Anwendung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a EStG bei Beiträgen an berufsständische Versorgungseinrichtungen

Aktualisierung der Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder übersendet das BMF die aktualisierte Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a EStG erbringen.

Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass es für die Frage des Vorliegens von Beiträgen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a EStG nicht darauf ankommt, in welchem Land der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht.

BMF-Schreiben

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 3 – S-2221 / 19/ 1 0058 :001 vom 19.06.2020