Bundestag stimmt für Kinder­zuschlag und Einmal­zahlung

Mehr Unterstützung in der Grundsicherung

Ab 1. Juli bekommen rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland 20 Euro zusätzlich im Monat. Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger erhalten einmalig 200 Euro. Die Bundesregierung will so besondere Härten aufgrund der Pandemie und steigender Energiepreise abfedern. Der Bundestag hat dem Vorhaben zugestimmt.

Menschen in der Grundsicherung erhalten mehr Unterstützung. Der Bundestag hat dem Vorhaben der Bundesregierung für einen Sofortzuschlag für leistungsberechtigte Kinder und eine Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte zugestimmt. Bevor das Gesetz am 1. Juli in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.

Jeden Monat 20 Euro mehr

Die Unterstützung hilfebedürftiger Familien und die Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Mit dem Gesetz soll ein monatlicher Sofortzuschlag von 20 Euro für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene eingeführt werden, die mit ihren leistungsberechtigten Eltern in einem Haushalt leben.

Erhalten sollen den Zuschlag alle Kinder, die entweder einen Leistungsanspruch nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf Kinderzuschlag sowie die Ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben. Die Bundesregierung will so finanzielle Spielräume für Familien schaffen und dazu beitragen, die Lebensumstände und Chancen von Kinder und Jugendlichen zu verbessern.

Der Sofortzuschlag wird ab 1. Juli 2022 ergänzend, ohne weiteren Antrag unbürokratisch ausgezahlt und ist bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung vorgesehen. „Mir ist wichtig, dass dieses Geld schnell und unbürokratisch bei den Kindern ankommt“, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zu dem Vorhaben. Auch Kinder, die, wie aus der Ukraine geflohene Kinder, eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz haben, erhalten einen Kindergeldanspruch und damit Anspruch auf den Sofortzuschlag.

Sozialstaat steht den Menschen zur Seite

Eine weitere Regelung im Gesetz betrifft alle erwachsenen Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung, die im Juli 2022 einen Leistungsanspruch haben. Sie sollen einmalig 200 Euro erhalten. Im parlamentarischen Verfahren hat die Bundesregierung die Summe von ursprünglich 100 Euro auf 200 Euro verdoppelt. Heil erklärte dazu: „Wir erhöhen die Einmalzahlungen für alle, die Leistungen aus den sozialen Sicherungssystemen beziehen, auf 200 Euro, um die Menschen in dieser schwierigen Situation zu unterstützen.“ Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, werden eine Einmalzahlung von 100 Euro erhalten.

Die Auswirkungen der Pandemie und die steigenden Lebenshaltungskosten treffen die Menschen besonders hart, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Die Bundesregierung hat zwei Entlastungspakete auf den Weg gebracht, um diesen Menschen zu helfen.

Leistungsanspruch für Geflüchtete aus der Ukraine geregelt

Eine weitere Ergänzung des Gesetzesvorhabens betrifft den Status hilfebedürftiger geflüchteter Menschen aus der Ukraine. Sie werden den im Asylverfahren anerkannt Schutzberechtigten leistungsrechtlich gleichgestellt. Die Geflüchteten haben damit Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung. Sie erhalten zudem erleichterten Zugang zu Integrations- und Sprachkursenkursen sowie zum Arbeitsmarkt.

Geregelt wurde auch, dass der Bund die Länder und Kommunen im Jahr 2022 mit insgesamt zwei Milliarden Euro bei ihren Mehraufwendungen für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine unterstützt.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 12.05.2022