Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für die Dokumentation bei grenzüberschreitenden Geschäften mit nahestehenden Personen (§ 90 Abs. 3 und 4 AO). Das betrifft alle Unternehmen, die mit verbundenen Unternehmen im Ausland Handel treiben.
Was ändert sich?
- Strukturierte Dokumentation:
- Sie müssen Ihre Dokumentation in drei Teile gliedern:
- Transaktionsmatrix: Übersicht über die Geschäfte
- Sachverhaltsdokumentation: Detaillierte Beschreibung der Geschäfte
- Angemessenheitsdokumentation: Nachweis, dass die Preise marktüblich sind
- Verkürzte Fristen:
- Sie müssen die Dokumentation innerhalb von 30 Tagen vorlegen, wenn das Finanzamt sie anfordert.
- Das gilt auch für die Transaktionsmatrix im Rahmen einer Außenprüfung.
- Automatische Zuschläge:
- Wenn Sie die Transaktionsmatrix nicht rechtzeitig vorlegen, droht ein Zuschlag von 5.000 Euro.
Was bedeutet das für Sie?
- Mehr Aufwand: Die neuen Regeln bedeuten mehr Arbeit für die Dokumentation.
- Zeitdruck: Die verkürzten Fristen erfordern eine frühzeitige Vorbereitung.
- Risiken: Bei fehlender oder unvollständiger Dokumentation drohen Zuschläge.
Was sollten Sie tun?
- Prozesse anpassen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Dokumentation den neuen Anforderungen entspricht.
- Transaktionsmatrix erstellen: Führen Sie eine lückenlose und aktuelle Transaktionsmatrix.
- Frühzeitig vorbereiten: Erstellen Sie die Dokumentation rechtzeitig.
- Beratung nutzen: Lassen Sie sich von uns bei der Umsetzung unterstützen!
Fazit:
Die neuen Dokumentationspflichten sind eine Herausforderung für Unternehmen. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung und professioneller Beratung können Sie die Risiken minimieren und die steuerliche Compliance sicherstellen.