Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

Sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§§ 7h, 7i, 10f, 11a, 11b, EStG)

BMF, Schreiben IV C 1 – S-2198-a / 19 / 10004 :001 vom 21.01.2020

Das BMF teilt eine Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien mit Stand Januar 2020 mit.

Das BMF-Schreiben vom 21. Februar 2019 (BStBl I S. 211) wird aufgehoben.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-01-21-steuerbeguenstigung-zur-erhaltung-von-baudenkmalen-und-gebaeuden.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Quelle: BMF-Schreiben