Rechtsstand: 1. Juli 2026

Mutterschaftsgeld Rechner: Höhe, Antrag, Arbeitgeberzuschuss und Steuer 2026

Mit dem Mutterschaftsgeld-Rechner berechnen Sie, wie hoch Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss während der Schutzfristen voraussichtlich ausfallen.

Mutterschaftsgeld berechnen: Antrag, Krankenkasse, Arbeitgeberzuschuss und Steuer

Mutterschaftsgeld sichert Einkommen während der gesetzlichen Mutterschutzfristen. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse bis zu 13 € pro Kalendertag. Ist der durchschnittliche Nettolohn höher, zahlt der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Privat oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen beantragen Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung.

6 Wochen vor Geburt Schutzfrist vor der Entbindung; freiwilliges Weiterarbeiten ist widerruflich möglich.
8 oder 12 Wochen danach Schutzfrist nach der Geburt; bei Früh- oder Mehrlingsgeburt regelmäßig 12 Wochen.
13 € pro Tag Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkasse bei Arbeitnehmerinnen.
210 € BAS Höchstbetrag insgesamt beim Bundesamt für Soziale Sicherung.

Mutterschaftsgeld-Rechner

Geben Sie Ihr durchschnittliches Monatsnetto vor Beginn der Schutzfrist ein. Der Rechner zeigt überschlägig, welcher Anteil von der Krankenkasse und welcher Anteil vom Arbeitgeber gezahlt wird.

Mutterschaftsgeldrechner: Krankenkasse und Arbeitgeberzuschuss

Berechnen Sie das voraussichtliche Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss anhand der letzten drei abgerechneten Kalendermonate.

Regelmäßiges Nettoarbeitsentgelt; Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht einbeziehen.
Krankenversicherung
Schutzfrist nach der Geburt

So wird gerechnet

  • Die Nettoentgelte der letzten drei abgerechneten Kalendermonate werden addiert und durch 90 geteilt.
  • Die gesetzliche Krankenkasse zahlt höchstens 13 € pro Kalendertag.
  • Liegt das kalendertägliche Netto darüber, zahlt der Arbeitgeber grundsätzlich die Differenz als Zuschuss.
Achtung: Der Rechner ersetzt nicht die Berechnung durch Krankenkasse, Bundesamt für Soziale Sicherung oder Arbeitgeber. Entscheidend sind Versicherungsstatus, Beschäftigung, Schutzfrist, tatsächliches Nettoarbeitsentgelt und Sonderfälle wie Elternzeit oder mehrere Arbeitgeber.

Was ist Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld ist eine Leistung für erwerbstätige Frauen während der Mutterschutzfristen. Es soll den Verdienstausfall ausgleichen, der durch die gesetzlichen Beschäftigungsverbote vor und nach der Geburt entsteht. Je nach Versicherungsstatus zahlen Krankenkasse oder Bundesamt für Soziale Sicherung; zusätzlich kann ein Arbeitgeberzuschuss entstehen.

Grundsystem bei Arbeitnehmerinnen: durchschnittliches kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt − Mutterschaftsgeld der Krankenkasse oder des BAS = möglicher Arbeitgeberzuschuss
Die Infografik zeigt Schutzfrist, Krankenkassenanteil, Arbeitgeberzuschuss und Steuerwirkung beim Mutterschaftsgeld. Schutzfrist 6 Wochen + 8/12 Wochen Krankenkasse/BAS 13 €/Tag oder max. 210 € Arbeitgeberzuschuss Differenz zum Netto Steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt beachten Mutterschaftsgeld kann den Steuersatz für andere steuerpflichtige Einkünfte erhöhen.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Situation Zuständig Leistung Wichtig
Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerin Krankenkasse bis 13 € pro Kalendertag Arbeitgeberzuschuss, wenn Netto pro Tag höher als 13 €.
Privat krankenversicherte Arbeitnehmerin Bundesamt für Soziale Sicherung insgesamt höchstens 210 € Arbeitgeberzuschuss kann zusätzlich in Betracht kommen.
Familienversicherte Arbeitnehmerin, z. B. Minijob Bundesamt für Soziale Sicherung insgesamt höchstens 210 € Beschäftigung vor Beginn der Schutzfrist erforderlich.
Selbstständige, freiwillig gesetzlich versichert Krankenkasse bei abgesichertem Krankengeldanspruch grundsätzlich in Höhe des Krankengeldes Ohne Krankengeldanspruch regelmäßig kein Mutterschaftsgeld.
Selbstständige, privat versichert private Krankenversicherung abhängig vom Krankentagegeldvertrag Warte- und Karenzzeiten prüfen.
Nicht berufstätig ohne Beschäftigungsverhältnis regelmäßig kein Mutterschaftsgeld andere Familienleistungen prüfen Elterngeld, Bürgergeld, Unterhalt oder Sozialleistungen separat prüfen.

