Das ändert sich 2025 bei den Sozialabgaben

Auch im Jahr 2025 gibt es wieder zahlreiche Änderungen in der gesetzlichen Sozialversicherung. Insbesondere steigen wichtige Grenzwerte, die Auswirkungen auf Beiträge und Versicherungspflichten haben. Hier ein Überblick über die wesentlichen Änderungen:


Beitragsbemessungsgrenze steigt

Die Beitragsbemessungsgrenze ist das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erhoben werden. Zum 1. Januar 2025 gibt es folgende Änderungen:

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
    Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 66.150 € jährlich bzw. 5.512,50 € monatlich. 2024 lag diese Grenze noch bei 62.100 € jährlich bzw. 5.175 € monatlich.
  • Allgemeine Rentenversicherung (GRV):
    Erstmals wird die Beitragsbemessungsgrenze deutschlandweit vereinheitlicht. Ab Januar 2025 beträgt sie einheitlich 8.050 € monatlich. Zum Vergleich:
    • 2024 lag die Grenze in den neuen Bundesländern bei 7.450 € monatlich,
    • in den alten Bundesländern bei 7.550 € monatlich.

Versicherungspflichtgrenze steigt

Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) gibt an, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Für 2025 gilt:

  • Neue Grenze: 73.800 € jährlich bzw. 6.150 € monatlich.
  • Alte Grenze (2024): 69.300 € jährlich bzw. 5.775 € monatlich.

Wer diese Grenze überschreitet, kann sich privat krankenversichern, sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind.


Höhere Zusatzbeiträge in der GKV

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhöht sich 2025 deutlich von 1,7 % auf 2,5 %.

  • Viele Krankenkassen haben bereits angekündigt, ihre Zusatzbeiträge entsprechend zu erhöhen.
  • Versicherte, die mit der Erhöhung nicht einverstanden sind, haben ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer anderen Krankenkasse wechseln.

Anstieg der Pflegeversicherungsbeiträge

Ab dem 1. Januar 2025 steigen auch die Beiträge zur Pflegeversicherung:

  • Regulärer Beitragssatz: Erhöht sich um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 %.
  • Beitrag für Kinderlose: Er steigt auf 4,2 %.

Die zusätzlichen Einnahmen in Höhe von rund 3,7 Milliarden Euro sollen die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung sichern, bis eine umfassende Reform beschlossen wird.


Fazit: Mehrkosten für Beschäftigte

Die Änderungen bei den Sozialabgaben bedeuten für viele Beschäftigte und Arbeitgeber höhere Beiträge. Besonders die steigenden Grenzwerte und Zusatzbeiträge in der GKV sowie der höhere Pflegebeitrag belasten die Einkommen. Ein genauer Blick auf die eigene Situation und gegebenenfalls ein Wechsel der Krankenkasse können helfen, die Auswirkungen zu minimieren.

Haben Sie Fragen zu den Änderungen oder möchten Sie prüfen, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen? Wir beraten Sie gerne!