Das sogenannte Wachstumschancengesetz bringt einige Veränderungen mit sich, darunter auch den Wegfall der „Fünftelregelung“. Diese Änderung hat erhebliche Konsequenzen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. In diesem Beitrag erklären wir, was dies im Detail bedeutet.
Was ist die „Fünftelregelung“?
Die „Fünftelregelung“ war bisher eine steuerliche Begünstigung, die insbesondere bei der Auszahlung von besonderen Arbeitslöhnen, wie beispielsweise Abfindungen oder Boni, Anwendung fand. Diese Regelung diente dazu, die Steuerbelastung für Arbeitnehmer zu reduzieren, wenn diese Zahlungen für mehrere Jahre in einem Betrag ausgezahlt wurden.
Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes entfällt die Möglichkeit, die „Fünftelregelung“ direkt im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens anzuwenden. Ab dem Veranlagungsjahr 2025 müssen Arbeitgeber diese Tarifermäßigung nicht mehr berücksichtigen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den vollen steuerlichen Abzug auf den ausgezahlten Betrag vornehmen muss, ohne die Steuerminderung der „Fünftelregelung“ anzuwenden.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmer hat dies zur Folge, dass bei der Auszahlung von besonderen Arbeitslöhnen, wie Abfindungen, ein höherer Lohnsteuerabzug vorgenommen wird als bisher. Obwohl der Arbeitgeber nun die Steuer in voller Höhe abführt, bedeutet dies nicht, dass die Steuervergünstigung gänzlich entfällt. Arbeitnehmer können die „Fünftelregelung“ weiterhin im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung in Anspruch nehmen. Dadurch können sie zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückfordern.
Wichtig: Arbeitnehmer müssen nun eigenständig eine Einkommensteuererklärung abgeben, um die Steuervergünstigung zu erhalten. Wer dies nicht tut, riskiert, dass ihm zustehende Steuerrückzahlungen entgehen.
Auswirkungen für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber entfällt die Pflicht, die „Fünftelregelung“ bei der Lohnsteuerberechnung zu berücksichtigen. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand, erfordert aber gleichzeitig, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über die notwendige Abgabe einer Steuererklärung informieren. Es ist ratsam, Arbeitnehmer, die eine Abfindung oder eine ähnliche Zahlung erhalten, proaktiv auf diese Änderung hinzuweisen.
Beratung und Planung
Vor der Vereinbarung von Abfindungen oder anderen besonderen Vergütungen sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer steuerlichen Rat einholen. Durch eine gute Planung kann die steuerliche Belastung optimiert und die finanziellen Nachteile für den Arbeitnehmer minimiert werden.
Fazit
Der Wegfall der „Fünftelregelung“ im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens bringt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Änderungen mit sich. Arbeitnehmer müssen künftig eigenverantwortlich tätig werden, um die Steuervergünstigungen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Arbeitgeber sollten diese Neuerung klar kommunizieren und gegebenenfalls auf die Notwendigkeit einer Steuererklärung hinweisen. Mit einer frühzeitigen und sorgfältigen Planung können potenzielle Nachteile vermieden werden.