Die jüngste Mitteilung des Deutschen Bundestags bringt wichtige Informationen und Neuerungen im Bereich der Aufbewahrungsfristen und der digitalen Abwicklung der Gewerbesteuer mit sich. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung und die Möglichkeit der digitalen Bekanntgabe von Gewerbesteuerbescheiden über das ELSTER-Portal.
Zehnjährige Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung bleibt bestehen
Die Bundesregierung hat klargestellt, dass die zehnjährige Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung weiterhin gilt. Diese Frist dient dem Ziel, Steuerhinterziehung konsequent zu bekämpfen. Die Festsetzungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen die Steuerbehörden eine Steuerfestsetzung noch ändern können. Im Fall von Steuerhinterziehung beträgt diese Frist zehn Jahre, um sicherzustellen, dass Steuerhinterziehung auch langfristig aufgedeckt und geahndet werden kann.
Digitale Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheids
Seit April 2024 können Unternehmen und Steuerberatungen bei der Abgabe der Gewerbesteuererklärung die digitale Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheids über das ELSTER-Portal beantragen. Diese Neuerung wurde erfolgreich in über 100 Kommunen pilotiert und getestet. Die Möglichkeit zur digitalen Bekanntgabe soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Prozesse effizienter gestalten.
Diese Neuerung bringt mehrere Vorteile mit sich:
- Zeitersparnis: Schnellere Zustellung und Bearbeitung von Bescheiden.
- Transparenz: Einfachere Nachverfolgung und Verwaltung der Steuerdokumente.
- Umweltschutz: Reduzierung des Papierverbrauchs.
Keine grundlegenden Änderungen im Bereich der Gewerbesteuer
Die Bundesregierung hat zudem mitgeteilt, dass keine grundsätzlichen Änderungen im Bereich der Gewerbesteuer geplant sind. Dies schließt auch mögliche Vereinfachungen im steuerlichen Freistellungsverfahren sowie im Zusammenhang mit Lizenzgebühren und dem Abzugsteuerentlastungsverfahren ein.
Weitere Anfragen und Themen
Neben den genannten Änderungen ging die Bundesregierung auf mehrere Anfragen der Unionsfraktion ein, die sich mit verschiedenen Aspekten der Steuer- und Bürokratieentlastung befassten:
- Steuerliche Forschungszulage: Keine Vereinfachung bei der Miteinbeziehung von Sachkosten im Rahmen des Wachstumschancengesetzes.
- Datenschutzbestimmungen und Dokumentationspflichten: Maßnahmen zur Entlastung kleiner Unternehmen und Betriebe wurden thematisiert.
- Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG): Bürokratiekosten und nationale Umsetzung von EU-Recht wurden angesprochen.
Fazit
Die aktuellen Änderungen und Klarstellungen der Bundesregierung bieten sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Unternehmen. Während die Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung weiterhin streng bleibt, bietet die digitale Bekanntgabe von Gewerbesteuerbescheiden über das ELSTER-Portal eine willkommene Erleichterung. Unternehmen sollten sich mit diesen Neuerungen vertraut machen und gegebenenfalls ihre internen Prozesse anpassen, um von den Vorteilen der Digitalisierung zu profitieren und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.