Sie zahlen Unterhalt an Ihren geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ex-Partner? Dann sollten Sie die Anlage U kennen! Mit diesem Formular können Sie die Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen und so Ihre Steuerlast senken.
Was ist die Anlage U?
Die Anlage U ist ein Formular, mit dem Sie Unterhaltsleistungen an Ihren ehemaligen Partner steuerlich absetzen können. Wichtig: Dies funktioniert nur, wenn Ihr Ex-Partner zustimmt, die Zahlungen als Einkommen zu versteuern.
Voraussetzungen:
- Rechtliche Verpflichtung zum Unterhalt: z.B. durch einen Scheidungsbeschluss
- Zustimmung des Ex-Partners: Er muss die Zahlungen als Einkommen versteuern.
- Höchstbetrag: Maximal 13.805 Euro pro Jahr (Stand 2024)
- Kein gemeinsamer Haushalt: Sie dürfen nicht mehr mit Ihrem Ex-Partner zusammenleben.
Warum ist die Zustimmung des Ex-Partners wichtig?
Durch die Anlage U sparen Sie Steuern, Ihr Ex-Partner muss die Zahlungen aber versteuern. Ohne seine Zustimmung ist die steuerliche Geltendmachung nicht möglich.
Besonderheiten:
- Keine doppelte Begünstigung: Sie können den Unterhalt nicht gleichzeitig als Sonderausgaben und als außergewöhnliche Belastung absetzen.
- Jährliche Entscheidung: Sie können jedes Jahr neu entscheiden, wie Sie den Unterhalt absetzen wollen.
- Nachweise aufbewahren: Bewahren Sie Belege für die Unterhaltszahlungen auf.
Beispiele:
- Beispiel 1: Sie zahlen 12.000 Euro Unterhalt pro Jahr. Bei einem Steuersatz von 30 % sparen Sie 3.600 Euro Steuern.
- Beispiel 2: Ihr Ex-Partner stimmt nicht zu. Sie können die Anlage U nicht nutzen.
Wie füllen Sie die Anlage U aus?
- Tragen Sie die gezahlten Beträge in die Anlage U ein.
- Fügen Sie die Zustimmungserklärung Ihres Ex-Partners bei.
- Ihr Ex-Partner muss den erhaltenen Unterhalt in seiner Anlage SO angeben.
Fazit:
Die Anlage U ist eine gute Möglichkeit, Steuern zu sparen, wenn Sie Unterhalt zahlen. Sprechen Sie mit Ihrem Ex-Partner und lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, um die beste Lösung für Ihre Situation zu finden.