Kleinunternehmer aufgepasst! Wichtige Änderungen ab 2025!

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt ab 2025 einige Neuerungen für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:

1. Neue Umsatzgrenzen (netto):

  • Vorjahr: 25.000 Euro (bisher 22.000 Euro)
  • Laufendes Jahr: 100.000 Euro (bisher 50.000 Euro)

Wichtig: Die Grenzen gelten jetzt netto, also ohne Umsatzsteuer!

2. Unterjährige Regelbesteuerung:

  • Sobald Sie die 100.000 Euro-Grenze im laufenden Jahr überschreiten, müssen Sie ab diesem Umsatz Umsatzsteuer ausweisen und abführen.
  • Behalten Sie Ihre Umsatzentwicklung genau im Blick!

3. Neue Frist für den Verzicht:

  • Sie können auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, müssen dies aber bis Ende Februar des übernächsten Jahres erklären (z.B. für 2025 bis Ende Februar 2027).

4. Keine E-Rechnungspflicht:

  • Sie können weiterhin vereinfachte Rechnungen ausstellen (Papier, PDF etc.).
  • Die E-Rechnung ist nicht verpflichtend.

5. EU-Umsätze:

  • Sie können die Kleinunternehmerregelung auch für Umsätze innerhalb der EU nutzen.
  • Voraussetzung: Ihr Gesamtumsatz (inland und EU) überschreitet die Grenzen nicht.
  • Neu: Sie müssen quartalsweise eine Umsatzmeldung abgeben.

Fazit:

Die Änderungen bieten Vorteile (höhere Grenzen, einfachere Rechnungsstellung), aber auch neue Herausforderungen (unterjährige Regelbesteuerung, Meldepflichten).

Was sollten Sie tun?

  • Umsätze überwachen: Vermeiden Sie die unterjährige Steuerpflicht.
  • Fristen und Meldepflichten beachten.
  • Prüfen, ob ein Verzicht sinnvoll ist.
  • Lassen Sie sich von uns beraten! Wir helfen Ihnen, die neuen Regelungen korrekt anzuwenden.