Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern in Deutschland. Ab dem 1. April 2024 treten jedoch bedeutende Änderungen bei den Einkommensgrenzen in Kraft, die den Anspruch auf Elterngeld einschränken. Diese Änderungen betreffen sowohl Paare als auch Alleinerziehende und werden in zwei Stufen umgesetzt.
Absenkung der Einkommensgrenze ab 1. April 2024
Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, einheitlich auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen (zvE) gesenkt. Dies bedeutet, dass Eltern, deren zvE über dieser Grenze liegt, kein Elterngeld mehr erhalten. Zuvor lag die Einkommensgrenze bei 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende. Diese Änderung führt dazu, dass weniger Eltern in den Genuss des Elterngeldes kommen.
Weitere Absenkung der Einkommensgrenze ab 1. April 2025
Ab dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze nochmals reduziert, und zwar auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Diese weitere Absenkung schränkt den Kreis der Eltern, die Anspruch auf Elterngeld haben, noch stärker ein. Besonders Eltern mit einem hohen Einkommen sollten sich frühzeitig über diese Änderungen informieren und mögliche Auswirkungen auf ihren Anspruch prüfen.
Übergangsregelungen und Geltungsbereich
Für Geburten, die zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. März 2024 stattfinden, bleiben die bisherigen Einkommensgrenzen von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende weiterhin bestehen. Somit gelten die neuen, strengeren Regelungen erst für Geburten ab dem 1. April 2024.
Gestaltungsmöglichkeiten zur Einkommensreduzierung
Eltern, deren Einkommen knapp über den neuen Grenzen liegt, können durch bestimmte Gestaltungsmöglichkeiten ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren und somit möglicherweise weiterhin Anspruch auf Elterngeld erhalten. Zu den gängigen Strategien zählen:
- Beiträge zur Altersvorsorge: Höhere Einzahlungen in eine private oder betriebliche Altersvorsorge können das zvE senken.
- Sonderausgaben und Werbungskosten: Eine gezielte Planung von Sonderausgaben oder die Berücksichtigung von Werbungskosten kann ebenfalls zu einer Reduzierung des zvE führen.
- Absetzung von außergewöhnlichen Belastungen: Medizinische Kosten oder andere außergewöhnliche Belastungen können steuerlich geltend gemacht werden.
Eltern sollten sich frühzeitig beraten lassen, um diese Möglichkeiten optimal zu nutzen.
Fazit
Die Absenkung der Einkommensgrenzen für das Elterngeld ab 2024 und 2025 stellt eine bedeutende Änderung dar, die viele Eltern betreffen wird. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die neuen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um den Anspruch auf Elterngeld zu sichern. Wer frühzeitig plant, kann von den bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten profitieren und so weiterhin Elterngeld beziehen, auch wenn das Einkommen nahe an den neuen Grenzwerten liegt.