Schutzfristen vor und nach der Geburt

Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Vor der Geburt darf die Frau arbeiten, wenn sie sich ausdrücklich dazu bereit erklärt; diese Erklärung kann sie jederzeit widerrufen. Nach der Geburt besteht grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot.

Zeitraum Regel Hinweis
Vor der Geburt 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin Weiterarbeit nur freiwillig und widerruflich.
Nach der Geburt regelmäßig 8 Wochen Beschäftigungsverbot nach der Entbindung.
Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt regelmäßig 12 Wochen nach der Geburt Zusätzliche Verlängerung bei vorzeitiger Entbindung beachten.
Kind mit Behinderung 12 Wochen nach der Geburt auf Antrag Ärztliche Feststellung und Antrag beachten.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen richtet sich das Mutterschaftsgeld nach dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist, höchstens jedoch 13 € pro Kalendertag. Der Arbeitgeberzuschuss gleicht die Differenz zum durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt aus.

Beispiel: Monatsnetto vor Mutterschutz: 1.800 € kalendertägliches Netto: 1.800 € ÷ 30 = 60 € Krankenkasse: 13 € pro Tag Arbeitgeberzuschuss: 60 € − 13 € = 47 € pro Tag Gesamtleistung: 60 € pro Tag
Praxis-Tipp: Einmalige Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden bei der Berechnung des durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelts regelmäßig nicht berücksichtigt.

Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Der Arbeitgeberzuschuss entsteht, wenn das durchschnittliche kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt höher ist als 13 €. Er soll zusammen mit dem Mutterschaftsgeld den Verdienstausfall während der Schutzfrist ausgleichen. Bei mehreren Arbeitgebern ist der Zuschuss anteilig aufzuteilen.

Anspruch typisch bei
  • Arbeitsverhältnis,
  • Mutterschutzfrist,
  • Mutterschaftsgeldanspruch,
  • durchschnittlichem Netto über 13 € pro Tag,
  • mehreren Arbeitgebern anteilig.
Besonders prüfen bei
  • Elternzeit ohne Teilzeit,
  • befristetem Arbeitsvertrag,
  • Minijob und Familienversicherung,
  • privater Krankenversicherung,
  • Beschäftigungsbeginn während Schutzfrist.

Mutterschaftsgeld beantragen

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen beantragen Mutterschaftsgeld bei ihrer Krankenkasse. Dafür benötigen Sie die ärztliche oder hebammenhilfliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin. Diese Bescheinigung wird üblicherweise frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ausgestellt. Nach der Geburt ist die Geburtsurkunde einzureichen, damit das Mutterschaftsgeld nach der Entbindung weitergezahlt wird.

Schritt Was tun? Unterlage
1. Vor der Geburt Bescheinigung über voraussichtlichen Geburtstermin besorgen Zeugnis von Ärztin, Arzt oder Hebamme
2. Antrag stellen bei Krankenkasse oder BAS einreichen Antragsformular, Versicherungsdaten, Steuer-ID, Bankverbindung
3. Arbeitgeber informieren Arbeitgeberzuschuss prüfen lassen Bescheinigung / formloses Schreiben je nach Betrieb
4. Nach der Geburt Geburtsurkunde einreichen Geburtsurkunde für Mutterschaftshilfe
5. Steuer prüfen Progressionsvorbehalt in Steuererklärung beachten Leistungsbescheinigung der Krankenkasse / BAS

Anspruchsvoraussetzungen als PDF

Mutterschaftsgeld Antrag

Sie können hier Ihren Antrag auf Mutterschaftsgeld einsehen und herunterladen:

Antrag auf Mutterschaftsgeld nach § 13 Abs. 2, 3 Mutterschutzgesetz
1/30

Privat oder familienversichert: Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung

Wenn Sie zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, sondern privat krankenversichert oder familienversichert sind, kann Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung in Betracht kommen. Voraussetzung ist insbesondere, dass Sie wegen der Mutterschutzfristen nicht arbeiten dürfen und zuvor gearbeitet haben, zum Beispiel in einem Minijob.

Höchstbetrag BAS: Das Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung beträgt insgesamt höchstens 210 €. Ein Arbeitgeberzuschuss kann zusätzlich zu prüfen sein, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht und das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt mehr als 13 € pro Tag beträgt.

