Corona-Soforthilfen: Rückforderung nur bei klarer Zweckverfehlung

Die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen sorgen weiterhin für Diskussionen, insbesondere wenn die Zweckbindung der Hilfen unklar bleibt. Zwei aktuelle Urteile des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (VG) vom 11.10.2024 (Az. 14 K 2955/23, 14 K 5099/23) zeigen, dass pauschale Rückforderungen unzulässig sind, wenn die Begründung nicht eindeutig auf die im Bewilligungsbescheid genannten Zwecke eingeht.


Kernaussagen der Urteile

  1. Widerruf bei klarer Zweckverfehlung möglich
    Im Fall einer Fahrschule, bei der die Corona-Soforthilfe zur Überwindung eines Liquiditätsengpasses bewilligt wurde, konnte die Rückforderung bestätigt werden. Das Gericht sah hier eine eindeutige Zweckverfehlung, da die bewilligten Mittel nicht für diesen Zweck verwendet wurden.
  2. Widerruf scheitert bei unzureichender Prüfung der Förderzwecke
    Anders entschied das VG Karlsruhe im Fall eines Kosmetikstudios. Hier wurde der Rückforderungsbescheid aufgehoben, da nicht alle im Bewilligungsbescheid genannten Zwecke ausreichend geprüft wurden. Das Gericht machte deutlich, dass bei alternativen Förderzwecken jeder einzelne geprüft werden muss, bevor ein Widerruf erfolgen kann.
  3. Urteile noch nicht rechtskräftig
    Beide Urteile können noch angefochten werden, zeigen aber bereits jetzt die Richtung, in die die Rechtsprechung bei Rückforderungen von Corona-Hilfen geht.

Bedeutung für Betroffene

Die Urteile des VG Karlsruhe verdeutlichen, dass die Rückforderung von Corona-Soforthilfen nur bei einer klaren und belegbaren Zweckverfehlung rechtmäßig ist. Pauschale Begründungen sind unzureichend, insbesondere wenn im Bewilligungsbescheid mehrere alternative Zwecke genannt wurden.

Was sollten Betroffene tun?

  • Bewilligungsbescheid prüfen: Analysieren Sie genau, welche Zwecke im Bescheid genannt wurden.
  • Verwendungsnachweise vorlegen: Dokumentieren Sie, wie die Soforthilfe verwendet wurde, und belegen Sie die Zweckbindung.
  • Rückforderungsbescheid anfechten: Wenn die Begründung unzureichend oder fehlerhaft ist, sollten Sie rechtzeitig Widerspruch einlegen.

Fazit: Präzise Prüfung ist unerlässlich

Die Entscheidungen des VG Karlsruhe betonen die Bedeutung einer detaillierten Prüfung der Förderzwecke bei Rückforderungen von Corona-Soforthilfen. Behörden dürfen keine pauschalen Widerrufe erteilen, ohne die konkrete Zweckbindung zu prüfen.

Betroffene sollten im Falle eines Rückforderungsbescheids rechtzeitig juristischen Rat einholen, um ihre Ansprüche zu wahren.