Finanzausschuss lehnt Familiensplitting ab

Der Finanzausschuss im Bundestag hat am 01.03.2023 mit den Stimmen aller anderen Fraktionen zwei Anträge der AfD-Fraktion für eine steuerliche Entlastung von Familien und für die Einführung eines Familiensplittings abgelehnt. In der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung stimmte nur die AfD-Fraktion für ihre Anträge.

Im ersten Antrag (20/4668) fordert die AfD-Fraktion, dass Dienstleistungen und Artikel mit Kinderbezug nur noch mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent statt bisher 19 Prozent besteuert werden. Derzeit ermäßigt besteuerte Artikel, die keinen erkennbaren Beitrag zur grundsätzlichen Versorgung der Bevölkerung leisten würden, sollten mit dem Normalsatz von 19 Prozent besteuert werden. Die AfD-Fraktion sieht Gründe für den weit verbreiteten Kindermangel und die Kinderlosigkeit auch in den hohen Kosten, die Kinder verursachen würden. Im zweiten Antrag (20/4672) fordert die AfD-Fraktion die Erweiterung des bisherigen Ehegattensplittings zu einem Familiensplitting. Anstelle der heutigen steuerlichen Behandlung der Kinder durch die Kinderfreibeträge sollten Kinder in das Ehegattensplitting mit einbezogen und auch beim Grundfreibetrag entsprechend berücksichtigt werden. Die Maßnahmen sollen auch für Alleinerziehende gelten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, damit Familien ab dem dritten Kind bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro keine Einkommensteuer mehr zahlen müssen. Das Kindergeld soll weiterhin unabhängig vom Familiensplitting erhalten bleiben.

In der Aussprache des Ausschusses verwies die SPD-Fraktion auf die von der Koalition geplante Kindergrundsicherung. Daher sei der Antrag auf Einführung eines Familiensplittings völlig überflüssig.

Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete die Anträge als handwerklich schlecht gemacht. So habe sich die AfD nicht mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU auseinandergesetzt, die die Möglichkeit von Änderungen einschränke.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass Mehrwertsteuersenkungen nicht voll bei den Betroffenen ankommen würden. Auch gebe es Abgrenzungsschwierigkeiten bei Kinderbedarfsartikeln. Das Familiensplitting sei keine Lösung, weil es tendenziell Familien mit hohem Einkommen am stärksten entlaste.

Nach Ansicht der FDP-Fraktion muss das Mehrwertsteuersystem dringend überarbeitet worden. Solche Anträge wie die von der AfD-Fraktion seien immer wieder gestellt worden. Durch zahlreiche Änderungen sei das System so unübersichtlich geworden.

Die AfD verwies darauf, dass 20 Prozent aller Kinder in Armut leben würden. Daran würden die anderen Fraktionen eine gewisse Mitschuld tragen. Dass den Anträgen der AfD-Fraktion jetzt mit einer gewissen Überheblichkeit entgegengetreten werde, sei bedauerlich. In Deutschland gebe es aufgrund von Lobby-Interessen Mehrwertsteuerbegünstigungen für die abseitigsten Produkte. Andererseits sei das Mehrwertsteuersystem „familienblind“.

Die Fraktion Die Linke bezeichnete das Familiensplitting als sozial zutiefst ungerecht. Die Familien, die am dringendsten Förderung und Entlastung bräuchten, würden davon am wenigsten profitieren. Die Förderung von Familien habe im Steuerrecht nicht viel zu suchen, weil es immer die Ungerechtigkeit gebe, dass Familien mit hohem Einkommen stärker entlastet würden als andere. Die Einführung einer Kindergrundsicherung sei der bessere Weg.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.03.2023