Anlage U: Unterhaltszahlungen clever von der Steuer absetzen

Sie zahlen Unterhalt an Ihren geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ex-Partner? Dann sollten Sie die Anlage U kennen! Mit diesem Formular können Sie die Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen und so Ihre Steuerlast senken.

Was ist die Anlage U?

Die Anlage U ist ein Formular, mit dem Sie Unterhaltsleistungen an Ihren ehemaligen Partner steuerlich absetzen können. Wichtig: Dies funktioniert nur, wenn Ihr Ex-Partner zustimmt, die Zahlungen als Einkommen zu versteuern.

Voraussetzungen:

  • Rechtliche Verpflichtung zum Unterhalt: z.B. durch einen Scheidungsbeschluss
  • Zustimmung des Ex-Partners: Er muss die Zahlungen als Einkommen versteuern.
  • Höchstbetrag: Maximal 13.805 Euro pro Jahr (Stand 2024)
  • Kein gemeinsamer Haushalt: Sie dürfen nicht mehr mit Ihrem Ex-Partner zusammenleben.

Warum ist die Zustimmung des Ex-Partners wichtig?

Durch die Anlage U sparen Sie Steuern, Ihr Ex-Partner muss die Zahlungen aber versteuern. Ohne seine Zustimmung ist die steuerliche Geltendmachung nicht möglich.

Besonderheiten:

  • Keine doppelte Begünstigung: Sie können den Unterhalt nicht gleichzeitig als Sonderausgaben und als außergewöhnliche Belastung absetzen.
  • Jährliche Entscheidung: Sie können jedes Jahr neu entscheiden, wie Sie den Unterhalt absetzen wollen.
  • Nachweise aufbewahren: Bewahren Sie Belege für die Unterhaltszahlungen auf.

Beispiele:

  • Beispiel 1: Sie zahlen 12.000 Euro Unterhalt pro Jahr. Bei einem Steuersatz von 30 % sparen Sie 3.600 Euro Steuern.
  • Beispiel 2: Ihr Ex-Partner stimmt nicht zu. Sie können die Anlage U nicht nutzen.

Wie füllen Sie die Anlage U aus?

  • Tragen Sie die gezahlten Beträge in die Anlage U ein.
  • Fügen Sie die Zustimmungserklärung Ihres Ex-Partners bei.
  • Ihr Ex-Partner muss den erhaltenen Unterhalt in seiner Anlage SO angeben.

Fazit:

Die Anlage U ist eine gute Möglichkeit, Steuern zu sparen, wenn Sie Unterhalt zahlen. Sprechen Sie mit Ihrem Ex-Partner und lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, um die beste Lösung für Ihre Situation zu finden.