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Verletztengeld

Verletztengeld-Rechner

Anspruch auf Verletztengeld

Das Verletztengeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Personen, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig geworden sind. Es wird von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen und durch die Krankenkassen im Auftrag der Unfallversicherung an die Versicherten ausgezahlt. Hier sind die wesentlichen Punkte zusammengefasst:

  • Arbeitsunfall oder Berufskrankheit: Sie haben Anspruch auf Verletztengeld, wenn Sie durch einen Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit arbeitsunfähig sind.
  • Verletzung von Kindern: Erwerbstätige Eltern können ebenfalls Verletztengeld beziehen, wenn ihr Kind (unter 12 Jahre) sich beispielsweise in der Kita verletzt hat.
  • Während medizinischer Reha: Auch während einer medizinischen Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall oder wegen einer Berufskrankheit besteht ein Anspruch auf Verletztengeld.

Voraussetzungen für die Zahlung des Verletztengeldes:

  • Der Arbeitnehmer muss in einem Arbeitsverhältnis stehen.
  • Der Arbeitnehmer muss aufgrund einer Verletzung arbeitsunfähig sein.
  • Die Arbeitsunfähigkeit muss länger als drei Tage dauern.
  • Die Verletzung muss nicht selbst verschuldet sein.

Berechnung des Verletztengeldes:

Die Berechnung des Verletztengeldes basiert auf dem regelmäßigen Arbeitsentgelt der versicherten Person vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Die Berechnung des Verletztengeldes erfolgt durch die zuständige Krankenkasse. Die Krankenkasse prüft die Voraussetzungen für die Zahlung des Verletztengeldes und berechnet die Höhe des Verletztengeldes.

Verletztengeld-Rechner






Hinweis: Der Rechner berechnet das Verletztengeld basierend auf dem regelmäßigen Bruttoeinkommen, dem Nettoeinkommen und etwaigen einmaligen beitragspflichtigen Zahlungen zu schätzen. Bitte beachten Sie, dass dies eine vereinfachte Berechnung ist. Die tatsächliche Berechnung des Verletztengeldes kann komplexer sein und von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich spezifischer gesetzlicher Vorgaben und individueller Umstände.

Das Verletztengeld ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es bei der Berechnung des Steuersatzes für das übrige Einkommen berücksichtigt wird.

Höhe des Verletztengeldes:

Die Höhe des Verletztengeldes ist abhängig von dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Das Bruttoeinkommen ist das Entgelt, das der Arbeitnehmer vor der Verletzung erzielt hat. Dazu gehören auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Hier sind die grundlegenden Schritte zur Berechnung des Verletztengeldes:

Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers. Das Bruttoeinkommen ist das Entgelt, das der Arbeitnehmer vor der Verletzung erzielt hat. Dazu gehören auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld.

  1. Jahresarbeitsverdienst: Zunächst wird der Jahresarbeitsverdienst der Person ermittelt. Der Jahresarbeitsverdienst ist in der Regel das Bruttoarbeitsentgelt, das die Person im letzten Jahr vor dem Unfall verdient hat. Für die Berechnung des Verletztengeldes wird jedoch ein Höchstbetrag festgelegt, sodass sehr hohe Einkommen gedeckelt werden.

  2. Tägliches Entgelt: Der Jahresarbeitsverdienst wird durch 365 Tage geteilt, um das tägliche Entgelt zu ermitteln.

Berechnung des Verletztengeldes

Das Verletztengeld beträgt in der Regel 80% des durch den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit entgangenen regelmäßigen Nettoarbeitsentgelts, darf jedoch 100% des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Es gibt auch einen gesetzlich festgelegten Mindest- und Höchstbetrag für das Verletztengeld.

  1. 80% des Nettoentgelts: Von dem berechneten täglichen Entgelt werden 80% als Basis für das Verletztengeld genommen.

  2. Nettoanpassung: Das so berechnete Verletztengeld wird auf das Nettoeinkommen angepasst, sodass es nicht höher als das Nettoeinkommen ist.

