Buchführungspflicht: Neue Grenzen 2024

Das Jahr 2024 bringt wichtige Änderungen für Gewerbetreibende mit sich. Mit dem Wachstumschancengesetz, das im Frühjahr 2024 verabschiedet wurde, wurden die Grenzen für die Buchführungspflicht angehoben. Wenn Sie Gewerbetreibender sind (kein Freiberufler), ist es jetzt besonders wichtig, Ihren Gewinn und Umsatz für 2024 zu prüfen.

Was hat sich geändert?

Bislang mussten Sie von der einfacheren Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur aufwändigeren Buchführung wechseln, wenn:

  • Ihr Gewinn 60.000 € überschritt oder
  • Ihr Jahresumsatz über 600.000 € hinausging.

Mit den neuen Regelungen gelten ab 2024 folgende Grenzwerte:

  • Gewinngrenze: 80.000 €
  • Umsatzgrenze: 800.000 €

Ab wann gilt die Buchführungspflicht?

Es reicht bereits aus, wenn eine dieser beiden Grenzen überschritten wird. Sobald das der Fall ist, sind Sie verpflichtet, ab dem Folgejahr die Buchführung einzuführen. Das bedeutet mehr Aufwand und Zeit für Ihre Buchhaltung.

Wechsel zur Sollversteuerung

Zusätzlich ist mit der Buchführungspflicht oft ein Wechsel zur Sollversteuerung verbunden. Das bedeutet:

  • Umsatzsteuer und Einkommensteuer müssen abgeführt werden, auch wenn eine gestellte Rechnung noch nicht bezahlt wurde.

Was können Sie tun?

Falls Sie knapp an den neuen Grenzwerten liegen und den Wechsel vermeiden möchten, sollten Sie jetzt handeln. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Buchführungspflicht zu umgehen:

  • Umsätze verlagern: Beispielsweise können Aufträge ins Folgejahr geschoben werden.
  • Investitionsabzugsbetrag bilden: In der Steuererklärung können bestimmte Investitionen vorab geltend gemacht werden, um den Gewinn zu senken.

Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerberater beraten, um sicherzustellen, dass Sie alle legalen Gestaltungsmöglichkeiten optimal nutzen.

Ausnahme für Freiberufler

Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte oder Künstler sind weiterhin von der Buchführungspflicht befreit – selbst wenn sie die neuen Grenzwerte überschreiten. Sie können jedoch freiwillig zur Buchführung wechseln. Das kann vorteilhaft sein, beispielsweise wenn Rücklagen gebildet werden sollen.

Fazit

Die neuen Regelungen bieten eine Erleichterung für viele Gewerbetreibende, können aber dennoch für andere zur Verpflichtung führen, ihre Buchhaltung grundlegend umzustellen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihre Zahlen für 2024 zu prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Ihr Steuerberater kann Ihnen hierbei entscheidend weiterhelfen.