sie Ihre erste Frage!