BStBK: Neue Chancen in der Steuerberatung – Fachassistent für Rechnungswesen und Controlling

Um Steuerberaterkanzleien dabei zu unterstützen, ihren Mandanten ein breiteres Leistungsportfolio und ihren Mitarbeitern attraktive Aufstiegschancen anbieten zu können, hat die 96. Bundeskammerversammlung am 18. September 2017 beschlossen, einen neuen Fachassistenten für Rechnungswesen und Controlling einzuführen.

Geht es nach dem Willen der 120 Delegierten, soll der Tätigkeitsschwerpunkt des Fachassistenten in den Bereichen internes und externes Rechnungswesen, Buchführung und Bilanzierung, betriebswirtschaftliche Auswertung, Controlling und Jahresabschlusserstellung sowie integrierte Unternehmensplanung liegen.

Der Bedarf an betriebswirtschaftlicher Beratung durch den Steuerberater ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen, da Mandanten beispielsweise Beratungen in der Unternehmensnachfolge benötigen. Der Steuerberater ist dabei auf speziell fortgebildete Mitarbeiter in diesem Fachgebiet angewiesen, die Beratungsvorgänge vor- und nachbereiten. Die Fortbildung richtet sich an ausgebildete Steuerfachangestellte und Auszubildende mit gleichwertiger Berufsausbildung (z. B. Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann); aber auch Akademiker mit einem dreijährigen Hochschulstudium können sich weiter qualifizieren.

Die Steuerberaterkammern werden – aufgrund der originären Zuständigkeit der Länder für Bildungspolitik – den Berufsbildungsausschüssen der Länder die Prüfungsordnung und einen Anforderungskatalog zur Genehmigung vorlegen, damit sich im Jahr 2019 die ersten Kandidaten zur Prüfung anmelden können. Die geplante Einführung des Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling rundet das Fortbildungsangebot für Auszubildende in der Steuerberatung gut ab. Denn auch der Fachassistent Lohn und Gehalt bietet Interessierten schon heute abwechslungsreiche Tätigkeitsfelder.

Quelle: Bundessteuerberaterkammer, Pressemitteilung 14/2017, 28.09.2017