Zum Jahreswechsel 2024/2025 gibt es wichtige Fristen und Regelungen, die Arbeitgeber im Blick behalten sollten – insbesondere im Hinblick auf die Entgeltfortzahlungsversicherung U1. Eine rechtzeitige Wahl des Umlagesatzes sowie die Kenntnis der neuen Beitragssätze sind entscheidend, um von den Erstattungsmöglichkeiten optimal Gebrauch zu machen.
Die Frist: Wahlerklärung nicht vergessen!
Die Wahlerklärung für den gewünschten Erstattungssatz muss spätestens zur Fälligkeit des Januar-Beitrags bei der Krankenkasse vorliegen. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber bis zum 29. Januar 2025 (drittletzter Bankarbeitstag im Januar) Zeit haben, ihre Entscheidung mitzuteilen.
Falls Ihr Beitragskonto im Vorjahr geschlossen war und jetzt wieder geöffnet wird, besteht die Möglichkeit, den Erstattungssatz mit der ersten Beitragszahlung neu zu wählen.
Erstattungssätze und Umlagesätze für 2025
Arbeitgeber haben die Wahl zwischen drei Erstattungssätzen:
Erstattungssatz | Umlagesatz 2025 | Umlagesatz 2024 |
---|---|---|
70 % (Standard) | 2,4 % | 2,2 % |
50 % (ermäßigt) | 1,7 % | 1,6 % |
80 % (erhöht) | 3,6 % | 3,4 % |
Zusätzlich bleibt der Umlagesatz für die U2-Versicherung, die 100 % der Aufwendungen erstattet, unverändert bei 0,44 %.
So ändern Sie den Erstattungssatz
Elektronisch
Nutzen Sie das DEÜV-Meldeverfahren mit dem Abgabegrund „02 Änderungsmeldung“, um Ihre Wahlerklärung elektronisch zu übermitteln.
Schriftlich
Alternativ können Sie das bereitgestellte Formular nutzen. Das PDF finden Sie zum Download.
Besondere Hinweise zur U1-Erstattung
- Erstattung von Sonderregelungen: Freiwillige oder tariflich festgelegte längere Entgeltfortzahlungen sind nicht erstattungsfähig. Auch Zahlungen wegen Erkrankung eines Kindes können nicht erstattet werden.
- Beibehaltung des Erstattungssatzes: Unternehmen, die ihren bisherigen Satz beibehalten möchten, müssen nichts unternehmen. Die Krankenkasse führt automatisch den bisherigen Satz weiter.
Arbeitshilfen und Tools
Die Krankenkasse bietet praktische Werkzeuge, um Ihnen die Beitragsberechnung zu erleichtern:
- Umlagerechner: Berechnen Sie Ihren optimalen Umlagesatz und die dazugehörigen Beiträge.
- Mitarbeiterübersicht: Nutzen Sie den Berechnungsbogen für die Anzahl der anrechenbaren Mitarbeiter (PDF).
- SV-Meldeportal: Für einfache und schnelle Meldungen rund um die Sozialversicherung.
Fazit
Mit der rechtzeitigen Wahlerklärung zum U1-Umlagesatz können Arbeitgeber sicherstellen, dass sie von der Entgeltfortzahlungsversicherung optimal profitieren. Nutzen Sie die digitalen Tools und Hilfsmittel, um Ihre Beiträge und Erstattungen effizient zu organisieren. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite.