
Kfz-Steuer für Wohnmobile
Hier finden Sie die Kfz Steuer für Wohnmobile.
Wohnmobile unterliegen in erster Linie einer gewichtsorientierten Besteuerung. Daneben ist die Höhe der Steuer von der Schadstoffklasse abhängig. Die Steuersätze sind breit gefächert und erstrecken sich in Abhängigkeit der Schadstoffklasse von 10,00 Euro bis 40,00 Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht. Im Einzelnen gelten die nachfolgenden Steuersätze.
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Wohnmobil Steuerrechner
(adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});Wohnmobile, die mindestens der Schadstoffklasse S 4 entsprechen
Gesamtgewicht in Kilogramm | Steuersatz in Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht |
---|---|
bis zu 2.000 | 16,00 |
über 2.000 | 10,00 |
insgesamt jedoch nicht mehr als 800,00 Euro
Wohnmobile, die der Schadstoffklasse S 3 oder S 2 entsprechen
Gesamtgewicht in Kilogramm | Steuersatz in Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht |
---|---|
bis zu 2.000 | 24,00 |
über 2.000 | 10,00 |
insgesamt jedoch nicht mehr als 1.000,00 Euro
Wohnmobile, die die vorhergehenden Voraussetzungen nicht erfüllen
Gesamtgewicht in Kilogramm | Steuersatz in Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht |
---|---|
bis zu 2.000 | 40,00 |
über 2.000 bis zu 5.000 | 10,00 |
über 5.000 bis zu 12.000 | 15,00 |
über 12.000 | 25,00 |
Die Vermietung nur eines Wohnmobils an wechselnde Mieter ist in der Regel keine gewerbliche Tätigkeit (BFH vom 12.11.1997 – BStBl 1998 II S. 774). Die Vermietung von Wohnmobilen führt grundsätzlich zu sonstigen Einkünften i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn im Zusammenhang mit der Vermietung ins Gewicht fallende Sonderleistungen erbracht werden oder der Umfang der Tätigkeit eine unternehmerische Organisation erfordert. Der Erwerb, die Vermietung und Veräußerung von Wohnmobilen sind jedoch gewerblich, wenn die einzelnen Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart verflochten sind, dass sie nach der Verkehrsanschauung als einheitlich anzusehen sind (BFH vom 22.1.2003 – BStBl II S. 464). Entgelt für die zeitweise Vermietung eines Wohnmobils an wechselnde Mieter (BFH vom 12.11.1997 – BStBl 1998 II S. 774); zur gewerblichen Wohnmobilvermietung H 15.7
Rechtsgrundlagen zum Thema: Wohnmobil
EStR 15.7;UStAE 1b.1; 2.3; 2.6; 3a.5; 12.16; 24.3; 1b.1; 2.3; 2.6; 3a.5; 12.16; 24.3;
UStR 15c; 18; 19; 33a; 264;
EStH 15.7.3; 22.8;
KraftStG 3; 8; 9;