Am 10. Dezember 2024 hat der Rat der Europäischen Union die FASTER-Richtlinie verabschiedet, die für sicherere und effizientere Verfahren bei der Entlastung von Doppelbesteuerung sorgen soll. Ziel ist es, grenzüberschreitende Investitionen zu erleichtern und gleichzeitig Steuerbetrug effektiver zu bekämpfen. Diese neuen Vorschriften sind ein bedeutender Schritt zur Stärkung der Kapitalmarktunion in der EU.
Worum geht es bei der FASTER-Richtlinie?
Die FASTER-Richtlinie („Faster and Safer Tax Relief“) richtet sich an Anleger, nationale Steuerbehörden und Finanzintermediäre wie Banken oder Investitionsplattformen. Sie zielt darauf ab:
- Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Investitionen zu vermeiden,
- die Verfahren zur Steuerentlastung zu vereinheitlichen und zu beschleunigen,
- Steuerbetrug und Missbrauch zu verhindern.
Der ungarische Finanzminister Mihály Varga betonte, dass die Harmonisierung der Quellensteuerverfahren dazu beitragen wird, den Verwaltungsaufwand zu verringern und den grenzüberschreitenden Kapitalverkehr innerhalb der EU zu fördern.
Das Problem der Doppelbesteuerung
Derzeit erheben viele EU-Mitgliedstaaten Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen aus grenzüberschreitenden Investitionen. Diese Einkünfte werden oft doppelt besteuert: Einmal im Quellenstaat und erneut im Wohnsitzstaat des Anlegers. Obwohl Doppelbesteuerungsabkommen existieren, sind die Verfahren zur Beantragung von Steuerentlastungen zwischen den Mitgliedstaaten uneinheitlich, oft langwierig und aufwendig. Zudem sind sie anfällig für Steuerbetrug.
Was ändert sich durch die FASTER-Richtlinie?
- Digitale EU-Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit (eTRC): Die Richtlinie führt eine digitale Bescheinigung ein, mit der Anleger schneller und einfacher eine Entlastung von der Quellensteuer beantragen können. Die eTRC wird automatisiert durch die Mitgliedstaaten ausgestellt.
- Schnellverfahren: Zwei neue Schnellverfahren werden eingeführt, um die Steuerentlastung zu beschleunigen:
- Steuererleichterung an der Quelle: Der reduzierte Steuersatz wird direkt bei der Zahlung angewandt.
- Schnellerstattungssystem: Zu viel gezahlte Steuer wird innerhalb einer bestimmten Frist erstattet.
- Standardisierte Meldepflichten für Finanzintermediäre: Finanzintermediäre wie Banken oder Plattformen müssen Transaktionen standardisiert melden, um Steuerbetrug zu verhindern. Nationale Register und ein Europäisches Portal für zertifizierte Finanzintermediäre sollen den Prozess vereinfachen.
- Ermessen der Mitgliedstaaten: Mitgliedstaaten haben weiterhin Spielraum, zusätzliche Kontrollen vorzunehmen oder bestehende Systeme anzupassen. Sie müssen jedoch die neuen Vorschriften bis zum 31. Dezember 2028 in nationales Recht umsetzen. Ab dem 1. Januar 2030 gelten die Regelungen EU-weit.
Vorteile der neuen Vorschriften
- Förderung von Investitionen: Harmonisierte und effiziente Verfahren sollen die Attraktivität der EU-Kapitalmärkte steigern.
- Vereinfachung und Zeiteinsparung: Die Digitalisierung und Standardisierung reduzieren den Verwaltungsaufwand für Anleger und Steuerbehörden.
- Bekämpfung von Steuerbetrug: Transparente Meldeverfahren und strengere Kontrollen erschweren Missbrauch.
Fazit
Die FASTER-Richtlinie ist ein Meilenstein für die Modernisierung der Quellensteuerverfahren in der EU. Sie bietet Anlegern und Finanzintermediären neue Möglichkeiten, grenzüberschreitend effizienter zu agieren. Zugleich stärkt sie das Vertrauen in den EU-Kapitalmarkt durch klare Regeln und effektive Mechanismen zur Missbrauchsbekämpfung.
Mit diesen Reformen zeigt die EU ihre Entschlossenheit, die Kapitalmarktunion weiter auszubauen und Steuergerechtigkeit zu fördern. Anleger, Unternehmen und Steuerberater sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen, um die Vorteile voll auszuschöpfen.