BMF-Schreiben zur Neufassung der Bescheinigungsvorgaben gemäß § 35c EStG
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zum 1. Januar 2025 ein neues, einheitliches Muster für Bescheinigungen zu energetischen Maßnahmen veröffentlicht. Dieses Muster dient der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG).
Hintergrund: Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen
Mit der Steuerermäßigung des § 35c EStG werden energetische Maßnahmen an Gebäuden gefördert, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Hierzu gehören unter anderem:
- Wärmedämmung,
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren,
- Optimierung von Heizungsanlagen.
Um die Förderung zu beantragen, müssen Steuerpflichtige eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens oder einer nach § 88 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ausstellungsberechtigten Person vorlegen.
Neuerungen ab 2025
- Einheitliches Muster für Bescheinigungen:
Die bisherigen Muster wurden zu einem einheitlichen Dokument zusammengeführt. Dieses Muster gilt für Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2025 beginnen. - Digitale Verfügbarkeit:
Das Muster wird zusätzlich im Word-Format und als ausfüllbares PDF-Dokument bereitgestellt, um die Anwendung und Einreichung zu erleichtern. - Hinweis für frühere Maßnahmen:
Für energetische Maßnahmen, die vor 2025 begonnen wurden, gelten weiterhin die bisherigen Bescheinigungen. Weitere Informationen dazu finden sich im aktuellen BMF-Schreiben.
Anwendung in der Praxis
- Fachunternehmen und ausstellungsberechtigte Personen:
Diese können ab sofort das neue einheitliche Muster für ihre Bescheinigungen nutzen. - Steuerpflichtige:
Steuerpflichtige, die energetische Maßnahmen durchführen, sollten sicherstellen, dass die Bescheinigung nach dem neuen Muster ausgestellt wird, wenn die Maßnahmen ab 2025 begonnen haben.
Fazit
Die Einführung eines einheitlichen Musters vereinfacht die Beantragung der Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierungen. Betroffene sollten das aktualisierte Muster rechtzeitig nutzen, um mögliche Verzögerungen bei der Steuererklärung zu vermeiden.
Haben Sie Fragen zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung? Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite!