Deutliche Erleichterung für Steuerbürger: Bei der Steuererklärung für das Jahr 2017 sind keine Belege mehr beim Finanzamt einzureichen

Derzeit beginnt der Endspurt für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2017 beim Finanzamt. Stichtag für die Abgabe der selbst erstellten Steuererklärung ist in der Regel der 31. Mai 2018. Um Kosten bei der Steuererklärung absetzen zu können, mussten bislang Belege und Quittungen beim Finanzamt eingereicht werden. „Für die Einkommensteuererklärung 2017 gilt aber bereits eine wesentliche Erleichterung: Bürgerinnen und Bürger müssen grundsätzlich keine Belege mehr zusammen mit der Steuererklärung an das Finanzamt senden“, teilte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker mit. Die Belege sind nur mehr aufzubewahren und auf konkrete Anfrage an das Finanzamt zu senden. Die Finanzverwaltung vereinfacht damit die Abgabe der Steuererklärung weiter.

Wer seine Steuererklärung sogar authentifiziert elektronisch an das Finanzamt übermittelt, erspart sich nicht nur Aufwand und Postversand. Auch in diesem Jahr bekommen Bürgerinnen und Bürger in Bayern für die Abgabe ihrer elektronisch authentifizierten Steuererklärung zwei Monate mehr Zeit. Stichtag für die Abgabe der selbst erstellten Steuererklärung mit elektronischer Authentifizierung für das Jahr 2017 ist damit der 31. Juli 2018. Für die Authentifizierung ist eine einmalige kostenlose Registrierung auf www.elster.de erforderlich. Bei Abgabe einer nicht authentifizierten elektronischen Steuererklärung bleibt die gesetzliche Abgabefrist 31. Mai 2018 bestehen. Für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und diese von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, bleibt es bei der bislang schon gültigen Frist Ende Dezember 2018.

„Wir bauen unser Online-Finanzamt konsequent aus. Damit kommen die Steuerzahler schneller, einfacher und effizienter zum Steuerbescheid, hob Füracker hervor. Rund 65 Prozent der Einkommensteuererklärungen in Bayern werden bereits über ELSTER elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Damit hat sich seit 2011 die ELSTER-Quote in Bayern nahezu verdoppelt. „Bayern ist Vorreiter in Sachen Digitalisierung und E-Government in Deutschland“, betonte Füracker. Die elektronische Steuererklärung spielt dabei eine bedeutende Rolle.

ELSTER wird in Bayern für den Bund und alle Länder entwickelt und betrieben. Mit „ELSTER Ihr Online-Finanzamt“ steht ein leistungsfähiges Dienstleistungsportal für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Es bietet nach einer Registrierung die Möglichkeit, unter „Mein ELSTER“ verschiedene Steuerformulare papierlos, mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel auszufüllen und direkt an das Finanzamt zu übermitteln. In dem kostenlosen Internetportal können nicht nur Steuererklärungen elektronisch abgegeben werden, sondern auch eigene Steuerdaten im Rahmen einer vorausgefüllten Steuererklärung abgerufen werden. Zudem ist darin auch das Einreichen von Anträgen und Einsprüchen bequem online möglich. Das spart Zeit und Geld, zum Beispiel für Papier und Porto. Neben den Bürgern können auch alle Unternehmer, Arbeitgeber und Vereine „Mein ELSTER“ nutzen.

Weitere Informationen und der Login zu „Mein ELSTER“ unter: www.elster.de

Quelle: PM Bayerisches Staatsministerium der Finanzen