Das Jahressteuergesetz 2024 bringt ab 2025 einige Neuerungen für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
1. Neue Umsatzgrenzen (netto):
- Vorjahr: 25.000 Euro (bisher 22.000 Euro)
- Laufendes Jahr: 100.000 Euro (bisher 50.000 Euro)
Wichtig: Die Grenzen gelten jetzt netto, also ohne Umsatzsteuer!
2. Unterjährige Regelbesteuerung:
- Sobald Sie die 100.000 Euro-Grenze im laufenden Jahr überschreiten, müssen Sie ab diesem Umsatz Umsatzsteuer ausweisen und abführen.
- Behalten Sie Ihre Umsatzentwicklung genau im Blick!
3. Neue Frist für den Verzicht:
- Sie können auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, müssen dies aber bis Ende Februar des übernächsten Jahres erklären (z.B. für 2025 bis Ende Februar 2027).
4. Keine E-Rechnungspflicht:
- Sie können weiterhin vereinfachte Rechnungen ausstellen (Papier, PDF etc.).
- Die E-Rechnung ist nicht verpflichtend.
5. EU-Umsätze:
- Sie können die Kleinunternehmerregelung auch für Umsätze innerhalb der EU nutzen.
- Voraussetzung: Ihr Gesamtumsatz (inland und EU) überschreitet die Grenzen nicht.
- Neu: Sie müssen quartalsweise eine Umsatzmeldung abgeben.
Fazit:
Die Änderungen bieten Vorteile (höhere Grenzen, einfachere Rechnungsstellung), aber auch neue Herausforderungen (unterjährige Regelbesteuerung, Meldepflichten).
Was sollten Sie tun?
- Umsätze überwachen: Vermeiden Sie die unterjährige Steuerpflicht.
- Fristen und Meldepflichten beachten.
- Prüfen, ob ein Verzicht sinnvoll ist.
- Lassen Sie sich von uns beraten! Wir helfen Ihnen, die neuen Regelungen korrekt anzuwenden.