Rechtsstand: 30. Juni 2026
Verletztengeld-Rechner: Anspruch, Höhe, Dauer und Steuer einfach berechnen
Mit dem Verletztengeld-Rechner können Sie überschlägig berechnen, wie hoch Ihr tägliches Verletztengeld nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ausfallen kann. Der Ratgeber erklärt Anspruch, Berechnung, Sozialabgaben, Dauer und steuerliche Behandlung.
Verletztengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Es sichert den Lebensunterhalt, wenn Sie infolge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit arbeitsunfähig sind oder wegen Heilbehandlung nicht arbeiten können. Die Auszahlung erfolgt häufig über die Krankenkasse im Auftrag des Unfallversicherungsträgers.
Verletztengeld berechnen
Der Rechner verwendet eine vereinfachte Arbeitnehmer-Berechnung: 80 % des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts, gedeckelt auf das monatliche Nettoarbeitsentgelt, anschließend abzüglich der Versichertenanteile zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Verletztengeld-Rechner
Wer hat Anspruch auf Verletztengeld?
Verletztengeld kommt in Betracht, wenn ein Versicherter durch einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung arbeitsunfähig ist oder wegen einer Heilbehandlungsmaßnahme keine ganztägige Erwerbstätigkeit ausüben kann. Versicherungsfälle sind insbesondere Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten.
| Fall | Einordnung | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Arbeitsunfall | Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit. | Unfall dem Arbeitgeber melden und ärztlich feststellen lassen. |
| Wegeunfall | Unfall auf dem versicherten Weg zur oder von der Arbeit. | Umwege und private Unterbrechungen können problematisch sein. |
| Berufskrankheit | Anerkannte Erkrankung durch berufliche Einwirkung. | Anerkennung durch den Unfallversicherungsträger erforderlich. |
| Heilbehandlung / Reha | Keine ganztägige Erwerbstätigkeit wegen Behandlungsmaßnahme. | Anspruch und Abgrenzung zu Übergangsgeld prüfen. |
Wie hoch ist das Verletztengeld?
Bei Arbeitnehmern beträgt das Verletztengeld grundsätzlich 80 % des Regelentgelts. Es darf aber nicht höher sein als das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt. Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate können in die Berechnung einbezogen werden; hohe Einkommen können durch den Höchstjahresarbeitsverdienst begrenzt sein.
Beispielrechnung
Eine Arbeitnehmerin erzielt monatlich 3.500 € brutto und 2.300 € netto. 80 % des Bruttos betragen 2.800 €. Da dieser Betrag höher ist als das Nettoarbeitsentgelt, wird das Verletztengeld vor Sozialversicherungsabzug auf 2.300 € begrenzt.
| Berechnungsschritt | Betrag |
|---|---|
| 80 % von 3.500 € brutto | 2.800 € |
| Nettoarbeitsentgelt als Obergrenze | 2.300 € |
| Brutto-Verletztengeld vor Beitragsabzug | 2.300 € |
| Abzug Rentenversicherung 9,30 % | 213,90 € |
| Abzug Arbeitslosenversicherung 1,30 % | 29,90 € |
| Geschätzte Auszahlung pro Monat | 2.056,20 € |
| Geschätzte Auszahlung pro Tag | 68,54 € |
Sozialversicherung und Abzüge
Vom Verletztengeld werden regelmäßig die Versichertenanteile zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung abgezogen. Für 2026 beträgt der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung 18,6 %, der rechnerische Versichertenanteil damit 9,3 %. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2,6 %, der Versichertenanteil damit 1,3 %.
| Versicherung | Behandlung beim Verletztengeld | Wert 2026 |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | Versichertenanteil wird regelmäßig einbehalten. | 9,30 % |
| Arbeitslosenversicherung | Versichertenanteil wird regelmäßig einbehalten. | 1,30 % |
| Krankenversicherung | Beiträge werden grundsätzlich vom Unfallversicherungsträger getragen. | Kein regulärer Abzug im vereinfachten Rechner. |
| Pflegeversicherung | Beiträge werden grundsätzlich vom Unfallversicherungsträger getragen; Sonderfälle sind zu prüfen. | Kinderlosenzuschlag ggf. gesondert prüfen. |
Steuer: Verletztengeld und Progressionsvorbehalt
Verletztengeld ist steuerfrei. Es kann aber den Steuersatz für andere steuerpflichtige Einkünfte erhöhen, weil es dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Deshalb kann Verletztengeld trotz Steuerfreiheit zu einer höheren Einkommensteuer auf den übrigen Arbeitslohn oder andere Einkünfte führen.
Beginn, Ende und Dauer des Verletztengeldes
Verletztengeld wird grundsätzlich ab dem Tag gezahlt, ab dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt ist, oder ab Beginn einer Heilbehandlungsmaßnahme, die eine ganztägige Erwerbstätigkeit verhindert. In Arbeitnehmerfällen greift praktisch häufig zunächst die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Die Zahlung endet insbesondere mit dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit, mit Beginn von Übergangsgeld oder nach den gesetzlichen Beendigungsregeln. Bei langer Arbeitsunfähigkeit ist die Höchstgrenze nach § 46 SGB VII zu beachten.
