BFH: Besteuerung der Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung

Leitsatz

  1. Der Anspruch auf Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens i. S. des § 37 Abs. 5 KStG ist eine sonstige Kapitalforderung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.
  2. Die Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung ist nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2 EStG zu besteuern und nicht in einen Zins- und Tilgungsanteil aufzuteilen.
  3. Die Anschaffungskosten für den Erwerb einer Forderung mit verschiedenen Fälligkeitszeitpunkten sind aufzuteilen und anteilig in dem Veranlagungszeitraum abziehbar, in dem die jeweils fällige Teilrückzahlung zufließt (§ 20 Abs. 4 Satz 1 EStG).

Quelle: BFH, Urteil VIII R 1/19 vom 25.10.2022