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Kfz-Steuer für Wohnmobile 2026: Wohnmobilsteuer berechnen & richtig einordnen

Die Kfz-Steuer für Wohnmobile wird in Deutschland anders berechnet als die Steuer für normale Pkw. Entscheidend sind grundsätzlich das zulässige Gesamtgewicht und die Schadstoffklasse des Fahrzeugs. Hubraum und CO₂-Wert spielen bei echten Wohnmobilen regelmäßig nicht die gleiche Rolle wie bei Pkw.

Auf dieser Seite finden Sie einen verständlichen Überblick zur Wohnmobilsteuer 2026, einen Rechner, die wichtigsten Steuertabellen, die Abgrenzung zwischen echtem Wohnmobil und Pkw mit Campingausbau sowie Hinweise zur steuerlichen Nutzung eines Wohnmobils im Betrieb.

Stand: Juni 2026. Für Wohnmobile gelten besondere Regeln nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz. Wichtig sind vor allem die Fahrzeugart, die verkehrsrechtlich zulässige Gesamtmasse und die Emissions- bzw. Schadstoffklasse.

Infografik: Kfz-Steuer für Wohnmobile 2026

Gewicht, Schadstoffklasse und Wohnmobil-Einstufung auf einen Blick

Merksatz: Ein echtes Wohnmobil wird nach Gewicht und Schadstoffklasse besteuert. Wird das Fahrzeug steuerlich nicht als Wohnmobil anerkannt, kann die Pkw-Besteuerung deutlich teurer sein.

1. Die drei wichtigsten Prüfpunkte

Fahrzeugart prüfen

Wohnmobil oder Pkw?

Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren ist wichtig, aber nicht allein entscheidend. Das Fahrzeug muss die steuerlichen Wohnmobil-Merkmale erfüllen.

Gesamtgewicht

Feld F.2 beachten

Die Wohnmobilsteuer wird je angefangene 200 kg zulässiger Gesamtmasse berechnet. Maßgeblich ist die verkehrsrechtlich zulässige Gesamtmasse.

Schadstoffklasse

S4 günstiger als S2/S3

Je besser die Schadstoffklasse, desto niedriger ist meist die Steuer. Ältere Wohnmobile ohne günstige Einstufung zahlen höhere Sätze.

2. Steuerliche Schnellübersicht

Wohnmobil anerkannt

  • Berechnung nach zulässigem Gesamtgewicht
  • Steuersatz je angefangene 200 kg
  • Abhängigkeit von Schadstoffklasse
  • regelmäßig keine Pkw-CO₂-Komponente
  • häufig günstiger als Pkw-Besteuerung

Wohnmobil nicht anerkannt

  • mögliche Pkw-Besteuerung nach Hubraum und CO₂
  • kritisch bei Campingausbau ohne feste Ausstattung
  • kritisch bei fehlender Stehhöhe
  • Pick-up mit absetzbarer Wohnkabine oft kein Wohnmobil
  • Fahrzeugpapiere und tatsächlicher Ausbau prüfen

3. Was steht wo in den Fahrzeugpapieren?

Diese Angaben brauchen Sie für den Rechner

Für die Berechnung benötigen Sie vor allem die Fahrzeugart, die zulässige Gesamtmasse und die Emissionsklasse. Die zulässige Gesamtmasse steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I in Feld F.2; weitere Angaben zur Emissionsklasse finden sich in den Fahrzeugpapieren.

Feld F.2: Gesamtmasse
Schadstoffklasse prüfen
Wohnmobil-Merkmale

Kfz-Steuer-Rechner für Wohnmobile

Mit dem Kfz-Steuer-Rechner für Wohnmobile können Sie Ihre jährliche Wohnmobilsteuer überschlägig berechnen. Dafür benötigen Sie insbesondere das zulässige Gesamtgewicht und die Schadstoffklasse Ihres Wohnmobils.

