Ein Schock kurz vor der Ziellinie: Die Kündigung flattert ins Haus, obwohl der wohlverdiente Ruhestand schon greifbar nah war. Eine Arbeitslosigkeit kurz vor Renteneintritt stellt viele Arbeitnehmer vor eine komplexe finanzielle Entscheidung: Sollten Sie zunächst Arbeitslosengeld I (ALG 1) beantragen oder direkt in die vorgezogene Altersrente (Frührente) wechseln?
Diese Entscheidung entscheidet über Tausende Euro und hat massive Auswirkungen auf Ihr Portemonnaie, Ihren Krankenversicherungsschutz und Ihre finalen Rentenbezüge. Wir zeigen Ihnen, warum der vermeintlich unbequeme Weg über das Arbeitsamt in den meisten Fällen finanziell die deutlich bessere Wahl ist.
Warum ist ALG 1 meistens die bessere Wahl?
Wenn Sie ab dem 58. Lebensjahr arbeitslos werden und in den letzten fünf Jahren mindestens 48 Monate beitragspflichtig gearbeitet haben, haben Sie bis zu 24 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Für Ihr Portemonnaie bedeutet das: Sie erhalten 60 Prozent Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate (bzw. 67 Prozent mit Kind). Der Maximalbetrag ist zwar gedeckelt (aktuell bei ca. 2.237 Euro monatlich), doch in der Regel fällt das Arbeitslosengeld spürbar höher aus als eine vorgezogene Rente. Zusätzliche Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalvermögen werden beim ALG 1 übrigens nicht angerechnet.
Was passiert mit meinen Rentenpunkten während der Arbeitslosigkeit?
Hier liegt der größte – und oft übersehene – finanzielle Vorteil: Wenn Sie ALG 1 beziehen, zahlt die Bundesagentur für Arbeit weiterhin Beiträge für Sie in die Rentenversicherung ein.
Die Basis hierfür sind 80 Prozent Ihres letzten Bruttogehalts. Sie füllen also während der Arbeitslosigkeit Ihr Rentenkonto weiter auf. Rentenexperten rechnen vor: Zwei Jahre ALG 1 können Ihre spätere monatliche Bruttorente dauerhaft um 60 bis 120 Euro erhöhen. Bei der Frührente verzichten Sie komplett auf diesen Zuwachs.
Frührente mit 63: Mit welchen Abschlägen muss ich rechnen?
Wer sich aus falscher Scham vor dem Arbeitsamt direkt für die Frührente („Rente mit 63“) entscheidet, zahlt einen hohen Preis. Voraussetzung hierfür sind 35 Versicherungsjahre. Der Haken: Für jeden Monat, den Sie vor der regulären Regelaltersgrenze in Rente gehen, wird Ihre Rente um 0,3 Prozent gekürzt.
Das bedeutet: Gehen Sie vier Jahre früher in Rente, summiert sich der Abschlag auf satte 14,4 Prozent. Dieser Abschlag bleibt dauerhaft bis an Ihr Lebensende bestehen!
Ausnahme: Nur wer 45 Beitragsjahre (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) vorweisen kann, darf abschlagsfrei in Rente gehen. Hier steigt die Altersgrenze allerdings schrittweise auf 65 Jahre an.
Info: Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) Der Wechsel in den Ruhestand entscheidet auch über Ihre Krankenversicherung. Wer in der zweiten Hälfte seines Berufslebens zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert war, kommt in die günstige KVdR (Pflichtversicherung). Wer diese Hürde nicht nimmt (oft bei privaten Zwischenstationen), muss sich als Rentner freiwillig versichern – das kann empfindlich teuer werden! Klären Sie diesen Status unbedingt, bevor Sie den Rentenantrag unterschreiben.
Arbeitslosigkeit und Krankenversicherung: Wer zahlt die Beiträge?
Solange Sie Arbeitslosengeld I beziehen, sind Sie automatisch über die Bundesagentur für Arbeit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Es fallen für Sie keine zusätzlichen Kosten an. Erst nach Auslaufen des ALG 1 oder beim nahtlosen Wechsel in die Rente greifen die Regeln der oben genannten KVdR.
Vorsicht bei Aufhebungsverträgen und Abfindungen!
Viele Arbeitgeber locken ältere Arbeitnehmer mit einem Aufhebungsvertrag samt Abfindung. Achtung: Unterschreiben Sie hier nicht blind! Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim ALG 1 von bis zu 12 Wochen auslösen. In dieser Zeit ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld und auch die Zahlungen an die Rentenversicherung setzen aus. Zudem muss die Abfindung steuerlich clever gestaltet werden (Stichwort: Fünftelregelung), damit das Finanzamt nicht den Großteil davon kassiert.
Fazit & Praxistipp für Ihr Portemonnaie
Die Regel lautet: Beantragen Sie bei drohender Arbeitslosigkeit kurz vor Renteneintritt immer zuerst das ALG 1! Es sichert Ihnen meist ein höheres Einkommen, vermeidet lebenslange Rentenabschläge und erhöht sogar Ihre späteren Rentenansprüche. Melden Sie sich rechtzeitig (spätestens 3 Monate vor Ende der Beschäftigung) arbeitssuchend, um keine Fristen zu verpassen. Zwar verlangt das Arbeitsamt, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, doch in der Praxis werden ältere Arbeitnehmer kurz vor der Rente nur noch selten aktiv vermittelt.
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Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche oder rentenrechtliche Beratung dar und ersetzt nicht das persönliche Gespräch mit einem Steuerberater oder der Deutschen Rentenversicherung. Die Rechtslage kann sich jederzeit ändern.