Angehörige im Minijob? So machen Sie es richtig! 

Minijobs sind eine praktische Möglichkeit, Angehörige in den Betrieb einzubinden. Doch Vorsicht: Das Finanzamt prüft Arbeitsverträge mit Angehörigen besonders genau. Schnell entsteht der Verdacht eines „Scheinarbeitsverhältnisses“ – und das kann teuer werden.

Damit Ihr Angehörigen-Arbeitsvertrag steuerlich anerkannt wird, müssen Sie eindeutig nachweisen, dass es sich um ein echtes Arbeitsverhältnis und nicht um private Unterhaltsleistungen handelt.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:

1. Schriftlicher Arbeitsvertrag:

  • Vertragliche Grundlagen: Schließen Sie den Arbeitsvertrag unbedingt schriftlich ab und halten Sie alle relevanten Punkte fest – genauso, wie Sie es mit jedem anderen Arbeitnehmer auch tun würden.
  • Nachweispflicht: Sie müssen dem Finanzamt gegenüber nachweisen können, dass ein echter Vertrag besteht und dieser auch tatsächlich umgesetzt wird.

2. Checkliste für den Arbeitsvertrag:

  • Probezeit: Vereinbaren Sie in jedem Fall eine Probezeit von 3 bis 6 Monaten. Dies entspricht der gängigen Praxis und stärkt die Glaubwürdigkeit des Arbeitsverhältnisses.
  • Tätigkeitsbereich: Definieren Sie den Tätigkeitsbereich und die Arbeitsbedingungen präzise. Nur so kann das Finanzamt die Angemessenheit der Vergütung beurteilen.
    • Beispiel: Ist Ihr Angehöriger als Buchhalter angestellt, darf die Vergütung nicht höher sein als bei einem externen Buchhalter. Übernimmt er zusätzlich Aufgaben im Verkauf, muss dies im Vertrag festgehalten werden und rechtfertigt ein höheres Gehalt.
  • Arbeitszeit: Vermeiden Sie unklare Formulierungen wie „Mitarbeit nach Bedarf“. Legen Sie die wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit konkret fest.
  • Gehalt: Regeln Sie die Höhe und Zahlungsweise des Gehalts eindeutig. Das Gehalt muss angemessen sein und dem entsprechen, was ein fremder Arbeitnehmer für die gleiche Tätigkeit erhalten würde.
  • Urlaub: Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr.

3. Weitere Nachweise:

  • Arbeitsplatz: Stellen Sie Ihrem Angehörigen einen festen Arbeitsplatz zur Verfügung.
  • Lohnzahlung: Überweisen Sie den Lohn regelmäßig auf das Konto des Angehörigen – Barzahlungen sind zu vermeiden.
  • Stundenzettel: Führen Sie Stundenzettel, um die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten zu dokumentieren.

Fazit:

Mit einem sorgfältig formulierten Arbeitsvertrag und den entsprechenden Nachweisen minimieren Sie das Risiko, dass das Finanzamt Ihren Angehörigen-Minijob als Scheinarbeitsverhältnis einstuft. So gehen Sie 2025 bei Minijobs im Familienkreis auf Nummer sicher!

Tipp: Lassen Sie sich im Zweifel von einem Steuerberater beraten. Dieser kann Ihnen helfen, den Arbeitsvertrag korrekt zu gestalten und alle notwendigen Nachweise zu erbringen.