Mutterschaftsgeld für Selbstständige

Bei Selbstständigen entscheidet die konkrete Krankenversicherung. Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige können während der Schutzfristen Mutterschaftsgeld erhalten, wenn sie einen Anspruch auf Krankengeld abgesichert haben. Privat versicherte Selbstständige müssen prüfen, ob ein Krankentagegeldtarif den Verdienstausfall während der Mutterschutzfristen abdeckt.

Achtung: Der Krankengeld- oder Krankentagegeldschutz ist bei Selbstständigen oft nicht automatisch enthalten. Wartezeiten, Karenzzeiten, Tarifbedingungen und Höchstgrenzen sollten möglichst vor einer Schwangerschaft geprüft werden.

Mutterschaftsgeld während Elternzeit

Wird eine Arbeitnehmerin während einer laufenden Elternzeit erneut schwanger, hängt der Arbeitgeberzuschuss davon ab, ob während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung besteht oder die Elternzeit rechtzeitig beendet wird. Ohne Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit kann der Arbeitgeberzuschuss entfallen. Wird die Elternzeit vor Beginn der neuen Mutterschutzfrist vorzeitig beendet, lebt das Arbeitsverhältnis wieder auf.

Fall Folge Praxis-Hinweis
Elternzeit ohne Teilzeit Arbeitgeberzuschuss regelmäßig kritisch Vor Beginn der neuen Schutzfrist Gestaltung prüfen.
Teilzeit während Elternzeit Zuschuss aus Teilzeitentgelt möglich Teilzeitvertrag und Entgeltabrechnung prüfen.
Vorzeitige Beendigung der Elternzeit Arbeitsverhältnis lebt für Mutterschutz wieder auf Frist und Erklärung gegenüber Arbeitgeber beachten.

Mutterschaftsgeld und Steuer

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sind steuerfrei. Sie werden aber über den Progressionsvorbehalt bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt. Dadurch kann sich der Steuersatz für andere steuerpflichtige Einkünfte erhöhen.

Steuerfrei
  • Mutterschaftsgeld der Krankenkasse,
  • Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung,
  • Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Trotzdem steuerlich relevant
  • Progressionsvorbehalt,
  • mögliche Pflicht zur Steuererklärung,
  • Zusammentreffen mit Arbeitslohn, Elterngeld oder Krankengeld,
  • elektronische Leistungsmitteilung an das Finanzamt.
Steuer-Tipp: Prüfen Sie im Geburtsjahr immer die gemeinsame Wirkung von Arbeitslohn, Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss, Elterngeld, Werbungskosten, Sonderausgaben und Steuerklassen.

Mehr dazu: Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung und Progressionsvorbehalt berechnen.

TV-L: Jahressonderzahlung, Mutterschutz und Elternzeit

Der ausführliche TV-L-Abschnitt aus dem Alttext wurde gestrafft: Für die Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst ist grundsätzlich der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember relevant. Elternzeit kann die Jahressonderzahlung mindern, im Kalenderjahr der Geburt greifen jedoch Sonderregeln, wenn am Tag vor Beginn der Elternzeit Anspruch auf Entgelt oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bestand.

Situation TV-L-Auswirkung vereinfacht Hinweis
Mutterschutz im Geburtsjahr regelmäßig keine Kürzung wegen Beschäftigungsverboten § 20 TV-L im Einzelfall prüfen.
Elternzeit im Geburtsjahr Kürzung kann unterbleiben, wenn vor Elternzeit Entgelt oder Zuschuss bestand Stichtage und Kalenderjahr beachten.
Elternzeit im Folgejahr Kürzung um volle Monate ohne Entgeltanspruch möglich Teilzeit während Elternzeit gesondert prüfen.
Teilzeit während Elternzeit Bemessung kann sich nach Teilzeitentgelt richten Geburtsjahr und Beschäftigungsumfang gesondert beurteilen.
Achtung: TV-L, TVöD, Beamtenrecht und kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien können voneinander abweichen. Für Sonderzahlungen sollte immer der konkrete Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geprüft werden.

Häufige Fehler beim Mutterschaftsgeld

Antragsfehler
  • Antrag zu spät gestellt,
  • Bescheinigung über den Geburtstermin nicht eingereicht,
  • Geburtsurkunde nach der Entbindung vergessen,
  • falsche Stelle gewählt: Krankenkasse statt BAS oder umgekehrt,
  • Arbeitgeberzuschuss nicht geprüft.
Steuer- und Rechenfehler
  • 13 € pro Tag mit Nettoersatz verwechselt,
  • BAS-Höchstbetrag von 210 € übersehen,
  • Progressionsvorbehalt ignoriert,
  • Elternzeit-Sonderfall nicht geprüft,
  • Einmalzahlungen in die Durchschnittsberechnung einbezogen.