Jetzt Kfz-Steuer für Wohnmobile berechnen:

Wohnmobil Steuerrechner




Schadstoffklasse:     Zeitraum:      Kilogramm (Kg)


Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums

Alternativ können Sie den offiziellen Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums nutzen. Dort werden je nach Fahrzeugart unter anderem zulässige Gesamtmasse, Emissionsklasse, Hubraum oder CO₂-Wert abgefragt.

Gesetzliche Grundlage der Kfz-Steuer für Wohnmobile

Kfz-Steuer für Wohnmobile berechnen

Wohnmobile werden kraftfahrzeugsteuerlich besonders behandelt. Maßgeblich sind insbesondere die Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zur Fahrzeugart und zu den Steuersätzen für Wohnmobile.

Für Wohnmobile kommt es grundsätzlich auf zwei Faktoren an:

  • zulässige Gesamtmasse beziehungsweise zulässiges Gesamtgewicht,
  • Schadstoffklasse beziehungsweise Emissionsklasse.

Anders als bei vielen Pkw wird die Wohnmobilsteuer nicht primär nach Hubraum und CO₂-Ausstoß berechnet. Deshalb kann die Einstufung als Wohnmobil im Vergleich zur Pkw-Besteuerung steuerlich vorteilhaft sein.

Praxis-Tipp: Prüfen Sie vor Kauf, Umbau oder Import eines Campers, ob das Fahrzeug auch steuerlich als Wohnmobil anerkannt wird. Die verkehrsrechtliche Bezeichnung allein schützt nicht immer vor einer abweichenden steuerlichen Einordnung.

Wie wird die Kfz-Steuer für Wohnmobile berechnet?

Die Steuer wird je angefangene 200 kg zulässiger Gesamtmasse berechnet. Je nach Schadstoffklasse gelten unterschiedliche Steuersätze und Höchstbeträge.

Diese Angaben brauchen Sie

  • Fahrzeugart: Wohnmobil, Pkw, Nutzfahrzeug oder sonstiges Fahrzeug,
  • zulässige Gesamtmasse: in der Zulassungsbescheinigung Teil I regelmäßig Feld F.2,
  • Emissions- oder Schadstoffklasse: aus den Fahrzeugpapieren beziehungsweise der Emissionsschlüsselnummer,
  • Erstzulassung: wichtig für Abgrenzungs- und Sonderfälle,
  • besondere Merkmale: Elektroantrieb, Oldtimer, Saisonkennzeichen oder Schwerbehindertenvergünstigung.

Beispiel: Wohnmobil mit 3.500 kg und Schadstoffklasse S4

Gewichtsbereich Berechnung Steuer
bis 2.000 kg 10 angefangene 200-kg-Schritte × 16 € 160 €
über 2.000 kg bis 3.500 kg 8 angefangene 200-kg-Schritte × 10 € 80 €
Jahressteuer 240 €

Hinweis: Es wird stets auf angefangene 200 kg aufgerundet. Ein Wohnmobil mit 3.501 kg kann daher bereits in einen weiteren 200-kg-Schritt fallen.

Steuertabellen für Wohnmobile 2026

Wohnmobile, die mindestens der Schadstoffklasse S 4 entsprechen

Gesamtgewicht Steuersatz je angefangene 200 kg
bis zu 2.000 kg 16 €
über 2.000 kg 10 €

Höchstbetrag: insgesamt nicht mehr als 800 €.


Wohnmobile, die der Schadstoffklasse S 3 oder S 2 entsprechen

Gesamtgewicht Steuersatz je angefangene 200 kg
bis zu 2.000 kg 24 €
über 2.000 kg 10 €

Höchstbetrag: insgesamt nicht mehr als 1.000 €.


Wohnmobile, die die vorhergehenden Voraussetzungen nicht erfüllen

Gesamtgewicht Steuersatz je angefangene 200 kg
bis zu 2.000 kg 40 €
über 2.000 kg bis zu 5.000 kg 10 €
über 5.000 kg bis zu 12.000 kg 15 €
über 12.000 kg 25 €

Echtes Wohnmobil oder Pkw mit Campingausbau?

Für die Kfz-Steuer ist entscheidend, ob das Fahrzeug kraftfahrzeugsteuerlich als Wohnmobil gilt. Ein bloßer Campingausbau reicht nicht in jedem Fall aus.

