Achtung: Neue Dokumentationspflichten bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen ab 2025!

Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für die Dokumentation bei grenzüberschreitenden Geschäften mit nahestehenden Personen (§ 90 Abs. 3 und 4 AO). Das betrifft alle Unternehmen, die mit verbundenen Unternehmen im Ausland Handel treiben.

Was ändert sich?

  1. Strukturierte Dokumentation:
  • Sie müssen Ihre Dokumentation in drei Teile gliedern:
    • Transaktionsmatrix: Übersicht über die Geschäfte
    • Sachverhaltsdokumentation: Detaillierte Beschreibung der Geschäfte
    • Angemessenheitsdokumentation: Nachweis, dass die Preise marktüblich sind
  1. Verkürzte Fristen:
  • Sie müssen die Dokumentation innerhalb von 30 Tagen vorlegen, wenn das Finanzamt sie anfordert.
  • Das gilt auch für die Transaktionsmatrix im Rahmen einer Außenprüfung.
  1. Automatische Zuschläge:
  • Wenn Sie die Transaktionsmatrix nicht rechtzeitig vorlegen, droht ein Zuschlag von 5.000 Euro.

Was bedeutet das für Sie?

  • Mehr Aufwand: Die neuen Regeln bedeuten mehr Arbeit für die Dokumentation.
  • Zeitdruck: Die verkürzten Fristen erfordern eine frühzeitige Vorbereitung.
  • Risiken: Bei fehlender oder unvollständiger Dokumentation drohen Zuschläge.

Was sollten Sie tun?

  • Prozesse anpassen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Dokumentation den neuen Anforderungen entspricht.
  • Transaktionsmatrix erstellen: Führen Sie eine lückenlose und aktuelle Transaktionsmatrix.
  • Frühzeitig vorbereiten: Erstellen Sie die Dokumentation rechtzeitig.
  • Beratung nutzen: Lassen Sie sich von uns bei der Umsetzung unterstützen!

Fazit:

Die neuen Dokumentationspflichten sind eine Herausforderung für Unternehmen. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung und professioneller Beratung können Sie die Risiken minimieren und die steuerliche Compliance sicherstellen.