  3. Mindest- und Höchstgrenzen: Das Verletztengeld unterliegt Mindest- und Höchstgrenzen, die jährlich angepasst werden können.


Beispiel

Angenommen, eine Person hat einen Jahresarbeitsverdienst von 36.500 Euro und erleidet einen Arbeitsunfall. Das tägliche Bruttoentgelt wäre dann 36.500 Euro / 365 Tage = 100 Euro pro Tag.

Das Verletztengeld vor der Nettoanpassung wäre 80% davon, also 80 Euro pro Tag. Sollte das Nettoentgelt der Person jedoch bei einer Umrechnung auf den Tag niedriger sein, wird das Verletztengeld entsprechend angepasst, um nicht das Nettoeinkommen zu überschreiten.


Sozialversicherung und Verletztengeld

Beitragsabführung:

  • Vom täglichen Verletztengeld (brutto) werden die hälftigen Beitragsanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung einbehalten.
  • Die andere Hälfte zahlt der Unfallversicherungsträger.
  • Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden vom Versicherungsträger voll übernommen.

Aktuelle Beitragssätze:

  • Rentenversicherung: 9,30 % (= 5,58 €)
  • Arbeitslosenversicherung: 1,30 % (= 0,78 €)

Beispielrechnung:

  • Brutto-Verletztengeld pro Tag: 100 €
  • Abzug Rentenversicherung: 9,30 €
  • Abzug Arbeitslosenversicherung: 1,30 €
  • Netto-Verletztengeld pro Tag: 89,40 €

Weitere Informationen:

  • Die Höhe der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung kann sich jährlich ändern.
  • Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden vom Arbeitgeber bzw. der Krankenkasse direkt an die jeweiligen Versicherungsträger abgeführt.

Wichtig zu beachten

  • Freibeträge für Kinder: Bei der Berechnung des Nettoentgelts werden Freibeträge für Kinder berücksichtigt, was das Verletztengeld erhöhen kann.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Vom Verletztengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgeführt. Die Krankenversicherungsbeiträge entfallen während der Bezugsdauer des Verletztengeldes.

Die genaue Berechnung des Verletztengeldes kann komplex sein, da individuelle Faktoren wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge und weitere Abzüge berücksichtigt werden müssen. Für eine genaue Berechnung ist es oft hilfreich, die Beratung durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder einen spezialisierten Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen.

Maximaldauer der Zahlung des Verletztengeldes:

Dauer: Das Verletztengeld wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, jedoch maximal für die Dauer von 78 Wochen (etwa 18 Monate) für denselben Arbeitsunfall oder dieselbe Berufskrankheit gezahlt.


Arbeitsunfälle

Unfälle können sowohl in der Freizeit als auch bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin geschehen. Für Arbeitsunfälle übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Behandlungskosten.


Vorgehen bei einem Unfall

  • Meldung des Unfalls: Es ist wichtig, dass Sie nach einem Arbeitsunfall einen Durchgangsarzt oder eine Durchgangsärztin aufsuchen. Diese bestätigen Ihre Arbeitsunfähigkeit aufgrund des Unfalls.
  • Übermittlung der Informationen: Die Details zum Unfall können online über das Portal "Meine TK" oder telefonisch an das Fachzentrum für Unfälle und Regresse der TK übermittelt werden.

Opfer einer Gewalttat

Opfer von Gewalttaten können unter Umständen Ansprüche auf Opferentschädigung geltend machen. Die Krankenkasse leitet entsprechende Anträge an das zuständige Versorgungsamt weiter.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Verletztengeld eine Lohnersatzleistung ist, die an Arbeitnehmer gezahlt wird, die aufgrund einer Verletzung arbeitsunfähig sind. Das Verletztengeld spielt eine zentrale Rolle im sozialen Sicherungssystem, indem es den finanziellen Druck von den Schultern der Betroffenen nimmt und ihnen ermöglicht, sich auf ihre Genesung zu konzentrieren.

Rechtsgrundlagen zum Thema: Verletztengeld

EStG 
EStG § 32b Progressionsvorbehalt



Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


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