Kinderverletztengeld: Wenn das Kind in Kita oder Schule verunglückt
Kinderverletztengeld kann in Betracht kommen, wenn ein durch einen Versicherungsfall verletztes Kind beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss und ein Elternteil deshalb der Arbeit fernbleibt. § 45 Abs. 4 SGB VII verweist hierfür auf die Regelungen zum Kinderkrankengeld mit besonderen Maßgaben.
Was tun nach einem Arbeitsunfall?
- Unfall sofort dem Arbeitgeber melden.
- Bei Arbeitsunfähigkeit oder Behandlungsbedarf Durchgangsarzt aufsuchen.
- Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen lassen.
- Unfallhergang, Zeugen und Zeitpunkt dokumentieren.
- Bescheide und Schreiben von Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aufbewahren.
- Bei längerer Arbeitsunfähigkeit steuerliche Folgen des Progressionsvorbehalts einplanen.
Checkliste: Verletztengeld richtig prüfen
- Liegt ein Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit vor?
- Wurde die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt?
- Ist der zuständige Unfallversicherungsträger bekannt?
- Wurde zunächst Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber geleistet?
- Sind Brutto- und Nettoarbeitsentgelt korrekt ermittelt?
- Wurden Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate geprüft?
- Wurde der Höchstjahresarbeitsverdienst berücksichtigt?
- Wurden RV- und ALV-Abzüge korrekt einbehalten?
- Liegt ein Sonderfall vor, z. B. Selbständigkeit, Minijob, Kind, Reha oder Wiedererkrankung?
- Wurde die Leistung in der Steuererklärung wegen Progressionsvorbehalt angegeben?
FAQ: Verletztengeld
Was ist Verletztengeld?
Verletztengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Es wird gezahlt, wenn Versicherte infolge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig sind.
Wie hoch ist Verletztengeld?
Bei Arbeitnehmern beträgt es grundsätzlich 80 % des Regelentgelts, höchstens aber das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt. Danach werden regelmäßig Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Wer zahlt Verletztengeld aus?
Träger ist die gesetzliche Unfallversicherung. Die Auszahlung erfolgt häufig durch die Krankenkasse im Auftrag des Unfallversicherungsträgers.
Ist Verletztengeld steuerfrei?
Ja. Verletztengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann den Steuersatz auf andere Einkünfte erhöhen.
Wie lange wird Verletztengeld gezahlt?
Grundsätzlich für die Dauer der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit sind die gesetzlichen Beendigungsregeln und Höchstgrenzen des § 46 SGB VII zu beachten.
Was ist der Unterschied zwischen Verletztengeld und Krankengeld?
Krankengeld betrifft grundsätzlich krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung. Verletztengeld betrifft Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Gibt es Verletztengeld, wenn mein Kind in der Schule oder Kita verunglückt?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Kinderverletztengeld gezahlt werden, wenn ein Elternteil wegen der Betreuung eines durch einen Versicherungsfall verletzten Kindes der Arbeit fernbleiben muss.
Verletztengeld steuerlich richtig einordnen
Sie haben Verletztengeld erhalten und möchten wissen, wie sich die Leistung auf Ihre Einkommensteuer, den Progressionsvorbehalt oder weitere Lohnersatzleistungen auswirkt? Wir unterstützen bei der steuerlichen Einordnung und der Einkommensteuererklärung.
So vermeiden Sie Nachfragen, falsche Angaben und unerwartete Steuerfolgen.
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Quellen und Rechtsstand
- § 45 SGB VII, Voraussetzungen für das Verletztengeld, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 45 Abs. 4 SGB VII, Kinderverletztengeld bei Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines verletzten Kindes, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 46 SGB VII, Beginn und Ende des Verletztengeldes, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 47 SGB VII, Höhe des Verletztengeldes und Berechnung, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 47a SGB VII, Beitragszahlung der Unfallversicherungsträger an berufsständische Versorgungseinrichtungen und private Krankenversicherungen, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 48 SGB VII, Verletztengeld bei Wiedererkrankung, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 3 Nr. 1 Buchstabe a EStG, Steuerfreiheit von Verletztengeld, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 32b EStG, Progressionsvorbehalt, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 341 SGB III, Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 2,6 %, Rechtsstand: 30.06.2026.
- Deutsche Rentenversicherung / Sozialversicherungswerte 2026, Beitragssatz allgemeine Rentenversicherung 18,6 %, Rechtsstand: 30.06.2026.
- DGUV, Verletztengeld: 80 % des Regelentgelts, höchstens Nettoarbeitsentgelt; Abzug von Beitragsanteilen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, Stand: 30.06.2026.