Checkliste: Mutterschaftsgeld richtig beantragen

  • Voraussichtlichen Geburtstermin ärztlich oder durch Hebamme bescheinigen lassen.
  • Versicherungsstatus prüfen: gesetzlich, privat, familienversichert oder freiwillig gesetzlich.
  • Zuständige Stelle klären: Krankenkasse oder Bundesamt für Soziale Sicherung.
  • Antrag möglichst sofort nach Erhalt der Bescheinigung stellen.
  • Arbeitgeber informieren und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld prüfen lassen.
  • Nach Geburt Geburtsurkunde an Krankenkasse oder BAS senden.
  • Bei Elternzeit zweite Schwangerschaft rechtzeitig planen.
  • Bei Selbstständigkeit Krankengeld- oder Krankentagegeldanspruch prüfen.
  • Leistungsbescheinigungen für die Steuererklärung aufbewahren.
  • Progressionsvorbehalt und Elterngeld zusammen berechnen.

FAQ: Mutterschaftsgeld, Antrag und Steuer

Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich?

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von der Krankenkasse höchstens 13 € pro Kalendertag. Liegt Ihr durchschnittliches Nettoarbeitsentgelt höher, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss.

Wann kann ich Mutterschaftsgeld beantragen?

Sie können den Antrag stellen, sobald Sie die Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin erhalten. Diese wird üblicherweise frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ausgestellt.

Wie lange bekomme ich Mutterschaftsgeld?

Grundsätzlich für sechs Wochen vor der Geburt, den Entbindungstag und acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sowie bestimmten Fällen beträgt die Schutzfrist nach der Geburt zwölf Wochen.

Wer zahlt den Arbeitgeberzuschuss?

Der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss, wenn das durchschnittliche kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt mehr als 13 € beträgt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bekomme ich Mutterschaftsgeld als privat Versicherte?

Privat versicherte Arbeitnehmerinnen können Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen. Der Höchstbetrag beträgt insgesamt 210 €; zusätzlich ist der Arbeitgeberzuschuss zu prüfen.

Bekomme ich Mutterschaftsgeld als Familienversicherte?

Familienversicherte Arbeitnehmerinnen, etwa mit Minijob, können unter Voraussetzungen Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung erhalten.

Ist Mutterschaftsgeld steuerfrei?

Ja. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.

Muss ich wegen Mutterschaftsgeld eine Steuererklärung abgeben?

Wenn Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss zusammen im Kalenderjahr mehr als 410 € betragen, kann eine Pflicht zur Einkommensteuererklärung bestehen.

Mutterschaftsgeld frühzeitig beantragen

Entscheidend sind die richtige Stelle, die vollständigen Nachweise und die Prüfung des Arbeitgeberzuschusses. Wer Antrag, Geburtsurkunde und Steuerfolgen rechtzeitig vorbereitet, vermeidet Verzögerungen und Nachfragen.

Besonders bei Elternzeit, Privatversicherung, Minijob oder Selbstständigkeit lohnt sich die frühzeitige Prüfung.

Weitere hilfreiche Rechner und Themen

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche, sozialversicherungsrechtliche, arbeitsrechtliche oder medizinische Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater, Rechtsanwalt, Ihrer Krankenkasse, dem Bundesamt für Soziale Sicherung oder Ihrem Arbeitgeber.

Quellen und Rechtsstand

  • § 3 MuSchG, Schutzfristen vor und nach der Entbindung; Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 18 MuSchG, Mutterschutzlohn außerhalb der Schutzfristen; Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 19 MuSchG, Mutterschaftsgeld; insbesondere Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung nach Abs. 2; Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 20 MuSchG, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld; Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 21 MuSchG, Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts; Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 22 MuSchG, Leistungen während der Elternzeit; Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 24i SGB V, Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung; höchstens 13 € je Kalendertag; Rechtsstand: 01.07.2026.
  • Familienportal des Bundes, Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse; Antrag, Höhe und Dauer, Stand: 2026.
  • Familienportal des Bundes, Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld; Berechnung anhand des durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelts, Stand: 2026.
  • Familienportal des Bundes, Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung; Höchstbetrag 210 €, Stand: 2026.
  • Familienportal des Bundes, Mutterschaftsgeld und Steuern; Steuerfreiheit und Progressionsvorbehalt, Stand: 2026.
  • § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG, Steuerfreiheit von Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld; Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 32b EStG, Progressionsvorbehalt; Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 20 TV-L, Jahressonderzahlung; Besonderheiten bei Mutterschutz und Elternzeit, tariflicher Rechtsstand gesondert prüfen.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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