Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der aktuellen Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K)

Das BMF-Schreiben vom 12. Januar 2024 informiert über die Veröffentlichung der aktualisierten Version 2.4 der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K). Die DSFinV-K ist eine technische Spezifikation, die eine einheitliche Struktur für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen, wie Kassensystemen, für Zwecke der Datenträgerüberlassung bei Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen vorgibt. Hier sind die wesentlichen Punkte des Schreibens:

  1. Zweck der DSFinV-K: Die DSFinV-K dient dazu, eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder zu gewährleisten, unabhängig vom jeweils im Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem.
  2. Technische Anforderungen gemäß § 4 KassenSichV: Die Finanzverwaltung hat in der DSFinV-K 2.4 die technischen Anforderungen an die digitale Schnittstelle für Kassensysteme gemäß der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) festgelegt.
  3. Veröffentlichung und Zugang: Die Version 2.4 der DSFinV-K ist auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern veröffentlicht und kann unter dem angegebenen Link eingesehen werden.
  4. Inhalt der Version 2.4: Diese Version beinhaltet redaktionelle Änderungen und Anpassungen an die Neufassung des AEAO (Anwendungserlass zur Abgabenordnung) zu § 146a AO, die ab dem 1. Januar 2024 gelten. Es wurden keine inhaltlichen Änderungen im Vergleich zur Version 2.3 vorgenommen.
  5. Anwendung der Version 2.3: Da die Version 2.4 keine inhaltlichen Änderungen zur vorherigen Version enthält, ist die Anwendung der Version 2.3 weiterhin ausreichend. Systeme müssen demnach nicht zwingend an die neue Fassung 2.4 angepasst werden.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und dient als offizielle Bekanntmachung dieser Änderungen.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen