Das BMF hat am 24. März 2026 zwei Vertragsgesetze auf den Weg gebracht: zur Erweiterung des automatischen Finanzkonten-Informationsaustauschs (CRS MCAA) und zum neuen Melderahmen für Kryptowerte (CARF MCAA). Beide Gesetzentwürfe sind Teil einer umfassenden internationalen Transparenzoffensive, die Steuerhinterziehung über Finanzkonten und Krypto-Assets wirksamer bekämpfen soll.
Zwei Instrumente – ein Ziel
CRS MCAA – Erweiterter Finanzkonten-Austausch
Aktualisierung des seit 2017 geltenden Common Reporting Standard (CRS) der OECD. Der „amended CRS“ erweitert die zu meldenden Finanzkonten-Informationen. Das amended CRS MCAA schafft die völkerrechtliche Grundlage für den automatischen Austausch der neuen Datenkategorien mit Drittstaaten außerhalb der EU.
CARF MCAA – Neuer Kryptowerte-Melderahmen
Das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD ist ein vollständig neues Instrument, das standardisierte Melde- und Sorgfaltspflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen schafft. Das CARF MCAA ermöglicht den automatischen Austausch dieser Daten mit Drittstaaten.
CRS: Was sich ändert
Der Common Reporting Standard besteht seit 2017 und verpflichtet Finanzinstitute weltweit, Informationen über im Ausland steuerlich ansässige Kontoinhaber an die nationalen Steuerbehörden zu melden, die diese dann automatisch mit den Ansässigkeitsstaaten austauschen. Mit dem „amended CRS“ hat die OECD den Standard aktualisiert und die zu meldenden Datenkategorien um moderne Finanzprodukte erweitert – insbesondere elektronische Geldbörsen und Krypto-Finanzprodukte, die bisher nicht erfasst waren.
Innerhalb der EU: DAC2 / DAC8
Gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten erfolgt der Informationsaustausch bereits auf Basis der EU-Amtshilferichtlinie (DAC), zuletzt erweitert durch DAC8. Das CRS MCAA betrifft ausschließlich Drittstaaten außerhalb der EU. Durch das Vertragsgesetz wird die innerstaatliche Grundlage geschaffen, damit Deutschland die erforderlichen Notifikationen nach § 2 Abs. 2 der Vereinbarung an die OECD übermitteln kann.
CARF: Kryptowerte erstmals im automatischen Austausch
Das Crypto-Asset Reporting Framework ist die Antwort der OECD auf die wachsende Bedeutung von Kryptowerten als Anlage- und Zahlungsmittel. Es schafft standardisierte Pflichten für Krypto-Dienstleistungsanbieter (Crypto-Asset Service Providers, CASPs) – also Anbieter, die Transaktionen mit Kryptowerten für Dritte durchführen oder ermöglichen.
Krypto-Dienstleistungsanbieter (CASP)
meldet Transaktionsdaten jährlich an nationale Steuerbehörde
→
Nationale Steuerbehörde (BZSt)
empfängt Meldung, leitet automatisch weiter
→
Steuerbehörde des Ansässigkeitsstaats
erhält Daten zu im Ausland ansässigen Nutzern
Nationale Grundlage: Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz
Die nationalen Meldepflichten der Krypto-Dienstleistungsanbieter gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sind bereits durch das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz vom 22. Dezember 2025 (BGBl. I 2025 Nr. 352) in deutsches Recht umgesetzt worden. Das CARF MCAA schafft nun die völkerrechtliche Grundlage, um die so erhobenen Daten mit den Steuerbehörden der Ansässigkeitsstaaten der gemeldeten Personen automatisch auszutauschen.
Der gesetzgeberische Verfahrensstand
26. November 2024
Deutschland unterzeichnet amended CRS MCAA und CARF MCAA auf OECD-Ebene
22. Dezember 2025
Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz in Kraft getreten – nationale Meldepflichten für CASPs
24. März 2026
BMF legt Referentenentwürfe für die Vertragsgesetze zu CRS MCAA und CARF MCAA vor
Ausstehend
Zustimmung von Bundestag und Bundesrat → Notifikationen an OECD → Inkrafttreten des Austauschmechanismus
Bedeutung für die Praxis
Krypto-Dienstleistungsanbieter: Meldepflichten bereits aktiv
Anbieter von Krypto-Dienstleistungen müssen aufgrund des Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetzes bereits jetzt jährlich Informationen über im Ausland steuerlich ansässige Nutzer an das BZSt melden. Mit Inkrafttreten des CARF MCAA werden diese Daten automatisch an die Steuerbehörden der jeweiligen Ansässigkeitsstaaten weitergeleitet. Betroffene Anbieter sollten ihre Compliance-Prozesse, insbesondere die steuerliche Ansässigkeitsklärung (Tax Residency Due Diligence), auf die erweiterten Anforderungen ausrichten.
Mandanten mit Krypto-Investments im Ausland
Für Privatpersonen und Unternehmen, die über ausländische Krypto-Börsen oder Dienstleister investieren, bedeutet das CARF eine erhebliche Ausweitung der internationalen Finanztransparenz. Transaktionsdaten werden künftig automatisch an deutsche Steuerbehörden gemeldet – ohne dass eine konkrete Anfrage erforderlich ist. Das erhöht die Entdeckungswahrscheinlichkeit bei nicht erklärten Krypto-Einkünften erheblich. Mandanten, die noch keine vollständige steuerliche Erklärung ihrer Krypto-Aktivitäten abgegeben haben, sollten die verbleibende Zeit für eine strafbefreiende Selbstanzeige prüfen.
Erweiterter CRS: Neue Datenkategorien für klassische Finanzinstitute
Auch für klassische Finanzinstitute – Banken, Versicherungen, Investmentfonds – bringt der amended CRS neue Meldepflichten für bisher nicht erfasste Produkte (insbesondere elektronische Geldbörsen mit Verbindung zu Kryptowerten). Finanzinstitute sollten prüfen, ob ihre bestehenden CRS-Compliance-Systeme die neuen Datenkategorien abdecken.
Beide Vertragsgesetze befinden sich im Referentenentwurfsstadium. Die Referentenentwürfe sind auf der BMF-Homepage abrufbar. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren steht noch aus. Bis zur Notifikation an die OECD und dem Inkrafttreten des Austauschmechanismus verbleibt noch Zeit – die praktische Vorbereitung sollte jedoch bereits jetzt beginnen.
Quelle: BMF, Mitteilung vom 24.03.2026 · CRS MCAA-Gesetzentwurf und CARF MCAA-Gesetzentwurf · Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz vom 22.12.2025 (BGBl. I 2025 Nr. 352)