Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hat wichtige Auswirkungen für Immobilienbesitzer, insbesondere für Vermieter, die in den vergangenen Jahren möglicherweise zu hohe Abschreibungen auf ihre Gebäude im Privatvermögen vorgenommen haben. Besonders relevant ist dies für Vermieter in den neuen Bundesländern, die Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz in Anspruch genommen haben. Die zentrale Frage lautete: Wie ist eine zu hohe Abschreibung zu berichtigen, wenn die betreffenden Steuerbescheide verfahrensrechtlich nicht mehr geändert werden können?
Hintergrund: Abschreibung von Gebäuden im Privatvermögen
Nach § 7 Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) können bei bestimmten Voraussetzungen degressive Abschreibungen auf Gebäude im Privatvermögen vorgenommen werden. Bei Immobilien, für die Sonderabschreibungen – etwa nach dem Fördergebietsgesetz – geltend gemacht wurden, ist jedoch § 7a EStG zu beachten. Dieser schreibt vor, dass nach dem Auslaufen der Sonderabschreibung der Restwert des Gebäudes nur noch linear abgeschrieben werden darf. Eine degressive Abschreibung ist dann nicht mehr zulässig.
Der Fall: Zu hohe Abschreibungen und deren Berichtigung
In der Praxis kann es vorkommen, dass eine degressive Abschreibung zu Unrecht vorgenommen wurde. Wenn dies geschieht und der entsprechende Steuerbescheid verfahrensrechtlich nicht mehr änderbar ist, stellt sich die Frage, wie die zu hohe Abschreibung zu berichtigen ist. Der IX. Senat des BFH hat nun entschieden, dass die Berichtigung in der Weise vorzunehmen ist, dass die gesetzlich vorgeschriebenen linearen Abschreibungssätze auf die bisherige Bemessungsgrundlage anzuwenden sind – bis zur vollen Absetzung des noch vorhandenen Restbuchwerts.
Konsequenzen: Verkürzung der Abschreibungsdauer
Die Entscheidung des BFH führt im Ergebnis zu einer Verkürzung der Abschreibungsdauer. Das bedeutet, dass die verbleibende Abschreibungszeit für das Gebäude verkürzt wird, da die bisherige Bemessungsgrundlage weiterhin genutzt wird, bis der Restbuchwert vollständig abgeschrieben ist. Diese Vorgehensweise ist erforderlich, um die fehlerhafte Anwendung der degressiven Abschreibung zu korrigieren und den steuerlichen Vorgaben zu entsprechen.
Was bedeutet das für Vermieter?
Für Vermieter, die in der Vergangenheit eine zu hohe Abschreibung vorgenommen haben, bedeutet das BFH-Urteil, dass sie die verbleibende Abschreibungsdauer ihres Gebäudes überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen. Die lineare Abschreibung muss auf den aktuellen Restbuchwert angewendet werden, was dazu führen kann, dass die steuerlichen Abschreibungen schneller ausgeschöpft sind, als ursprünglich geplant.
Fazit
Das Urteil des BFH bringt Klarheit in die Frage, wie zu hohe Abschreibungen bei Gebäuden im Privatvermögen zu berichtigen sind. Vermieter sollten ihre Steuerunterlagen sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass sie die verbleibende Abschreibungsdauer korrekt ermitteln. Die Entscheidung des BFH unterstreicht die Bedeutung einer genauen und korrekten Anwendung der steuerlichen Abschreibungsvorschriften. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, steuerlichen Rat einzuholen, um mögliche Fehler zu vermeiden und die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.