Umsatzsteuerexperten und DStV fordern faire Neuregelung der Steuerbefreiung von Bildungsleistungen

04.11.2024 – Deutscher Steuerberaterverband (DStV)

Die Reform der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen ist zu einem langwierigen Thema in der deutschen Steuerpolitik geworden. Am 18. Oktober 2024 hat der Bundestag eine neue Regelung beschlossen, die allerdings bei Umsatzsteuerexperten und dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) auf erhebliche Kritik stößt. Gemeinsam fordern sie eine faire und praxistaugliche Umsetzung der Reform, die insbesondere kleinen Bildungseinrichtungen den Zugang zur Steuerbefreiung erleichtern soll.

Jahressteuergesetz 2024: Der ursprüngliche Entwurf und die Wende im Bundestag

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) hatte die Bundesregierung zunächst eine einfache und unbürokratische Regelung für die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen vorgeschlagen. Ziel war es, Bildungsangebote steuerfrei zu stellen, wenn sie nicht auf systematische Gewinnerzielung ausgelegt sind – ganz ohne das bisherige Bescheinigungsverfahren. Diese geplante Reform bot Bildungseinrichtungen eine flexible Lösung, die den Anforderungen des EU-Rechts entsprach.

Doch kurz vor der Anhörung im Bundestag änderten die Ampel-Fraktionen überraschend den Entwurf. Anstatt auf das Bescheinigungsverfahren zu verzichten, soll es nun erhalten bleiben. Bildungsleistungen sollen erst dann steuerfrei sein, wenn eine Landesbehörde bestätigt, dass die Einrichtung Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulungen erbringt. Die Neuregelung soll bereits zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Gemeinsame Forderungen der Experten und des DStV

Renommierte Umsatzsteuerexperten wie Prof. Dr. Oliver Zugmaier, Dr. Markus Müller, Dr. Jörg Grune und Prof. Rolf-R. Radeisen haben gemeinsam mit dem DStV die geplanten Änderungen geprüft. Das Fazit: Die kurzfristige Einführung bringt erhebliche Rechtsunsicherheiten und eine hohe bürokratische Belastung für Bildungseinrichtungen mit sich.

Um die Konsequenzen der Reform abzumildern, fordern die Experten und der DStV:

  1. Verschiebung des Inkrafttretens auf den 1. Januar 2026
    Die kurzfristige Umsetzung würde Bildungseinrichtungen kaum Zeit zur Anpassung lassen. Eine Verschiebung um ein Jahr soll sicherstellen, dass Einrichtungen sich vorbereiten können.
  2. Reduktion der Rechtsunsicherheit im Bescheinigungsverfahren
    Das Bescheinigungsverfahren bringt zahlreiche Unklarheiten mit sich. Der DStV fordert daher eine Klärung durch Verwaltungsanweisungen, um die Anwendung der Regelung zu vereinfachen und eine faire Umsetzung zu ermöglichen.

Ein gemeinsames Schreiben an die politischen Entscheidungsträger auf Bundes- und Länderebene wurde verfasst, um auf die Probleme aufmerksam zu machen und eine faire Umsetzung zu erreichen.

Fazit: Bedarf nach einer praxistauglichen Lösung

Der DStV und die beteiligten Experten setzen sich weiterhin für eine faire und praxistaugliche Lösung zur Steuerbefreiung von Bildungsleistungen ein, die auch kleineren Einrichtungen den Zugang zur Steuerbefreiung ermöglicht. Es bleibt abzuwarten, ob die Politik die Anliegen der Bildungseinrichtungen berücksichtigt und den Anwendungszeitpunkt verschiebt.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband (DStV)