Finanzministerium: Umstellung der Steuernummern für Körperschaften und Personengesellschaften – Weiterer Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des Projektes „Finanzamt 2020“

Ab Donnerstag (24.05.2018) wird die technische Umstellung der Steuernummern durchgeführt. Im Rahmen dieser Neuorganisation werden für Körperschaften und Personengesellschaften, die bislang keine Steuernummer aus dem Steuernummernkreis des Finanzamts Saarbrücken Am Stadtgraben (Bundesfinanzamtsnummer 1040) besitzen, neu vergeben. Dies betrifft rund 47.000 Steuernummern.

Im Zuge der Umstrukturierung der saarländischen Finanzämter im Rahmen des Projektes „Finanzamt 2020“ steht, nach der Zentralisierung der Veranlagungsstellen für Körperschaften, nun die Zentralisierung der Veranlagungsdienststellen für Personengesellschaften beim Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben Außenstelle Völklingen bevor.

Die Steuernummer wird bei der Abgabe der Steuererklärung sowie bei Einzahlungen und im Schriftverkehr mit anderen Behörden oder bei sonstigen steuerlichen Angelegenheiten benötigt. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten ihre neue Steuernummer Ende Mai mit einem Schreiben.

Die Sprecherin des Ministeriums, Lisa Fetzer, wies daraufhin: „Wenn Sie steuerlich beraten werden, teilen sie die neue Steuernummer bitte umgehend Ihrem Steuerberater mit. Sollten Sie als Arbeitgeber oder Datenübermittler das ELStAM-Verfahren (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) nutzen, sind nur wenige Schritte notwendig, um das Verfahren mit Ihrer neuen Steuernummer komplett nutzen zu können. Hinweise hierzu können Sie Ihrem Mitteilungsschreiben zur Neuvergabe der Steuernummer entnehmen. Weitere Informationen erhalten die Steuerbürgerinnen und -bürger unter www.elster.de .

Der Saarland-Servicedienst steht bei Rückfragen zur Neuvergabe der Steuernummern telefonisch unter 0681 501 00 zur Verfügung.

Unter der Servicenummer 0681 501 3040 erhalten Arbeitgeber und Datenübermittler-Informationen zum ElStAM-Verfahren.“

Aufgrund des technischen Neuvergabeverfahrens werden die EDV-Systeme aller saarländischen Finanzämter am Freitag (25.05.2018) eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Lisa Fetzer: „Wir bitten um Verständnis, wenn es an diesem Tag zu Einschränkungen kommt. Die Bearbeiterinnen und Bearbeiter der Service-Center sind bemüht, die Bürgerinnen und Bürger bei ihren steuerlichen Angelegenheiten weitestgehend zu unterstützen – soweit dies ohne einen Rückgriff auf die EDV-Systeme möglich ist.“

Quelle: Ministerium für Finanzen und Europa, Meldung v. 09.05.2018 (Ls)