Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen auf der Kippe

Gute Nachrichten für Steuerberater und ihre Mandanten: Die informelle Arbeitsgruppe zum Wachstumschancengesetz hat sich darauf verständigt, die Meldepflicht für nationale Steuergestaltungen abzuschaffen.

Der Vermittlungsausschuss befasst sich am 21. Februar 2024 mit dem geschnürten Gesamtpaket. Es ist zu erwarten, dass die Abschaffung der Meldepflicht dort bestätigt wird.

Der DStV hat sich von Anfang an gegen die Anzeigepflicht ausgesprochen und in zahlreichen Stellungnahmen und Gesprächen auf die Unverhältnismäßigkeit des Instruments hingewiesen.

Die Argumente des DStV:

  • Die Wirksamkeit der Meldepflicht war fraglich.
  • Das Ziel der Bekämpfung von Steuervermeidung wurde nicht erreicht.
  • Der Aufwand für die Steuerberater und ihre Mandanten war unangemessen hoch.

Erfolgreiches Engagement:

  • Dank des Einsatzes des DStV und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie der von der Union geführten Finanzministerien der Länder ist es gelungen, die politische Kurskorrektur zu erreichen.
  • Dies ist ein großartiges Signal an den Berufsstand in herausfordernden Zeiten!

Weitere Informationen:

  • Deutscher Steuerberaterverband e. V.: https://www.dstv.de/
  • Meldung vom 12.02.2024: https://www.dstv.de/anzeigepflicht-fuer-nationale-steuergestaltungen-auf-der-kippe/