Banküberweisungen bei der Umsatzsteuer und der Einnahmenüberschussrechnung

Jahr für Jahr, insbesondere zum Jahresende, wirft die korrekte Zuordnung von Banküberweisungen sowohl in der Einnahmenüberschussrechnung als auch bei der Umsatzsteuer wichtige Fragen auf. Diese zeitliche Einordnung kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben, da sich daraus entscheidet, welchem Veranlagungszeitraum ein Betrag zugeordnet wird. Dies betrifft nicht nur die Ertragsteuer, sondern auch die Umsatzsteuer, die mit der Vereinnahmung von (Teil-)Entgelten entsteht. Besonders heikel wird es, wenn Wertstellung und Buchungstag eines Betrages in verschiedene Besteuerungszeiträume fallen.

Umsatzsteuerliche Aspekte und rechtliche Grundlagen

Nach § 20 UStG, der Ist-Versteuerung, entsteht die Umsatzsteuer gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind. Auch bei der Soll-Versteuerung, bei der die Steuer nach vereinbarten Entgelten berechnet wird, entsteht die Steuer beim Vereinnahmen eines Entgelts vor der Leistungsausführung.

Laut Finanzverwaltung und jüngster Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH, Urteil v. 17.8.2023 – V R 12/22) ist für die Umsatzsteuer der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Bankkonto entscheidend. Auch wenn die Wertstellung rückwirkend datiert ist, gilt der Tag der tatsächlichen Gutschrift als maßgeblich für die Vereinnahmung. Dieser Punkt ist vor allem relevant, wenn Buchungs- und Wertstellungstag in verschiedene Jahre fallen.

Steuerliche Konsequenzen und Beispiele

Die genaue Bestimmung des Vereinnahmungszeitpunkts beeinflusst direkt, wann Umsatzsteuer zu entrichten ist, was einen Liquiditätsvorteil darstellen kann. Zum Beispiel muss ein Bauunternehmer, der am 2.10.2023 eine Abschlagszahlung mit Wertstellung vom 29.9.2023 erhält, die Umsatzsteuer erst für Oktober abführen. Dies kann die Liquidität positiv beeinflussen, da die Steuer später gezahlt wird.

Auch bei der Einkommensteuer ist der Zeitpunkt der Gutschrift entscheidend für die Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zu einem Steuerjahr. Der BFH hat entschieden, dass Betriebseinnahmen als zugeflossen gelten, sobald sie auf dem Bankkonto gutgeschrieben werden, unabhängig von einer nachträglichen Wertstellung.

Praktische Implikationen und Vorsichtsmaßnahmen

Unternehmer und Steuerberater müssen demnach den Buchungstag als maßgeblichen Zeitpunkt für die Vereinnahmung betrachten. Dies vereinfacht die Überprüfung und Zuordnung von Zahlungen, da der Buchungstag in den Kontoauszügen klar dokumentiert ist.

Zusammenfassend ist die Beachtung des genauen Zeitpunkts der Gutschrift für die steuerliche Handhabung von Überweisungen entscheidend. Dies verhindert Fehler in der steuerlichen Erfassung und nutzt mögliche Liquiditätsvorteile optimal. Steuerpflichtige sollten daher den Jahreswechsel im Blick behalten und prüfen, wie Zahlungen datiert und verbucht werden, um korrekte Steuererklärungen zu gewährleisten und Nachteile zu vermeiden.