Bundesregierung entlastet Mittelstand

Beschluss zum Bürokratieabbau

Das Steuerrecht vereinfachen, öffentliche Vergaben entbürokratisieren, ausländische Berufsabschlüsse schneller anerkennen: Die Bundesregierung will die mittelständische Wirtschaft von bürokratischen Vorschriften entlasten. Das Kabinett hat dazu Eckpunkte beschlossen.

Die Bundesregierung hat insgesamt 21 Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den Mittelstand zu entlasten. Grundsätzlich soll neue Bürokratie vermieden werden. Daher ist vorgesehen, dass bei der Einführung einer neuen Bestimmung eine bestehende Regelung wegfällt.

Gründer profitieren
Im Steuerrecht werden Buchführung und Rechnungslegung vereinfacht. Unternehmensgründer, insbesondere Start-ups, sollen drei Jahre lang von Berichtspflichten befreit werden. Für Gründerinnen und Gründer soll es nur eine Ansprechstelle geben. Die Zahl an Informations- und Statistikberichten, die Unternehmen an Behörden liefern müssen, soll reduziert werden.

Unternehmen sollen leichteren Zugang zu Förderprogrammen haben, öffentliche Vergaben entbürokratisiert werden.

Deutschland ist auf die Zuwanderung qualifizierter Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus dem Ausland angewiesen. Daher sollen die Verfahren bei der Zuwanderung und bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse beschleunigt und vereinfacht werden.

Die Maßnahmen werden, soweit erforderlich, in einem Artikelgesetz bis zur Sommerpause 2015 umgesetzt. Der entsprechende Gesetzentwurf wird im ersten Quartal 2015 in den Bundestag eingebracht.

Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung „Mittelständische Wirtschaft von Bürokratie entlasten – Spielräume für mehr Wachstum und Beschäftigung schaffen“ des BMWi.

Die „Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ finden Sie ebenfalls auf der Homepage des BMWi.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 11.12.2014