Wann liegt ein echtes Wohnmobil vor?

Ein Wohnmobil setzt eine besondere, grundsätzlich fest eingebaute Ausrüstung voraus, die zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut ist. Typische Merkmale sind:

  • Sitzgelegenheit mit Tisch,
  • Schlafplätze, auch durch umklappbare Sitzgelegenheiten,
  • Kücheneinrichtung oder Kochgelegenheit,
  • Spüle beziehungsweise Wasseranlage,
  • Schrank oder Stauraum,
  • überwiegende Bodenfläche des Wohnteils,
  • Stehhöhe von mindestens 170 cm im Wohnteil, insbesondere an Kochgelegenheit und Spüle.

Wann droht Pkw-Besteuerung?

Eine Pkw-Besteuerung kann insbesondere dann drohen, wenn das Fahrzeug zwar verkehrsrechtlich als Wohnmobil oder Sonder-Kfz eingetragen ist, aber die steuerlichen Wohnmobil-Merkmale nicht erfüllt.

  • mobile statt fest eingebaute Campingausstattung,
  • fehlende Kochgelegenheit oder Spüle,
  • fehlende oder zu geringe Stehhöhe,
  • Wohnfläche nimmt nicht den überwiegenden Teil ein,
  • Fahrzeug bleibt bauartlich im Schwerpunkt Pkw, Kleinbus oder Geländewagen.

BFH-Hinweis: Der Wohnteil muss sich im Fahrzeug befinden. Ein Vorzelt oder eine außerhalb des Fahrzeugs nutzbare Fläche ersetzt die steuerlich erforderlichen Wohnmobil-Merkmale nicht.

Umbau, Campervan und Pick-up mit Wohnkabine

Umbau eines Pkw oder Geländewagens zum Wohnmobil

Wer einen Pkw, Van, Bus oder Geländewagen zum Wohnmobil umbaut, sollte die steuerlichen Anforderungen vor dem Umbau klären. Nicht jeder Campingausbau führt automatisch zur günstigeren Wohnmobilbesteuerung.

Besonders wichtig sind fest eingebaute Einrichtungen. Mobile Campingboxen, herausnehmbare Küchenmodule oder nur vorübergehend angebrachte Ausstattung können problematisch sein.

Pick-up mit wechselbarer Wohnmobilkabine

Pick-up-Fahrzeuge mit absetzbarer Wohnmobilkabine werden kraftfahrzeugsteuerlich häufig nicht als Wohnmobil behandelt, weil die Wohnkabine nicht dauerhaft mit dem Fahrzeug verbunden ist. Die Ausrüstung ist dann nicht fest eingebaut.

Wohnwagenanhänger

Wohnwagenanhänger sind keine Wohnmobile, sondern Anhänger. Für sie gelten eigene Regeln. Steuervergünstigungen, die nur für Kraftfahrzeuge gelten, sind auf Wohnwagenanhänger nicht ohne Weiteres übertragbar.

Rückwirkende Einführung der Wohnmobil-Regelung

Die spezielle Wohnmobil-Regelung wurde durch das 3. Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz eingeführt und rückwirkend angewendet. Die Rückwirkung wurde von der Rechtsprechung im Grundsatz als zulässig angesehen, weil die Neuregelung für echte Wohnmobile begünstigend wirkte.

Ohne Sonderregelung wären viele Wohnmobile wie Pkw besteuert worden. Das hätte in zahlreichen Fällen zu einer höheren Steuer geführt.

Wohnmobile und Steuervergünstigung für Schwerbehinderte

Für schwerbehinderte Menschen kann eine Steuervergünstigung nach § 3a KraftStG in Betracht kommen. Wohnmobile sind Kraftfahrzeuge und können daher grundsätzlich begünstigt sein, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Für Wohnwagenanhänger gilt das hingegen nicht in gleicher Weise, weil sie nicht selbst der Fortbewegung des Halters dienen. Das Mitführen eines versteuerten Wohnwagenanhängers schließt die Vergünstigung für das ziehende Fahrzeug aber nicht automatisch aus.

