Die in § 6 Nr. 4 StBerG genannten Personen sind auch dann nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt, wenn diese aufgrund des verwendeten Buchführungsprogramms automatisch erfolgt.
BFH, Urteil II R 22/15 vom 07.06.2017
Tipp: Freie Mitarbeit (Bilanz-) Buchhalter(in) und Steuerfachkraft