Corona-Krise: EU-Wettbewerbshüter lockern Corona-Beihilferahmen zugunsten kleiner Unternehmen und Start-ups

Die europäische Wettbewerbsaufsicht gibt den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten, um ihre Wirtschaft in der Corona-Pandemie zu stützen. „Kleine und Kleinstunternehmen sowie Start-ups sind für die wirtschaftliche Erholung der Union von entscheidender Bedeutung. Sie sind besonders stark von den Liquiditätsengpässen betroffen, die durch den Coronavirus-Ausbruch hervorgerufen wurden, und haben größere Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln. Wir haben den Befristeten Rahmen erneut ausgeweitet, um die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, diese Unternehmen stärker zu unterstützen", erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager am 29.06.2020.
„Wir haben auch Bestimmungen eingeführt, die Anreize für private Investoren schaffen, sich gemeinsam mit dem Staat an Rekapitalisierungsmaßnahmen zu beteiligen, damit weniger staatliche Beihilfen erforderlich sind und die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen abnimmt. Außerdem sei darauf hingewiesen, dass die Gewährung von Beihilfen nicht davon abhängig gemacht werden darf, dass Produktions- oder sonstige Tätigkeiten des Empfängers aus einem anderen Staat der Union in den Staat, der die Beihilfe gewährt, verlagert werden – denn der Binnenmarkt ist unser wertvollstes Gut. Wir arbeiten weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um den europäischen Unternehmen dabei zu helfen, die Krise zu überstehen und sich rasch wieder zu erholen, dabei aber faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, was allen europäischen Verbrauchern und Unternehmen zugutekommt“, so Vestager weiter.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 30.06.2020