Schaustellergewerbe: Wohnmobile und Steuerbefreiung

Selbstfahrende Wohnwagen beziehungsweise Wohnmobile im Schaustellergewerbe können unter besonderen Voraussetzungen steuerbefreit sein, wenn sie ausschließlich dem Schaustellergewerbe dienen.

Maßgeblich sind die Voraussetzungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und die tatsächliche ausschließliche Verwendung. Eine private oder anderweitige Nutzung kann die Steuerbefreiung gefährden.

Wohnmobil betrieblich nutzen und von der Steuer absetzen?

Ein Wohnmobil kann steuerlich Betriebsvermögen sein, wenn es betrieblich genutzt wird. Das kann zum Beispiel bei Reisebloggern, mobilen Dienstleistern, Fotografen, Schaustellern, Messe- oder Eventunternehmen, Handwerkern mit mobiler Einsatzstruktur oder gewerblicher Vermietung relevant sein.

Betriebliche Nutzung mindestens 10 %

Wird ein Wohnmobil zu mindestens 10 % betrieblich genutzt, kann eine Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen in Betracht kommen. Bei mehr als 50 % betrieblicher Nutzung gehört es regelmäßig zum notwendigen Betriebsvermögen.

Private Nutzung versteuern

Wird das Wohnmobil dem Betriebsvermögen zugeordnet und auch privat genutzt, muss die private Nutzung steuerlich erfasst werden. Je nach Einzelfall kommt die 1-%-Regelung oder eine Ermittlung nach Fahrtenbuch beziehungsweise tatsächlicher Nutzung in Betracht.

Warnhinweis: Ein Wohnmobil im Betriebsvermögen ist nicht automatisch steuerlich günstig. Hoher Bruttolistenpreis, erhebliche Privatnutzung und geringe Betriebsausgaben können den Steuervorteil schnell aufzehren. Firmenwagen und private Nutzung berechnen

Umsatzsteuerliche Zuordnung

Umsatzsteuerlich gelten eigene Zuordnungsregeln. Bei gemischter Nutzung sollte vor dem Kauf geprüft werden, ob und in welchem Umfang Vorsteuerabzug möglich ist und welche Folgen die private Nutzung als unentgeltliche Wertabgabe hat.

Vermietung eines Wohnmobils: privat oder gewerblich?

Die gelegentliche Vermietung nur eines Wohnmobils an wechselnde Mieter führt nicht automatisch zu einem Gewerbebetrieb. In einfachen Fällen können sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG vorliegen.

Eine gewerbliche Tätigkeit kann dagegen vorliegen, wenn zusätzliche Sonderleistungen erbracht werden, mehrere Fahrzeuge vermietet werden, eine größere Organisation erforderlich ist oder Anschaffung, Vermietung und Verkauf der Fahrzeuge nach dem Gesamtbild als einheitliche gewerbliche Tätigkeit erscheinen.

Typische Abgrenzungskriterien

  • Anzahl der vermieteten Fahrzeuge,
  • Häufigkeit und Dauer der Vermietung,
  • Werbung und Internetauftritt,
  • Zusatzleistungen wie Übergabe, Reinigung, Ausstattung oder Servicepakete,
  • Gewinnerzielungsabsicht,
  • organisatorischer Umfang der Tätigkeit.

Verkauf eines Wohnmobils: Wann fällt Einkommensteuer an?

Der Verkauf eines privat gehaltenen Wohnmobils kann steuerlich relevant sein, wenn ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG vorliegt. Wohnmobile und Mobilheime können als andere Wirtschaftsgüter einzuordnen sein.

Bei privat genutzten beweglichen Wirtschaftsgütern ist insbesondere die einjährige Veräußerungsfrist zu prüfen. Wird das Wohnmobil zur Einkünfteerzielung genutzt, können abweichende Fristen und steuerliche Folgen gelten.

BFH-Hinweis: Bei einem Mobilheim hat der BFH ein immobilienbezogenes privates Veräußerungsgeschäft verneint, aber die Einordnung als anderes Wirtschaftsgut geprüft. Entscheidend sind Nutzung, Haltedauer und konkrete Ausgestaltung.

