Bekämpfung von Geldwäsche: Rat und Parlament vereinbaren Schaffung einer neuen Behörde

Die Europäische Union hat einen wichtigen Schritt zur Stärkung ihrer Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unternommen. Hier sind die Schlüsselpunkte der Pressemitteilung des Rates der EU vom 13. Dezember 2023:

Schaffung der Anti-Money Laundering Authority (AMLA)

  • Zweck: Die neue Behörde soll den Schutz der EU-Bürger und des Finanzsystems vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbessern.
  • Aufgaben: AMLA wird direkte und indirekte Aufsichtsbefugnisse über Finanzakteure mit hohem Risiko haben. Sie wird auch eine unterstützende Rolle im Nichtbankensektor spielen und die nationalen Meldestellen koordinieren.

Aufsichtsbefugnisse

  • Direkte Beaufsichtigung: AMLA wird bestimmte Kredit- und Finanzinstitute sowie Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen direkt beaufsichtigen, wenn diese als hochriskant oder grenzüberschreitend tätig sind.
  • Auswahlverfahren: Bis zu 40 Gruppen und Einrichtungen werden im ersten Auswahlverfahren beaufsichtigt.
  • Nationale Ebene: Für nicht ausgewählte Verpflichtete bleibt die AML/CFT-Aufsicht hauptsächlich auf nationaler Ebene.

Finanzsanktionen und Governance

  • Finanzsanktionen: Bei schweren Verstößen kann AMLA Geldbußen verhängen.
  • Verwaltungsrat: AMLA wird einen Verwaltungsrat haben, bestehend aus Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden und Meldestellen.
  • Exekutivausschuss: Ein Leitungsgremium, bestehend aus dem Vorsitzenden der Behörde und fünf unabhängigen Vollzeit-Mitgliedern.

Meldung von Missständen (Whistleblowing)

  • Mechanismus: Ein verstärkter Mechanismus für die Meldung von Missständen wird eingeführt, insbesondere im Finanzsektor.

Streitigkeiten

  • Regelung von Streitigkeiten: AMLA wird Streitigkeiten im Kontext der Kollegien im Finanzsektor und in anderen Fällen verbindlich regeln können.

Sitz der AMLA

  • Entscheidung ausstehend: Die Entscheidung über den Sitz der Behörde wird separat weiter erörtert.

Nächste Schritte

  • Formelle Annahme: Der Wortlaut der vorläufigen Einigung wird finalisiert und zur Billigung vorgelegt. Anschließend müssen Rat und Parlament die Texte förmlich annehmen.

Hintergrund

  • Gesetzgebungspaket: Das Paket umfasst mehrere Vorschläge, darunter die Errichtung der AMLA und die Neufassung der Verordnung über Geldtransfers.

Diese Einigung markiert einen bedeutenden Fortschritt in der EU-Politik zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zielt darauf ab, die Effizienz und Effektivität der bestehenden Maßnahmen zu erhöhen.