EU-Kommission lockert Regeln für Staatshilfen in der Corona-Krise

Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten am 17.03.2020 einen temporären Beihilferahmen zwecks Unterstützung der Wirtschaft in der Corona-Krise übermittelt. „Die EU-Beihilferegeln stellen den Mitgliedstaaten einen Werkzeugkasten zur Verfügung, um schnell und wirksam zu handeln (…) – ohne die Einheit zu untergraben, die Europa gerade in einer Krise braucht“, sagte Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager. Der neue Rahmen ermöglicht es den Mitgliedstaaten unter anderem, Unternehmen Zuschüsse oder Erleichterungen (z. B. bei Steuern) von 500.000 Euro zu gewähren und Kredite durch staatliche Garantien abzusichern. Die gelockerten Regeln sollen in den kommenden Tagen greifen.

Am 13.03.2020 hatte die Kommission in einer Mitteilung aufgelistet, welche Staatshilfen schon jetzt ohne Probleme mit der EU-Wettbewerbsaufsicht möglich sind. Gestützt auf die Erfahrungen aus der Finanzkrise in den Jahren 2007-2009 wird der temporäre Rahmen, der nun rasch mit den Mitgliedstaaten konsultiert wird, weitere Hilfen kurzfristig ermöglichen. Zum Beispiel können Fluggesellschaften kurzfristige Unterstützung erhalten, auch wenn sie in der Vergangenheit bereits strenge Auflagen für Staatshilfen bekommen haben.

Weitere Informationen:

Erklärung von Exekutiv-Präsidentin Vestager zu Staatshilfen in der Coronakrise

EU-Kommission präsentiert koordinierte Maßnahmen für die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (13. März 2020)

Koordinierte europäische Reaktion auf das Coronavirus: Fragen und Antworten

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 17.03.2020