Investitionszulage und Wohnmobile

Wohnmobile wurden in der älteren BFH-Rechtsprechung im Zusammenhang mit Investitionszulagen regelmäßig wie Pkw behandelt und gehörten deshalb nicht zu den begünstigten Wirtschaftsgütern. Für aktuelle Investitionsentscheidungen ist zu prüfen, ob eine heutige Förderregelung überhaupt einschlägig ist.

Für Unternehmer ist in der Praxis meist wichtiger, ob das Wohnmobil betrieblich veranlasst ist, ob es Betriebsvermögen wird, welche Abschreibung möglich ist und wie private Nutzungsanteile steuerlich zu behandeln sind.

FAQ: Kfz-Steuer für Wohnmobile 2026

Wie wird die Kfz-Steuer für Wohnmobile berechnet?

Die Kfz-Steuer für Wohnmobile wird grundsätzlich nach zulässiger Gesamtmasse und Schadstoffklasse berechnet. Maßgeblich ist der Steuersatz je angefangene 200 kg.

Wo finde ich das zulässige Gesamtgewicht?

Die verkehrsrechtlich zulässige Gesamtmasse finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I regelmäßig im Feld F.2.

Wird ein Wohnmobil nach Hubraum besteuert?

Ein steuerlich anerkanntes Wohnmobil wird regelmäßig nicht wie ein Pkw nach Hubraum und CO₂-Wert besteuert, sondern nach Gewicht und Schadstoffklasse.

Wann gilt ein Fahrzeug steuerlich als Wohnmobil?

Ein Wohnmobil muss zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt sein und grundsätzlich fest eingebaute Ausstattungen wie Sitz- und Schlafgelegenheit, Kochgelegenheit, Spüle und Stauraum aufweisen. Zusätzlich ist die Stehhöhe im Wohnteil wichtig.

Kann ein Campervan als Pkw besteuert werden?

Ja. Wird ein Fahrzeug trotz Campingausbau steuerlich nicht als Wohnmobil anerkannt, kann eine Pkw-Besteuerung nach Hubraum und CO₂-Wert in Betracht kommen.

Wie hoch ist die Wohnmobilsteuer bei Schadstoffklasse S4?

Bei Wohnmobilen der Schadstoffklasse S4 oder besser gelten 16 € je angefangene 200 kg bis 2.000 kg und 10 € je angefangene 200 kg über 2.000 kg, höchstens 800 € jährlich.

Kann ich ein Wohnmobil von der Steuer absetzen?

Das ist möglich, wenn das Wohnmobil betrieblich genutzt wird und die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gleichzeitig muss die private Nutzung korrekt versteuert werden.

Ist die Vermietung eines Wohnmobils gewerblich?

Nicht immer. Die gelegentliche Vermietung eines einzelnen Wohnmobils kann sonstige Einkünfte auslösen. Gewerblichkeit kommt bei größerem Umfang, Zusatzleistungen oder organisatorischer Struktur in Betracht.

Weitere Rechner und Informationen

Passend dazu

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Rechtsgrundlagen zum Thema: Wohnmobil

EStR 
EStR R 15.7 Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung

UStAE 
UStAE 1b.1. Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge

UStAE 2.3. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit

UStAE 2.6. Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft

UStAE 3a.5. Ort der Vermietung eines Beförderungsmittels

UStAE 12.16. Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen sowie aus der kurzfristigen Vermietung von Campingflächen

UStAE 24.3. Sonstige Leistungen

UStAE 1b.1. Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge

UStAE 2.3. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit

UStAE 2.6. Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft

UStAE 3a.5. Ort der Vermietung eines Beförderungsmittels

UStAE 12.16. Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen sowie aus der kurzfristigen Vermietung von Campingflächen

UStAE 24.3. Sonstige Leistungen

UStR 
UStR 15c. Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge

UStR 18. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit

UStR 19. Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft

UStR 33a. Ort der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln

UStR 264. Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

EStH 15.7.3 22.8
KraftStG 3 8 9

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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