Arbeitgeber müssen noch in diesem Jahr die elektronische Lohnsteuerkarte verwenden

Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte können Arbeitgeber bereits seit dem 1. Januar 2013 die gültigen Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) abrufen. Die auf der alten Papier-Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 enthaltenen Daten verlieren somit zum Ende des Jahres ihre Gültigkeit. Bereits mehr als 30 Prozent der rheinland-pfälzischen Arbeitgeber sind im ersten Quartal dieses Jahres in das elektronische Verfahren eingestiegen. Damit wird schon heute für rund 570.000 Arbeitnehmer der monatliche Lohnsteuerabzug mit Hilfe der ELStAM-Daten papierlos durchgeführt.Arbeitgeber, die noch nicht auf das elektronische Verfahren umgestiegen sind, warnt die Oberfinanzdirektion Koblenz, dass die Angaben der alten Papier-Lohnsteuerkarte möglicherweise nicht mehr aktuell sind, so z.B. Anzahl der Kinderfreibeträge oder Lohnsteuerklasse. Je nach verwendetem Lohnsteuerabrechnungsprogramm kann dies durch Rückrechnungen dazu führen, dass Lohnsteuer vom Arbeitnehmer nachzuzahlen ist und dadurch ein niedrigerer Lohn ausgezahlt wird. Diese negative Auswirkung ist für die Arbeitnehmer umso größer, je später ihr Arbeitgeber in das ELStAM-Verfahren einsteigt.

Für einen reibungslosen Einstieg in das neue Verfahren empfiehlt die Oberfinanzdirektion Koblenz den betreffenden Arbeitgebern einen Informationsaustausch mit ihren Arbeitnehmern. Dazu wurden Musterschreiben unter www.elster.de eingestellt. Auf dieser Internetseite finden sich auch weitere Informationen rund um das ELStAM-Verfahren sowie aktuelle Besonderheiten.

Auch für Arbeitnehmer lohnt sich ein Blick auf www.elster.de/arbeitn_elstam.php. Im ElsterOnline-Portal können zudem die eigenen Daten für den Lohnsteuerabzug (Steuerklasse, Freibeträge etc.) überprüft werden. Hierzu ist aus Gründen des Datenschutzes die einmalige Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) erforderlich.