Sehr geehrte Damen und Herren,
für Ihre optimale steuerliche Betreuung biete ich mit meinem Erinnerungsservice professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine:
Hiermit möchte ich Sie an folgende Fälligkeit erinnern:
Umsatzsteuervoranmeldung
Ohne Dauerfristverlängerung:
Die Umsatzsteuer ist am 10. dieses Monats für den Zeitraum September fällig
Mit Dauerfristverlängerung:
- Die Umsatzsteuer ist am 10. dieses Monats für den Zeitraum August fällig
- vierteljährliche Umsatzsteuer ist am 10. Oktober für den Zeitraum Juli bis September fällig
Außerdem werden folgende Steuerzahlungen fällig:
10.10.2014
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
Zahlungs-Schonfrist: 13.10.2014
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schröder
Steuerberater