Die wichtigsten Fakten zum Deutschlandticket
Das Deutschlandticket wurde eingeführt, um die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs bundesweit zu vereinfachen und bezahlbar zu machen. Auch für Beschäftigte im Minijob ist das Ticket attraktiv – vor allem, wenn Arbeitgeber einen Zuschuss leisten. Hier sind die zentralen Eckpunkte:
- Das Deutschlandticket kostet seit Januar 2025 58 Euro pro Monat.
- Es gilt bundesweit im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr (ÖPNV/SPNV).
- Es kann auch als Jobticket vom Arbeitgeber bezuschusst oder direkt gestellt werden.
- Arbeitgeber erhalten bei Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Verkehrsunternehmen 5 % Rabatt (2,90 Euro), wenn sie mindestens 25 % Zuschuss (14,50 Euro) zum Ticketpreis leisten.
- Alternativ können Minijobber das Ticket selbst abonnieren und einen steuerfreien Fahrkostenzuschuss erhalten.
Doch wie wirken sich solche Zuschüsse auf die Verdienstgrenze im Minijob aus?
Zuschüsse und Verdienstgrenze – worauf ist zu achten?
Minijobber dürfen maximal 556 Euro monatlich (Stand 2025) verdienen. Wird diese Grenze regelmäßig überschritten, handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Die gute Nachricht:
Ein zusätzlich gezahlter Zuschuss zum Deutschlandticket ist steuer- und beitragsfrei – und zählt nicht zur Verdienstgrenze.
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG:
✔️ Der Zuschuss wird im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gezahlt.
✔️ Er erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (keine Gehaltsumwandlung!).
✔️ Der Zuschuss übersteigt nicht den tatsächlichen Ticketpreis.
Wichtig: Nur bei Erfüllung aller Bedingungen ist der Zuschuss auch sozialversicherungsfrei – es fallen keine SV-Beiträge, keine Umlagen (U1/U2), kein Insolvenzgeld an.
So funktioniert das Jobticket in der Praxis
Ein Minijobber verdient 556 Euro im Monat – also genau den zulässigen Höchstbetrag. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 30 Euro Zuschuss für das Deutschlandticket:
- Monatlicher Verdienst: 556 Euro
- Zuschuss zum Ticket: 30 Euro
- Gesamtbetrag: 586 Euro
Da der Zuschuss steuer- und beitragsfrei ist, bleibt der Minijob-Status erhalten – und der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten.
Vorteile für beide Seiten
✅ Für Minijobber:
- Unterstützung bei Mobilitätskosten
- Keine Kürzung des Lohns oder Verdienstgrenzen
- Steuer- und sozialabgabenfrei
- Deutschlandweite Nutzung des ÖPNV
✅ Für Arbeitgeber:
- Steuerlich geförderte Zusatzleistung zur Mitarbeiterbindung
- Keine zusätzlichen Abgaben
- Einfache Umsetzung über Lohnabrechnung oder Jobticket-Modelle
- Beitrag zur nachhaltigen Mobilität
Hintergrund: Das Deutschlandticket im Überblick
- Einführung: 1. Mai 2023
- Kosten: Seit 01.01.2025: 58 Euro monatlich
- Nutzer: Über 14 Millionen Menschen (Stand 2025)
- Zufriedenheit: 95 % laut VDV, 75 % wollen es dauerhaft nutzen
- Klimabilanz: Bis zu 6,5 Mio. Tonnen CO₂-Einsparung jährlich
- Gültigkeit: Bundesweit im Nah- und Regionalverkehr (kein Fernverkehr!)
- Personengebunden: Nicht übertragbar; Ausweis erforderlich
Weitere Fragen zum Deutschlandticket
➡️ Wird es das Deutschlandticket auch nach 2025 geben?
Ja. Die Bundesregierung plant, das Ticket langfristig fortzuführen. Über die Finanzierung wird aktuell beraten.
➡️ Wo ist das Deutschlandticket erhältlich?
Bei allen Verkehrsverbünden und -unternehmen sowie online über die offiziellen Ticketplattformen.
➡️ Gibt es das Deutschlandticket auch für Studierende?
Ja, als rabattiertes Deutschlandsemesterticket (60 % des regulären Preises) ab Sommersemester 2024 – je nach Hochschule.
➡️ Wie wird das Deutschlandticket finanziert?
Der Bund und die Länder tragen die Kosten jeweils zur Hälfte (1,5 Mrd. Euro jährlich bis einschließlich 2025). Zusätzliche Mittel fließen über das novellierte Regionalisierungsgesetz.
Fazit: Deutschlandticket lohnt sich auch im Minijob
Das Deutschlandticket ist nicht nur klimafreundlich und flexibel, sondern kann auch steuerlich clever als Zusatzleistung genutzt werden – gerade für Minijobber. Für Arbeitgeber ist es eine kostengünstige Möglichkeit, Wertschätzung zu zeigen, ohne zusätzliche Lohnnebenkosten zu erzeugen.
Sie möchten das Deutschlandticket in Ihrem Unternehmen als Zusatzleistung integrieren oder haben Fragen zur Umsetzung bei Minijobs?
Wir beraten Sie gern – sprechen Sie uns an.
Quellen: Minijob-Zentrale, DRV, BMF, VDV, NWB 2025