Änderung des deutsch-dänischen Steuerabkommens

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark soll geändert werden. Im Wege eines bilateralen Protokolls sollen die Inhalte des Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Mulilateriales Instrument – MLI) umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt (19/26833). Das Protokoll vom 1. Oktober 2020 ändert das deutsch-dänische Steuerabkommen von 1995. Darüber hinaus sollen mit diesem Protokoll weitere Anpassungen des Steuerabkommens an den derzeitigen internationalen Standard vorgenommen werden.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.02.2021