Am 1. Oktober 2024 hat das Auswärtige Amt einige Anpassungen der Kaufkraftzuschläge für verschiedene Dienstorte bekannt gegeben. Diese Änderungen wurden in der Gesamtübersicht aktualisiert, die Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) einsehen können.
In der neuen Übersicht sind die Anpassungen im Vergleich zur vorherigen Version, die am 1. Juli 2024 gültig war, durch Fettdruck hervorgehoben. Dies erleichtert Ihnen die schnelle Identifikation der neuen Werte.
Die Kaufkraftzuschläge sind ein wichtiges Instrument, um die Lebenshaltungskosten an verschiedenen Dienstorten auszugleichen und die finanzielle Belastung der Mitarbeitenden zu minimieren. Die Anpassungen spiegeln die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten wider und sorgen dafür, dass die Mitarbeiter fair entlohnt werden, unabhängig davon, wo sie ihren Dienst leisten.
Weitere Informationen
Für detaillierte Informationen und die vollständige Übersicht der Kaufkraftzuschläge besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des BMF.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen