Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und korrekt zu überweisen. Um sicherzustellen, dass die Beiträge pünktlich bei den Krankenkassen eingehen, müssen Sie die relevanten Fälligkeitstermine beachten. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Beitragszahlung sowie praktische Tipps zur Organisation.
Wann sind die Beiträge fällig?
Die Beiträge zur Sozialversicherung sind stets am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Entscheidend für die Festlegung der Bankarbeitstage ist der Sitz der jeweiligen Krankenkasse.
Fälligkeitstermine für 2025
Um Ihnen die Planung zu erleichtern, haben wir die Fälligkeitstermine für das Jahr 2025 übersichtlich zusammengefasst:
Beitragsnachweise
Die Beitragsnachweise müssen bereits um 0:00 Uhr am Fälligkeitstag vorliegen. Das bedeutet, dass sie spätestens am Vortag bis 24 Uhr eingereicht werden müssen.
Monat | Beitragsnachweis fällig am |
---|---|
Januar | 27.01.2025 |
Februar | 24.02.2025 |
März | 25.03.2025 |
April | 24.04.2025 |
Mai | 23.05.2025 |
Juni | 24.06.2025 |
Juli | 25.07.2025 |
August | 25.08.2025 |
September | 24.09.2025 |
Oktober | 24.10.2025 |
November | 24.11.2025 |
Dezember | 19.12.2025 |
Sozialversicherungsbeiträge
Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge sind ebenfalls am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig.
Monat | SV-Beiträge fällig am |
Januar | 29.01.2025 |
Februar | 26.02.2025 |
März | 27.03.2025 |
April | 28.04.2025 |
Mai | 27.05.2025 |
Juni | 26.06.2025 |
Juli | 29.07.2025 |
August | 27.08.2025 |
September | 26.09.2025 |
Oktober | 28.10.2025 |
November | 26.11.2025 |
Dezember | 23.12.2025 |
Hinweis zu Bankarbeitstagen
Bitte beachten Sie, dass Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage keine banküblichen Arbeitstage sind. Da Feiertage je nach Bundesland variieren können, sollten Sie die lokalen Regelungen im Auge behalten. Der 24. und der 31. Dezember sind ebenfalls keine Bankarbeitstage.
Praktische Tipps zur Beitragszahlung
- Digitale Kalender nutzen: Der digitale Kalender von TK-Lex ermöglicht es Ihnen, alle Fälligkeitstermine direkt in Ihren Kalender zu übertragen.
- Newsletter abonnieren: Der TK-Firmenkunden-Newsletter erinnert Sie rechtzeitig an bevorstehende Fälligkeiten.
- Beitragsnachweise frühzeitig einreichen: Stellen Sie sicher, dass Beitragsnachweise spätestens am Tag vor dem Fälligkeitstag eingereicht werden.
- Lastschriftverfahren nutzen: Mit einem SEPA-Lastschriftmandat können Sie sicherstellen, dass die Beiträge pünktlich abgebucht werden.
Fazit
Die rechtzeitige und korrekte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist entscheidend, um Mahnungen und Verzugszinsen zu vermeiden. Nutzen Sie unsere Übersichten und digitalen Tools, um stets den Überblick zu behalten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.